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Warum eine Direktversicherung?

Weil sie die einfachste Form zur Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen ist. Vertraglich schließen Sie als Arbeitgeber mit AXA eine Rentenversicherung auf das Leben Ihres Mitarbeiters ab. Die Leistungen werden in dem Versicherungsvertrag beschrieben. Diese stehen Ihrem Mitarbeiter zu. Die Beiträge können zusätzlich zum Gehalt oder aber im Wege der Entgeltumwandlung* durch Ihre Mitarbeiter finanziert werden.

So einfach funktioniert eine Direktversicherung:

Grafik: Direktersicherung

Welche Leistungen soll Ihre betriebliche Altersversorgung beinhalten?

In der Direktversicherung bestehen unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten. Diese reichen von einer reinen Altersabsicherung, über eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bis zur Hinterbliebenenversorgung. Sie haben die Wahl, ob diese Leistungen kombiniert in einem Vertrag oder als Einzelversicherungen zum Einsatz kommen. Die Umsetzung richtet sich nach dem Bedarf Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter.

Die Direktversicherung im Vergleich

Direktversicherung Vorteile für Arbeitgeber / AXA

Vorteile für Arbeitgeber

  • Keine Sozialabgaben im Rahmen der 4 %-Grenze
  • Keine Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
  • Keine zusätzlichen Verwaltungskosten
  • Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Kein Nachfinanzierungsrisiko bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters
  • Keine finanziellen Risiken durch Anpassung von Rentenleistungen
  • Einfache Handhabung bei vorzeitigem Ausscheiden; Übertragung des Direktversicherungsvertrags auf Ihren Mitarbeiter ohne weitere Ansprüche gegen Ihr Unternehmen
  • Auf Ihren Mitarbeiter ohne weitere Ansprüche gegen Ihr Unternehmen
Direktversicherung Vorteile für Arbeitnehmer / AXA

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Hohe Steuerersparnisse: Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West plus weitere 4% der Beitragsbemessungsgrenze können steuerfrei angelegt werden
  • Keine Sozialabgaben auf die Beiträge im Rahmen der 4 %-Grenze
  • Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mind. 15%, sofern der AG durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsabgaben einspart *
  • Besteuerung der Leistungen erst im Leistungsfall, und dies zu einem meist geringeren Abgabensatz
  • Zugeschnittene Versorgungslösungen durch flexible Produktbausteine
  • Optimale Gestaltungsmöglichkeiten durch flexible Beitragszahlung und flexiblen Rentenbeginn
  • Direkter Leistungsanspruch gegenüber der Direktversicherung
  • Wahlmöglichkeit einer Kapitalzahlung anstelle einer lebenslangen Altersrente
  • Hinterbliebenen- und Waisenrenten sind als selbständige Bausteine einschließbar; Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kann versichert werden
  • Einfache Mitnahme des Versorgungsanspruches bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
FAQs - Wir beantworten Ihre Fragen

Ihre Fragen zur Direktversicherung

* Durch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers, sparen Sie auf den Umwandlungsbetrag Sozialversicherungsabgaben. Laut Gesetz sind Sie bei Neuverträgen verpflichtet, diese Ersparnis an Ihren Mitarbeiter weiterzugeben.

Für Bestandsverträge gilt diese Regelung ab 01.01.2022. Die Weitergabe ist i.d.R. für Sie „aufwandsneutral“, denn die tatsächliche Ersparnis liegt oftmals bei ca. 20%. werden. Ist die Sozialversicherungsersparnis geringer (z. B. bei Arbeitnehmern, deren Bezüge zwischen der BBG der Krankenversicherung und der BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegen), können Sie auch „spitz“ abrechnen und den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge begrenzen.

Alles weitere dazu finden Sie auch auf unseren Seiten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.

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