Glasversicherung
Glas ist das wahrscheinlich zerbrechlichste Material in Ihrem Zuhause. Mit einer Glasversicherung schützen Sie Ihre klare Sicht.
In welchen Fällen ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Für welche Arten von Glas kann eine Glasversicherung relevant sein?
Die Glasversicherung für Ihr Aquarium
Wenn Sie Haustiere in Aquarien oder Terrarien halten, wissen Sie, wie kostspielig diese werden können. Die Glasversicherung von AXA ist deshalb für Aquarien- oder Terrarienbesitzer besonders sinnvoll. Unabhängig davon, wie viele dieser Glaskästen Sie in Ihrem Haus haben: alle sind bei Abschluss einer Glasversicherung automatisch mitversichert. Wichtig ist allerdings, dass nur Glasbruch durch die gesamte Glasdicke hindurch versichert ist. Für Kratzer oder Absplitterungen kommt die Glasversicherung hingegen nicht auf. Für ein durch ein beschädigtes Aquarium entstandenen Nässeschaden zahlt übrigens eine gute Hausratversicherung.
Welche Glasschäden können auftreten?
Welche Schäden werden von der Glasversicherung übernommen?
Ob eine Glasversicherung sinnvoll ist, hängt davon ab, welche Arten von Glasbruch Sie versichern wollen. Falls z.B. durch Hagel Fensterscheiben und Glastüren zu Bruch gehen, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Trotzdem ist es außerordentlich sinnvoll diesen Schutz noch zu erweitern. Eine extra abgeschlossene Glasversicherung schützt Ihre Fenster und Glastüren vordergründig gegen Glasbruch. Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche, Trübung des Glases oder auch Kratzer sind leider nicht über die Glasversicherung abgedeckt.
Hausratversicherung
Geht Glas kaputt, greift die Hausratsversicherung nur, wenn der Schaden durch eine der versicherten Gefahren entstanden ist. Zerspringt beispielsweise ihr Glastisch im Wohnzimmer durch einen herabfallenden Gegenstand, besteht durch die Hausratsversicherung kein Schutz. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, den Umfang der versicherten Gefahren durch Zusatzversicherungen zu erweitern. In der Hausratversicherung ist nur Glas versichert, das sich innerhalb des Hauses bzw. in der Wohnung befindet.
Bei AXA können Sie in den Tarifen M und L selbst entscheiden, ob Sie einen solchen Zusatzschutz für ihre Mobiliar- oder/und Gebäudeverglasung hinzubuchen wollen. Die Mobiliarverglasung ersetzt Ihnen dabei grundsätzlich Schäden an Scheiben von Einrichtungsgegenständen, wie zum Beispiel, wenn eine Gebäudeverglasung Spiegeln oder ein Ceranfeld kaputt geht. Die Gebäudeverglasung versichert in der Regel alle Scheiben, die sich am Haus selbst befinden, wie z.B. eine Glastür.
Privathaftpflichtversicherung
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Glasschäden nach Ziffer 6.6.1., soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Gebäudeversicherung
Wenn durch unvorhersehbare äußere Einflüsse, also durch Feuer, Wasserschäden, Sturm oder Hagel, generell Glas oder eine Fensterscheibe kaputt geht, greift die Wohngebäudeversicherung. Dieser Grundschutz ist wichtig und sinnvoll, allerdings sind alle anderen Gefahrenquellen, wie beispielsweise Vandalismus, nicht mit abgesichert. Zudem sichert die Wohngebäudeversicherung nur Gebäudeverglasung am Haus, also Außenfenster und -glastüren, ab. Gehen im Innenraum Glastüren kaputt, sind diese hier nicht mitversichert. Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel vor allem für Hausbesitzer und Vermieter interessant.
Bei Glasbruch bestens geschützt
Die Hausratversicherung kann noch viel mehr! Sich schützt nicht nur bei Glasbruch, sondern noch bei vielem mehr.
Was ist durch die Glasversicherung nicht abgesichert?
Schönheitsfehler, die nicht die Funktionalität der Scheibe beeinträchtigen, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es geht hierbei wirklich um Glasbruch bzw. um Glasschäden, die einen Austausch oder eine fachmännische Reparatur erfordern. Kratzer, Schrammen, kleinere Absplitterungen oder das langsame Vertrüben des Glases sind in der Versicherung nicht eingeschlossen.
Grundsätzlich nicht durch die Glas- und Hausratversicherung geschützt sind zudem Hohlgläser, zum Beispiel Trinkgefäße oder Vasen. Brillengläser, Smartphonedisplays und Unterhaltungselektronik sind ebenfalls ausgeschlossen. Gleiches gilt für Gegenstände, die nicht aus Glas oder Glaskeramik sind. Ist zum Beispiel Ihr Keramik-Waschbecken kaputt, greift die Glasversicherung nicht.
Das sollten Sie unabhängig von Ihrer Glasversicherung bei Glasschäden beachten
Was passiert, wenn es passiert ist?
Schnelle Hilfe bei Glasbruch
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Die häufigsten Fragen zur Glasversicherung
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