Patientenbegleitung
Unsere Patientenbegleitung Krebs
Unsere Patientenbegleitung Krebs
Oft kommt die Diagnose Krebs völlig unerwartet. Von einem auf den anderen Tag ändert sich das komplette Leben. Die Suche nach Informationen beginnt und die nächsten Schritte müssen besprochen werden.
Damit Sie so viel Kraft wie möglich in Ihre Behandlung und später auch in die Nachsorge stecken können, möchten wir Sie mit unserer Patientenbegleitung Krebs unterstützen.
Wir stellen Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner an Ihre Seite, der Sie in vielen Bereichen unterstützt. Zum Beispiel kann er Ihnen bei diesen Themen helfen:
Unsere umfassende Begleitung während der ambulanten Behandlung, dem stationären Aufenthalt und bei der Nachsorge gilt nicht nur Ihnen, Ihre Angehörigen können sich auch an uns wenden. Bitte beachten Sie, dass wir für Auskünfte an Dritte eine entsprechende Vollmacht benötigen. Eine Vorlage kann bei uns telefonisch angefordert werden.
Ein Gesundheitsbegleiter stellt seine Arbeit vor
Tagsüber persönlicher Begleiter in Krankheitsfragen, in seiner Freizeit leidenschaftlicher Basketballer.
Jan Rotsch ist Experte beim gesundheitsservice360°. Sein Arbeitsschwerpunkt: Menschen, die an Krebs erkrankt sind. Im Film gibt er Einblick in seine Arbeit und spricht darüber, wir er Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützt und wie er persönlich damit umgeht.
„Das Schicksal der Menschen, mit denen ich tagtäglich zu tun habe, ist oft berührend und geht mir auch nah. Manchmal gibt man eben nicht nur einen fachlichen Rat, sondern auch ein Stück Hoffnung.“
Unser Hilfsmittel-Service – schnelle und beste Versorgung
Eine Brustkrebserkrankung und deren Behandlung hat oft weitreichende Folgen. Unterstützung geben Ihnen sogenannte Hilfsmittel: Darunter versteht man alle Produkte, die den Umgang mit einer Erkrankung erleichtern oder zur Versorgung und Pflege notwendig sind. Das können Perücken, Brustprothesen oder Spezial-BHs, -Bademode, aber auch Kompressionsstrümpfe sein.
Wenn Ihnen von Ihrem Facharzt ein Hilfsmittel verschrieben wird, nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem Team Hilfsmittel-Service auf: 0221 148 36833 bzw. hilfsmittel@axa.de. Sie erhalten eine Kostenerstattung zu 100 %* – sofern es sich um ein versichertes Hilfsmittel handelt – und einen Service, der Sie schnell mit dem qualitativ besten Hilfsmittel versorgt.
Die Abrechnung mit dem Sanitätshaus oder Hilfsmittelanbieter erfolgt
direkt durch uns.**
* Wir erstatten Ihnen 100 % Ihres versicherten Prozentsatzes.
** Die Direktabrechnung gilt nicht für Versicherte mit Beihilfetarifen.
Alles online – alles einfach
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Wie geht es weiter nach der Ersttherapie?
Die Nachsorge wird einen besonderen Stellenwert in Ihrem Leben einnehmen. Sie beginnt, sobald die Ersttherapie abgeschlossen ist. Bei der Nachsorge geht es nicht nur darum, eventuelle Rückfälle frühzeitig zu erkennen – wichtig ist auch, mögliche Nach- und Nebenwirkungen der Behandlung in den Griff zu bekommen. Beispielsweise nehmen viele Brustkrebspatientinnen auch noch Jahre nach der Erstbehandlung antihormonelle Medikamente als adjuvante (also unterstützend) Therapie ein.
Die medizinische Leitlinie gibt Abtasten, Ultraschall und Mammographie vor. Andere Untersuchungen werden dagegen ausdrücklich nicht für die Nachsorgeuntersuchung empfohlen. Beispielsweise werden diese Untersuchungen üblicherweise nicht durchgeführt:
Warum ist das so?
Studien haben gezeigt, dass ein um diese Tests erweitertes Nachsorgeprogramm keine Vorteile bringt. Bei einigen dieser Untersuchungen ist man außerdem zusätzlichen Strahlen ausgesetzt.
Die Nachsorgeuntersuchungen erfolgen in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Ersttherapie im Abstand von drei Monaten. Bis zum fünften Jahr finden die Kontrollen alle sechs Monate statt, danach jährlich. Es kann vorkommen, dass Ihr Facharzt Nachsorgeuntersuchungen für medizinisch notwendig erachtet, die über die empfohlenen Intervalle und Maßnahmen hinausgehen.
Wenn Sie von Ihrem Facharzt eine Überweisung zur Nachsorgeuntersuchung erhalten, nehmen Sie einfach Kontakt mit der Patientenbegleitung auf. Die Kosten erstatten wir, wenn die Untersuchungen den Behandlungsleitlinien entsprechen. Zur Leistungsabrechnung reichen Sie bitte die Rechnungen ein.
Wenn Sie Ihre Leistungsabrechnung online erledigen möchten, können Sie
ganz bequem das My AXA – Kundenportal nutzen.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.