Vollmachten
Für den Ernstfall – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Für den Ernstfall – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Egal in welcher Lebenslage man sich befindet, es ist immer unangenehm, sich mit der Situation „Was wäre, wenn …?“ auseinanderzusetzen. Aber immer mehr Menschen tun es: Der Anteil der Deutschen mit einer Patientenverfügung ist in den vergangenen fünf Jahren von 26 Prozent auf 43 Prozent gestiegen (Quelle: Ärzteblatt.de).
Die drei wichtigsten Möglichkeiten, um seinem Willen und seinem Selbstbestimmungsrecht Ausdruck zu verleihen, sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung:
Wichtig ist, dass die Dokumente im Bedarfsfall schnell auffindbar sind und dass kein Zweifel an der Gültigkeit besteht. Dazu sollten Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Die Dokumente können Sie auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Möglich ist auch ein Service, bei dem online auf die hinterlegten und archivierten Dokumente zugegriffen werden kann.
Ihr Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis
Mit der Diagnose verändert sich Ihr Alltag von einem auf den anderen Tag. Die physischen und psychischen Folgen und deren Behandlung bringen viele Veränderungen mit sich. Das kann auch Auswirkungen auf Ihre wirtschaftliche Situation haben. Daher soll ein Schwerbehindertenausweis die Nachteile zu einem gewissen Grad ausgleichen. Menschen mit einer Krebserkrankung haben in der Regel nach Diagnose und Erstbehandlung fünf Jahre lang Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Zu dem sogenannten Nachteilsausgleich zählen:
Der jeweilige Ausgleich ist immer von dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) abhängig.
Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis sollten Sie möglichst bald nach der Diagnose einreichen, denn die Bearbeitungsdauer kann einige Monate dauern. Es ist zu empfehlen, dem Antrag vorhandene Arztberichte, zum Beispiel den Entlassungsbericht des Krankenhauses, beizufügen. Das Versorgungsamt ist berechtigt, Gutachten von den genannten behandelnden Ärzten anzufordern. Den Antrag können Sie formlos per Brief an das zuständige Versorgungsamt richten.
So funktioniert ein Neustart ins Berufsleben
Sie haben die Therapie abgeschlossen und langsam kehren die gewohnten Kräfte zurück. An den Arbeitsplatz zurückzukehren ist ein wichtiger Schritt, der sich positiv auf Ihr Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl auswirken kann. Damit man langsam wieder Fuß fassen kann, gibt es das sogenannte Hamburger Modell. Alle Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, es anzubieten. Bei dem Hamburger Modell steigert man die Arbeitsleistung langsam – von wenigen Stunden am Tag bis zu einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung.
Gemeinsam mit Ihrem Facharzt oder dem Betriebsarzt und dem Arbeitgeber erstellen Sie einen Eingliederungsplan. In Kombination mit den Erleichterungen, die Sie durch Ihre Schwerbehinderung erhalten, haben Sie so die beste Unterstützung, um einen Neustart ins Berufsleben zu meistern.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.