Was mir zusteht

Reha und Anschlussheilbehandlung  

Wie geht es nach der Ersttherapie weiter? 

Wie geht es weiter für Sie, sobald die Ersttherapie (Operation, Chemo-, Strahlentherapie) abgeschlossen ist?

Keine Sorge – Sie werden nicht alleingelassen!

Im Rahmen der Nachsorge werden Sie noch weiter betreut, möglich ist auch eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie soll körperliche, seelische oder soziale Folgen Ihrer Brustkrebserkrankung und Therapie verhindern oder lindern. 

Wenn Ihr Facharzt Ihnen zu einer Rehabilitationsmaßnahme rät, deren Beginn innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Ersttherapie erfolgen soll, spricht man von einer Anschlussheilbehandlung. Sie kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. 

Tipp


Auch wenn Sie bereits in Rente sind, ist die Deutsche Rentenversicherung Ihr erster Ansprechpartner für alle Rehabilitationsleistungen. 

Kostenübernahme

Die Kosten für die Anschlussheilbehandlung werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Wird Ihr Antrag dort abgelehnt, können wir prüfen, ob wir die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung erstatten können. Nehmen Sie einfach nach der Ablehnung und vor Beginn der Anschlussheilbehandlung Kontakt mit der Patientenbegleitung auf. Wird eine Anschlussheilbehandlung von uns erstattet, reichen Sie zur Leistungsabrechnung bitte die Rechnung der Klinik ein.

Wenn Sie Ihre Leistungsabrechnung online erledigen möchten, können Sie
ganz bequem das My AXA – Kundenportal nutzen.

Psychoonkologische Unterstützung

Auch die Seele braucht Hilfe

An Krebs erkrankt nicht nur der Körper, oft erkrankt auch die Seele. Psychologen können Ihnen beim Umgang mit der Krankheit durch schwere Phasen helfen. Am Anfang geht es häufig um die Bewältigung des Traumas, das eine Diagnose verursachen kann. Die psychoonkologische Betreuung sollte sich aber durch alle Phasen der Erkrankung ziehen, einschließlich der Behandlung und der Rehabilitation.

Therapeutenverbund 

Die Praxen von Psychotherapeuten sind vielerorts überlaufen. Durchschnittlich 20 Wochen müssen Patienten auf einen Termin warten. Wir können Ihnen helfen, die Wartezeit zu verkürzen: Wenden Sie sich einfach an unseren Kooperationspartner, den Therapeutenverbund. Er vermittelt Ihnen approbierte und im Arztregister eingetragene Psychotherapeuten innerhalb von fünf Werktagen. Sie erreichen den Therapeutenverbund rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 8920870.

Online-Unterstützungsprogramme von Novego 

Ergänzend oder anstelle einer ambulanten Therapie können Sie unsere Online-Unterstützungsprogramme von Novego kostenfrei nutzen. Die wissenschaftlich anerkannten Programme bieten konkrete Hilfestellungen bei Burn-out, Angst und Depressionen.

Eine besondere Unterstützung bietet das Programm Novego RELAX. Es ist ein auf acht Wochen angelegtes Online-Selbsthilfeprogramm, das mit Videos, Audios und interaktiven Elementen Techniken zeigt, um besser mit Stresssituationen umzugehen. Ein Extra sind angeleitete Meditationen und Traumreisen.

Kostenübernahme

Wenn Ihnen das Online-Unterstützungsprogramme von Novego zusagt, können Sie bei uns einen Teilnahmecode erhalten. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an gesundheit@axa.de oder rufen Sie uns an: 0221 148-43391. 

Krankentagegeld  

Wer zahlt bei einer längeren Krankschreibung? 

Meistens ist bei einer Krebserkrankung eine längere Krankschreibung notwendig. Sollten Sie im Angestelltenverhältnis tätig sei, so endet in den meisten Fällen ab dem 43. Krankheitstag die volle Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, wird bei einer Arbeitsunfähigkeit nach der vertraglichen Karenzzeit der vereinbarte Betrag gezahlt.

Bei Selbstständigen leisten wir den Betrag bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit bereits nach der vertraglichen Karenzzeit – dies kann bereits vor dem 43. Krankheitstag sein. 

Kostenübernahme

Bitte nehmen Sie bei einer längeren Krankschreibung frühzeitig Kontakt mit der Patientenbegleitung auf. Wir benötigen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und geben Ihnen alle Informationen für die nächsten Schritte. 

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Pflege

Unterstützung für die Versorgung zuhause 

Wenn Sie sich wegen Ihrer Krebserkrankung nicht mehr allein versorgen können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen. 

Häusliche Krankenpflege/Behandlungspflege  

Unter Behandlungspflege versteht man pflegerische Tätigkeiten, die ärztlich verordnet werden. In der Regel werden die Aufgaben von Altenpflegern oder Gesundheitspflegern übernommen. Dazu zählen zum Beispiel die Gabe von Medikamenten und Injektionen oder die Wundversorgung.   

Kostenübernahme

Wenn Sie von Ihrem Facharzt eine sogenannte „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ erhalten, nehmen Sie einfach vor Beginn der Pflege Kontakt mit der Patientenbegleitung auf und lassen uns die Verordnung zukommen. Zur Leistungsabrechnung reichen Sie bitte die Rechnung des Pflegedienstes ein.

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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) 

Viele Menschen wünschen, in der häuslichen, zumindest aber in gewohnter Umgebung zu sterben. Sie möchten nicht alleingelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden müssen. Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesen Wünschen nachzukommen. Denn schwer kranken Patientinnen und Patienten soll ein würdiger Lebensraum geschaffen und ihre Bedürfnisse sollen in den Mittelpunkt gestellt werden. Dieses Ziel verfolgen die Palliativmedizin und die Palliativpflege. Diese Leistungen sind primär medizinisch ausgerichtet und umfassen die Befreiung von Schmerzen und die Linderung anderer belastender Symptome wie Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen. Gehen Ärzte davon aus, dass die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist, können sie eine ambulante Palliativversorgung verordnen.  

Kostenübernahme

Wenn Sie von Ihrem Facharzt eine sogenannte „Verordnung für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)“ erhalten, nehmen Sie einfach Kontakt mit der Patientenbegleitung auf und lassen uns die Verordnung zukommen. Zur Leistungsabrechnung reichen Sie bitte die Rechnung des Pflegedienstes ein. 

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Hospiz 

Hospiz ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung. Mit Hospiz wird eine stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet, die meist nur über wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. Der Begriff Hospiz kommt aus dem Lateinischen und steht sinngemäß für Ruheplatz. Es umfasst die Betreuung unheilbar kranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Hervorgegangen ist das Hospiz aus einer bürgerlichen Initiative, die das Tabuthema Tod und Sterben wieder in der Gesellschaft verankern und auch Sterbenden einen festen Platz im Leben bieten will. 

Kostenübernahme

Wenn Sie von Ihrem Facharzt eine sogenannte „Hospiznotwendigkeitsbescheinigung“ erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Pflegeversicherung auf.   

Sie haben Anspruch auf Beihilfe? Dann erreichen Sie unsere Pflegeabteilung unter dieser Telefonnummer: 0221 148-13633 

Sie haben keinen Anspruch auf Beihilfe? Dann erreichen Sie unsere Pflegeabteilung unter dieser Telefonnummer: 0221 148-22366 

Haushaltshilfe

Unterstützung im Haushalt

Die Erkrankung und auch die Behandlung können dazu führen, dass es für Sie schwierig wird, auch einfache Tätigkeiten im Alltag zu erledigen. Eine Haushaltshilfe übernimmt in dieser Situation alle Hilfsarbeiten, die zur Lebensführung notwendig sind und von Ihnen selbst nicht übernommen werden können. Darunter fallen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Einkaufen, Essenszubereitung, Wäschewaschen, Reinigungsarbeiten, Botengänge oder auch Kinderbetreuung. 

Kostenübernahme

Wenn Sie von Ihrem Facharzt eine sogenannte schriftliche Notwendigkeitsbescheinigung erhalten, nehmen Sie einfach vor Beginn der Unterstützung Kontakt mit der Patientenbegleitung auf. Die Kosten erstatten wir, wenn in Ihrem Tarif eine Haushaltsunterstützung mitversichert ist. Zur Leistungsabrechnung reichen Sie bitte die Rechnung des Dienstleisters ein. 

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Fahrtkosten

Erstattung von ambulanten Fahrtkosten

Steht bei Ihnen eine Strahlen- oder Chemotherapie an, werden Sie von Ihrem Facharzt auch eine „Verordnung zur Krankenbeförderung“ erhalten. Ob Fahrtkosten erstattet werden, richtet sich nach Ihrem Tarif. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW wird üblicherweise eine Kilometerpauschale übernommen. Außerdem gibt es die Möglichkeit von Serienfahrten mit dem Taxi. Die Erstattung ist immer auf die Fahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie begrenzt, alle anderen Fahrten, zum Beispiel zu Kontrolluntersuchungen, Blutabnahmen, Abschlussgesprächen o.Ä. sind ausgeschlossen.

Kostenübernahme

Wenn Sie von Ihrem Facharzt die sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung erhalten, nehmen Sie einfach Kontakt mit der Patientenbegleitung auf. Die Kosten erstatten wir, wenn in Ihrem Tarif die Erstattung von ambulanten Fahrtkosten mitversichert ist. Zur Leistungsabrechnung reichen Sie eine Auflistung der Fahrtkosten oder Taxirechnungen ein – bitte immer gemeinsam mit der dazugehörigen Behandlungsrechnung für die Chemo- oder Strahlentherapie. 

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Manuelle Anwendungen

Krankengymnastik, Lymphdrainage & Co 

Während der Therapie oder auch in der Phase der Nachsorge können manuelle Anwendungen unterstützend sein. Beispielsweise kann bei einem Lymphödem (Flüssigkeitsansammlung) die manuelle Lymphdrainage den Lymphabfluss fördern und verhärtetes Gewebe lockern. 

Bei dieser und bei allen Behandlungen, die durch einen Therapeuten persönlich erbracht werden, spricht man von sogenannten Heilmitteln. Verordnet wird ein Heilmittel immer vom Arzt. 

Anders als Ärzte und Zahnärzte sind Heilmittelanbieter nicht an eine verbindliche Gebührenordnung gebunden. Sie können die Preise für ihre Leistungen selbst festlegen beziehungsweise mit Ihnen als Patient vereinbaren. Damit Sie vor Behandlungsbeginn und für das Gespräch mit dem Therapeuten wissen, welche Preise wir anerkennen, gibt es eine Heilmittelliste. In dieser sind die üblichen Heilmittel mit ihren Höchstpreisen aufgeführt. Dabei handelt es sich um angemessene marktübliche Preise.

Tipp


Nehmen Sie diese Heilmittelliste einfach zum Gespräch mit. Selbstverständlich können Sie auch Heilmittelanbieter mit höheren Behandlungskosten nutzen. In dem Fall erstatten wir den Höchstpreis der Heilmittelliste, die Differenz muss dann von Ihnen gezahlt werden. 

Die Heilmittelliste haben Sie mit Ihren Vertragsunterlagen erhalten, sie kann auch telefonisch bei uns angefordert werden. 

Kostenübernahme

Wenn Sie von Ihrem Facharzt eine sogenannte „Heilmittelverordnung“ erhalten, nehmen Sie einfach Kontakt mit der Patientenbegleitung auf. Wir benötigen eine Erklärung zur medizinischen Notwendigkeit, daher müssen auf der Verordnung die Diagnose und die Maßnahme vermerkt sein. Die Kosten erstatten wir entsprechend Ihrer im Tarif versicherten Heilmittelliste. Zur Leistungsabrechnung reichen Sie die Verordnung des Facharztes und die Rechnung Ihres Behandlers ein. Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung die Behandlungstage aufgeführt sind.

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