
Rund ums Thema Drohnenhaftpflicht
Drohnen abgesichert fliegen
In Deutschland darf man nicht ohne weiteres Drohnen steuern. Seit der Einführung der Drohnenverordnung ist ein festes Regelwerk definiert. Es legt klare Regeln fest, wo und wie Sie Ihre Drohne fliegen lassen dürfen. Damit soll die Sicherheit im Luftraum erhöht und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken Sie kennen müssen und was bei einer Drohnenhaftpflichtversicherung beachtet werden sollte.
Warum ist eine Drohnenhaftpflicht wichtig?
Wenn man eine Drohne besitzt, ist es wichtig, eine Drohnenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kann im Falle eines Unfalls oder eines Schadens eintreten, um Sie vor finanziellen Konsequenzen zu schützen. Wenn Sie einen Unfall verursachen, können Sie für den entstandenen Schaden oder Verletzungen, die durch Ihre Drohne verursacht wurden, haftbar gemacht werden. Die Drohnenhaftpflicht ist je nach Tarif Teil Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Drohnen im Überblick
1931
Die erste Drohne flog 1931 im Rahmen eines Militäreinsatzes für die britische Royal Air Force.
600.000
Alleine in Deutschland gibt es rund 600.000 Drohnen.
100
Leichte Drohnen, die bis 1 kg wiegen, gibt es bereits ab rund 100 Euro zu kaufen.
Welche Risiken und Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Eine Drohnenhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Schäden, die durch die Verwendung der Drohne verursacht werden. Dies kann Schäden an Gebäuden, anderen Drohnen oder sogar Personenschäden einschließen. Wenn Sie regelmäßig mit Ihrer Drohne fliegen, ist es besonders wichtig, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Unfalls gegen mögliche finanzielle Verluste abgesichert sind.
Mit dem „L-Tarif" der Privathaftpflichtversicherung der AXA gibt es einen Rundum-Sorglos-Haftpflichtschutz bei Drohnen bis 5 kg mit einer Deckungssumme bis 60 Millionen Euro. Mit dem "M-Tarif" der AXA sind Drohnen bis 250g mitversichert.
Einige Beispiele für Schäden, die durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt werden können, sind:
- Beschädigung von Eigentum: Wenn eine Drohne bei einem Flug ein Gebäude, ein Auto oder ein anderes Eigentum beschädigt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
- Verletzung von Personen: Wenn eine Drohne bei einem Flug eine Person verletzt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die medizinischen Kosten und Folgeschäden aufkommen.
- Datenschutzverletzungen: Wenn eine Drohne unerwünscht Bilder oder Videos aufzeichnet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
- Überschreitung des Luftraums: Wenn eine Drohne den Luftraum eines Flughafens oder einer anderen geschützten Zone überschreitet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
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Häufig gestellte Fragen zur Drohnen-Haftpflicht
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