Rund ums Thema Drohnenhaftpflicht
Drohnen abgesichert fliegen
In Deutschland darf man nicht ohne weiteres Drohnen steuern. Seit der Einführung der Drohnenverordnung ist ein festes Regelwerk definiert. Es legt klare Regeln fest, wo und wie Sie Ihre Drohne fliegen lassen dürfen. Damit soll die Sicherheit im Luftraum erhöht und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken Sie kennen müssen und was bei einer Drohnenhaftpflichtversicherung beachtet werden sollte.
Warum ist eine Drohnenhaftpflicht wichtig?
Wenn man eine Drohne besitzt, ist es wichtig, eine Drohnenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kann im Falle eines Unfalls oder eines Schadens eintreten, um Sie vor finanziellen Konsequenzen zu schützen. Wenn Sie einen Unfall verursachen, können Sie für den entstandenen Schaden oder Verletzungen, die durch Ihre Drohne verursacht wurden, haftbar gemacht werden. Die Drohnenhaftpflicht ist je nach Tarif Teil Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Drohnen im Überblick
1931
Die erste Drohne flog 1931 im Rahmen eines Militäreinsatzes für die britische Royal Air Force.
600.000
Alleine in Deutschland gibt es rund 600.000 Drohnen.
100
Leichte Drohnen, die bis 1 kg wiegen, gibt es bereits ab rund 100 Euro zu kaufen.
Welche Risiken und Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Eine Drohnenhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Schäden, die durch die Verwendung der Drohne verursacht werden. Dies kann Schäden an Gebäuden, anderen Drohnen oder sogar Personenschäden einschließen. Wenn Sie regelmäßig mit Ihrer Drohne fliegen, ist es besonders wichtig, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Unfalls gegen mögliche finanzielle Verluste abgesichert sind.
Mit dem „L-Tarif" der Privathaftpflichtversicherung der AXA gibt es einen Rundum-Sorglos-Haftpflichtschutz bei Drohnen bis 5 kg mit einer Deckungssumme bis 60 Millionen Euro. Mit dem "M-Tarif" der AXA sind Drohnen bis 250g mitversichert.
Einige Beispiele für Schäden, die durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt werden können, sind:
- Beschädigung von Eigentum: Wenn eine Drohne bei einem Flug ein Gebäude, ein Auto oder ein anderes Eigentum beschädigt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
- Verletzung von Personen: Wenn eine Drohne bei einem Flug eine Person verletzt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die medizinischen Kosten und Folgeschäden aufkommen.
- Datenschutzverletzungen: Wenn eine Drohne unerwünscht Bilder oder Videos aufzeichnet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
- Überschreitung des Luftraums: Wenn eine Drohne den Luftraum eines Flughafens oder einer anderen geschützten Zone überschreitet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
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Häufig gestellte Fragen zur Drohnen-Haftpflicht
Ist ein Führerschein für die Nutzung einer Drohne notwendig?
- Drohnen, die weniger als zwei Kilogramm wiegen, unterliegen in Deutschland einer Kennzeichnungspflicht. Sie benötigen dafür eine feuerfeste Plakette mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse, die gut sichtbar an Ihrer Drohne befestigt sein muss.
- Bei Drohnen ab zwei Kilogramm müssen Piloten einen Kenntnisnachweis in Form eines Drohnenführerscheins haben. Das kann eine gültige Pilotenlizenz sein oder eine Prüfungsbescheinigung von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Um dort eine Prüfung ablegen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Für den Betrieb auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
- Bei schweren Drohnen ab 5 kg müssen Sie als Pilot einer Erlaubnispflicht nachkommen und eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde vorlegen können.
Welche Flugverbotszonen gibt es?
Für Drohnen gibt es einige Flugverbotszonen. Unter anderem über Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Behörden, Industrie- und Militäranlagen sowie militärischen Objekten dürfen Sie mit Ihrer Drohne nicht fliegen. Auch über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie Naturschutzgebieten gilt ein Flugverbot für Drohnen.
Unbemannte Flugobjekte dürfen dürfen außerdem nicht über Wohngrundstücken geflogen werden, wenn Sie keine Einwilligung vom Grundstückseigentümer haben. Dort sind auch Drohnen, die mit akustischen, optischen oder Funksignalen ausgestattet sind, nicht erlaubt.
Beachten Sie außerdem, dass Ihre Drohne ab 100 m Flughöhe nur mit einer behördlichen Ausnahmeerlaubnis fliegen darf.
Sind Kinder in der Drohnenhaftpflicht mitversichert?
Wollen Sie Ihrem Kind eine Freude machen und lassen es alleine an die Drohnensteuerung, dann stellen Sie vorher sicher, dass Ihr Kind in Ihrem Versicherungstarif mitversichert ist. Grundsätzlich gilt: Kinder unter 7 Jahren gelten als schuldunfähig. Hier haften Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Gut zu wissen: Aus Eigeninteresse sollten Piloten vor dem Start klären, inwieweit die eigene Haftpflichtversicherung mögliche Schäden durch den Einsatz der Drohne deckt.
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