Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail
Staatlich unterstützte Mitarbeiterbindung
Sie möchten Ihre Mitarbeiter noch stärker an Ihr Unternehmen binden? Dann bietet Ihnen der Staat - speziell für den Aufbau einer rein arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Mitarbeiter mit einem Gehalt bis zu mtl. 2.575 EUR - eine zusätzliche attraktive steuerliche Entlastung für die Beitragsaufwendungen.
7 wichtige Fragen zum Arbeitgeberförderbetrag
Wir beraten Sie gerne!
Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
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