15% Arbeitgeberzuschuss seit 2019
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail
Weitergabe der Sozialabgaben-Ersparnisse bei Entgeltumwandlung
Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge im Rahmen einer Direktversicherung, einer Pensionskasse und einem Pensionsfonds eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%. Für Alt-Verträge mit einem Abschluss vor 2019 greift diese Regelung seit dem Jahr 2022. Zusagen im Rahmen einer Unterstützungskasse oder Direktzusage sind hiervon nicht betroffen.
Hoher steuerfreier Förderrahmen für die Beiträge
Die Regelungen zum Förderrahmen im Kurzüberblick
In Summe arbeitnehmer- u. arbeitgeberfinanziert
Vor 2018 p.a.
Seit 2018 p.a.
Steuer- u. sozialabgabenfrei
4% BBG
4% BBG
Steuerfreier Zusatzbetrag
+ 1.800EUR
4% BBG*
Anrechnung auf Zusatzbetrag, falls Alt-Vertrag mit Pauschalversteuerung der Beiträge nach § 40b EStG besteht
Keine Inanspruchnahme des Zusatzbetrags von 1.800 EUR möglich, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand
Nur Anrechnung des tatsächlichen Beitragsaufwands
* (Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds)
Weitere wichtige Fragen
Unsere bAV-Spezialisten unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter gerne, das optimale Versorgungskonzept für jeden Mitarbeiter individuell zu ermitteln.
Weitere Highlights des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Kurzüberblick
Wir sind für Sie da!
Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
0800 3203205"
0800 2920333"