Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail
Mitarbeiter bestens versorgen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Gesetz zielt darauf ab, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken und in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmen zu erhöhen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.
Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.
Die Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Kurzüberblick
Im Rahmen der Direktversicherung*
* und Pensionskasse / Pensionsfonds
Übergreifend für alle Durchführungswege der bAV
Tarifvertraglich geregelte bAV
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz unterstützt die Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung
Nicht nur das Gehalt entscheidet
Weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Attraktive Steuerentlastungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung:
bAV-Förderbetrag - Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erweitert die steuerliche Förderung und regelt die Beteiligung des Arbeitgebers neu:
Weitere Verbesserungen - Tarifvertraglich geregelte bAV:
BAV über Tarifvertrag
Allgemeine Informationen rund um die betriebliche Altersversorgung
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