Warum eine Betriebsschließungsversicherung von AXA?
Für Betriebe der Gastronomie, einer Großküche oder für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, kann schnell durch eine behördlich verhängte Betriebsschließung das wirtschaftliche Aus drohen. Denn nach dem Infektionsschutzgesetz sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B.Masern) oder Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt.
Ihr Schutz vor einer möglichen Betriebsschließung
Die Betriebsschließungsversicherung deckt entgangenen Betriebsgewinn und entstandene Kosten sowie Sachschäden ab, die Ihnen durch die behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen, und zwar für
Leistungen einer Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Mit folgenden Leistungen helfen wir, die finanziellen Einbußen abzufedern:
Ein Beispiel für eine Betriebsschließungsversicherung
Wann Sie Ihren Betrieb wirksam gegen die Folgen einer Betriebsschließung schützen, zeigt Ihnen ein Schadenbeispiel aus der täglichen Versicherungspraxis:
- Salmonellenfall in einem Gastbetrieb
Wegen einer Salmonelleninfektion schließt die Gesundheitsbehörde den Betrieb für mehrere Tage und beschlagnahmt größere Warenmengen. Außerdem ist eine vollständige Desinfektion der Betriebsstätte erforderlich. Der Gesamtschaden umfasst den Warenschaden und den Schließungsschaden, also fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn. Ein Kellner darf wegen seiner Salmonellenerkrankung einige Tage nicht beschäftigt werden. Die Lohnfortzahlung übernimmt ebenfalls die Betriebsschließungsversicherung.
Mit der Betriebsschließungsversicherung von AXA sind Sie bestens geschützt.
Wichtige Informationen zur Betriebsschließungsversicherung
Wovor schützt eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie fängt finanzielle Schäden auf, die entstehen, falls das Unternehmen nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit (z.B. Masern) oder eines Krankheitserregers (z.B. Salmonellen) geschlossen werden muss.
Für wen ist eine Betriebsschließungsversicherung sinnvoll?
Ob Lebensmittel produzierender Betrieb, Imbiss, Restaurant, Lebensmittelgeschäft oder Bäckerei: Jeder kennt die Herausforderungen, die von Krankheitserregern oder übertragbaren Krankheiten ausgehen. Sauberes Arbeiten und die penible Einhaltung von Hygienevorschriften sind oberstes Gebot – doch trotz aller Bemühungen lässt sich nie ganz ausschließen, dass Viren, Bakterien oder Keime ihren Weg in das eigene Unternehmen finden. Manchmal mit weitreichenden Folgen. Denn wird der Betrieb von der Gesundheitsbehörde wegen einer meldepflichtigen Infektionskrankheit geschlossen, kann das schnell zur existenziellen Bedrohung werden.
Welche Schäden deckt eine Betriebsschließungsversicherung ab?
Geleistet wird bei den aktuell im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten und Krankheitserregern. Mitversichert sind auch neu aufkommende Krankheiten und Krankheitserreger, die erst nach Vertragsabschluss im Infektionsschutzgesetz als meldepflichtig eingestuft werden.
Welche Schäden sind in der Betriebsschließungsversicherung nicht abgedeckt?
- AXA haftet nicht für Schäden, die in Folge einer Epidemie oder Pandemie entstehen.
- Darüber hinaus ist ein Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn die behördlichen Maßnahmen nicht als Einzelanordnung gegen den versicherten Betrieb gerichtet sind, sondern im Rahmen einer Allgemeinverfügung ausgesprochen werden oder wenn keine meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger im Betrieb selbst aufgetreten sind.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 30 Tage nach Antragsstellung.
Betriebsschließungsversicherung von AXA
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