Warum eine Direktversicherung?
So einfach funktioniert eine Direktversicherung:
Welche Leistungen soll Ihre betriebliche Altersversorgung beinhalten?
Die Direktversicherung als Altersvorsorgung
Die Direktversicherung als Berufsunfähigkeitsabsicherung
Die Direktversicherung im Vergleich
Ihre Fragen zur Direktversicherung
Wie funktioniert eine Direktversicherung?
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Dabei treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung, dass ein Teil des laufenden Entgelts in Beiträge für eine Direktversicherung umgewandelt wird. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Finanzierung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber.
Wichtig zu wissen für Neuverträge gegen Entgeltumwandlung seit 2019: Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15%. Seit 2022 besteht diese Verpflichtung auch für bestehende Verträge.
Welche Versicherungsformen können bei Direktversicherungen gewählt werden?
Als Direktversicherung kann die Relax bAVRente – ein flexibles Produkt, das Sicherheit und die Chance auf eine attraktive Rendite verbindet und eine 80%* Beitragsgarantie zum Rentenbeginn garantiert – abgeschlossen werden. Das Produkt kann mit attraktiven Zusatzleistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und/ oder einer Hinterbliebenenabsicherung ergänzt werden. Alternativ können die Zusatzleistungen auch als selbständige Versicherungen abgeschlossen werden.
* Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine höhere Beitragsgarantie vereinbart werden.
Wie werden die Beitragszahlungen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich behandelt?
Der Beitrag zur Direktversicherung ist bis zu einer jährlichen Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) plus weiteren 4% der BBG beim Arbeitnehmer steuerfrei. Besteht bereits ein Vertag mit Förderung nach § 40 bEStG a.F. so wird dieser Beitrag hierbei angerechnet. Eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuertem Einkommensteilen kann so aufgebaut werden.
Der Beitrag zur Direktversicherung stellt für den Arbeitgeber – wie das Gehalt – eine Betriebsausgabe dar. Der Wert der Direktversicherung muss nicht in seinem Firmenvermögen erfasst werden, da dem Arbeitnehmer ein unmittelbares Bezugsrecht auf die Leistungen der Direktversicherung eingeräumt wird. Die Beiträge zur Direktversicherung sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Wie werden die Beitragszahlungen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Die Beiträge zur Direktversicherung sind –im Rahmen der 4 %-Grenze- sozialversicherungsfrei. Die zusätzlichen 4% der BBG West sind immer sozialabgabenpflichtig.
Wie werden die Leistungen beim Arbeitnehmer steuerlich behandelt?
Da die Beitragszahlungen während der Aktivenzeit steuerfrei sind, sind die Leistungen aus der Direktversicherung als „sonstige Einkünfte“ voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), wobei im Rentenalter die Steuerbelastung häufig geringer ist als in der Aktivenzeit.
Wie werden die Leistungen beim Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Nach derzeitiger Gesetzeslage unterliegen Renten- und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung (also auch bei der Direktversicherung) im Rahmen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bezogen auf den Krankenversicherungsbeitrag besteht für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ein Freibetrag von monatlich einem Zwanzigstel der allgemeinen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Dadurch erhöht sich die Nettorentenauszahlung. Betroffen sind gesetzlich und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie wird der Beitrag erhoben und durch wen wird er abgeführt?
- Bei Rentenleistungen laufend durch die Zahlstelle (d.h. hier durch den Versicherer)
- Bei Kapitalleistungen durch den Versicherten. Die Beitragspflicht gilt für 10 Jahre. Die monatliche Beitragsleistung beträgt 1/120 der ursprünglichen Kapitalzahlung
- Freiwillig Versicherte müssen die Beiträge eigenverantwortlich an die jeweilige Kasse zahlen.
Der Arbeitgeber ist an der Beitragszahlung nicht beteiligt. Der Kranken- und Pflegebeitrag muss zu 100 % von Ihrem Mitarbeiter getragen werden
Wie ist die Handhabung einer Direktversicherung bei vorzeitigem Ausscheiden?
Die Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung bleibt dem Arbeitnehmer auch dann erhalten, wenn er den Arbeitsplatz wechselt. Nach dem Ausscheiden kann die Direktversicherung über den neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden.
Für die Fortsetzung über den neuen Arbeitgeber bestehen zwei Alternativen:
- Der neue Arbeitgeber tritt ganz einfach als neuer Vertragspartner in den bestehenden Direktversicherungsvertrag bei AXA ein
- Der unverfallbare Wert Ihrer Direktversicherung wird auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen. Dieser erteilt im Gegenzug unter Anrechnung des Übertragungswertes eine neue Versorgungszusage. Der Anspruch auf Übertragung muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden
Alternativ ist auch eine private Fortsetzung der Direktversicherung bei AXA (gegen private Beiträge oder beitragsfrei) möglich. Für den bisherigen Arbeitgeber ergeben sich mit der Übertragung der Direktversicherung keine weiteren finanziellen Verpflichtungen.
Wie erfahre ich etwas über den aktuellen Stand meiner Versorgung?
Sie erhalten von AXA jährlich eine Standmitteilung über die bestehende Versorgung.
Weitere Informationen zur Direktversicherung von AXA
Weitere Produkte von AXA
- Unterstützungskasse für Geschäftskunden:
Unterstützungskasse - Pensionszusage für Geschäftskunden:
Pensionszusage
* Durch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers, sparen Sie auf den Umwandlungsbetrag Sozialversicherungsabgaben. Laut Gesetz sind Sie bei Neuverträgen verpflichtet, diese Ersparnis an Ihren Mitarbeiter weiterzugeben. Für Bestandsverträge gilt diese Regelung ab 01.01.2022. Die Weitergabe ist i.d.R. für Sie „aufwandsneutral“, denn die tatsächliche Ersparnis liegt oftmals bei ca. 20%. werden. Ist die Sozialversicherungsersparnis geringer (z. B. bei Arbeitnehmern, deren Bezüge zwischen der BBG der Krankenversicherung und der BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegen), können Sie auch „spitz“ abrechnen und den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge begrenzen. Alles weitere dazu finden Sie auch auf unseren Seiten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.