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Wozu eine Drohnenversicherung?

Nicht nur in der Freizeit, auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen an Be­deu­tung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstl­eistungs­bereich zum Einsatz.

Mann läßt seine Drohne sicher fliegen

Flugdrohnen, Kopter und Muliticopter werden immer beliebter

In Zu­kunft sollen sie sogar Pakete ausliefern. Mit rund 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum rechnet die Deutsche Flug­sicherung in diesem Jahr. Fliegen Sie hierbei unbeschwert - mit unserer Drohnenversicherung - einer Haftpflichtversicherung mit vielen Vorteilen:

  • Sicherer Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls
  • Als preiswerter Haftpflichtbaustein oder maßgeschneiderte Einzelpolice

Startklar zum Drohnenflug mit der AXA Drohnen Versicherung

Sie wollen jetzt konkret wissen, ob Sie eine Drohnenversicherung brauchen oder nicht? Wir sagen es Ihnen!

Die Versicherung von Drohnen ist Pflicht

Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist aber auch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen.

Seit dem 01.10.2017 gelten nun neue Regelungen zur Drohnen-Verordnung, die für den Umgang mit der Zukunftstechnologie Klarheit geschafft haben.

Die neue Drohnen-Verordnung

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden
  • Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
  • Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde
  • Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen

Versicherungs­schutz prüfen

Schon seit längerem ist eine Haft­pflicht­versicherung für unbe­mannte Flug­objekte Pflicht. Darum unbedingt vor dem ersten Start den Versicherungs­schutz prüfen! Bei den meisten privaten Haftpflichtversicherungen greift die Versicherung nur, solange es sich dabei um reines Spielzeug handelt. Welche Flug­objekte als Spielzeug gelten und welche nicht, ist jedoch rechtlich nicht eindeutig geklärt. Die gewerbliche Nutzung ist oftmals gar nicht versicherbar.

AXA gehört zu den wenigen Versicherern, die privaten und gewerblichen Drohnenpiloten mit der Drohnenversicherung eine innovative und attraktive Versicherungslösung bietet.

Wichtige Informationen zum Einsatz von Drohnen

Welche Drohnenversicherung passt zu Ihnen?

Für Private Piloten: Privathaftpflichtversicherung

Für gewerbliche Piloten: Betriebshaftpflichtversicherung

Für wen geeignet?

Für privat genutzte Drohnen bis 5 kg.

Für gewerblich genutzte Drohnen bis 5 kg.

Versicherungssumme

Bis zu 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - gilt weltweit.

Bis zu 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - auf Europa beschränkt.

Ihr Weg zum Abschluss

Die Drohnenversicherung ist in der Grunddeckung unserer Privathaftpflichtversicherung automatisch enthalten.

Die Drohnenversicherung  können Sie als preiswerten Baustein im Rahmen der Betriebshaft­pflicht­versicherung abschließen.

Weitere Zusatzinformationen zu unser Versicherung für Drohnen, Kopter oder Multicopter

Eine Drohnen Versicherung ist nicht nur beim Einsatz von Drohnen empfehlenswert, sondern auch bei vielen anderen unbemannten Flugkörpern wie einem  Kopter, einem Multicopter oder auch Quadrocopter. Informieren Sie sich als Steuerer oder Besitzer eines solchen Flugkörpers, ob dieser mitversichert ist und ob die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung ausreichend hoch gewählt wurde. Insbesondere außerhalb von Modellflugplätzen kann ein Absturz erhebliche finanzielle Folgen haben. 

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen des Luftfahrt-Bundesamts und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu aktuellen Änderungen und zu der neuen Drohnen-Verordnung:

Eine Liste der ersten vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen "Anerkannten Stellen", die für Steuerer von unbemannten Flugeräten über zwei Kilo den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis abnehmen und die entsprechend lautende Bescheinigung ausstellen, finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts