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Pensionszusage von AXA

Pensionszusage Ideal für Top-Führungskräfte und Geschäftsleitung

Warum eine Pensionszusage?

Die Durchführung einer Pensionszusage eignet sich vornehmlich für Top-Führungskräfte und die Geschäftsleitung. Hier bestehen in der Regel sehr große Versorgungslücken, die hoch individuell abgesichert werden sollen. Die sehr flexible Gestaltung von Pensionszusagen ermöglicht diese Individualität. Abgesichert werden können alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung von der Altersabsicherung über die Berufsunfähigkeitsabsicherung bis zur Hinterbliebenenversorgung. Zur Finanzierung der Pensionszusage wird eine passende (rückgedeckte) Versicherung abgeschlossen.

So einfach funktioniert eine Pensionszusage:

Die Garfik zeigt, dass Pensionszusage ist eine vertragliche Vereinbarung, in der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine zukünftige Betriebsrente auf Basis von Gehalt und Betriebszugehörigkeit zusichert

Wissenswertes zur Pensionszusage

Die Pensionszusage ist eine unmittelbare Zusage und damit in der Bilanz des Arbeitgebers abzubilden. Dazu müssen sogenannte Pensionsrückstellungen gebildet werden. Die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung wird auf der Aktivseite bilanziert. In der Handelsbilanz können beide Positionen bei einer kongruenten Rückdeckungsversicherung saldiert werden. Aufgrund ihrer bilanziellen Auswirkungen sollte eine Pensionszusage unter Hinzuziehung eines Steuerberaters eingerichtet werden.

Die Pensionszusage im Vergleich

Pensionszusage der bAV: Arbeitgeber diskutieren über Altersvorsorge im Unternehmen

Vorteile für Arbeitgeber

  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar
  • Auslagerung von Risiken auf einen Versicherer durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung
  • Gewinnminderung durch die Bildung von Pensionsrückstellungen
  • Bilanzielle Aktivierung der Rückdeckungsversicherung stellt Gegenposten in der Bilanz dar
  • Flexible Beitragszahlung (Laufende und Einmalbeiträge)
  • Angebot umfangreicher Serviceleistungen von AXA, z. B. Gutachterservice
Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen Beratungsgespräch über die Möglichkeit der Pensionszusage

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Steuerfreier Gehaltsverzicht in unbegrenzter Höhe
  • Damit Verlagerung der Steuerlast ins Rentenalter
  • Besonders attraktiv für die Umwandlung von hohen Einmalzahlungen z. B. Tantieme, Boni und Sonderzahlungen
  • Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen sowie des Invaliditätsrisikos
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Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF)

Hoher Versorgungsbedarf und Lösungsmöglichkeiten in der bAV

GGF haben in der Regel einen sehr hohen Versorgungsbedarf, da ihr Einkommen häufig weit über dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen liegt. Gleichzeitig unterliegen sie regelmäßig nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Erteilung einer steuerlich geförderten Pensionszusage ist daher ein wirksames Instrument, eine hinreichende Altersversorgung für diesen besonderen Personenkreis aufzubauen.

Mit der Direktversicherung besteht die Möglichkeit, eine Grundabsicherung sicherzustellen und dabei an den steuerlichen Vorteilen dieses Durchführungswegs zu partizipieren. Mit Hilfe der Pensionszusage kann man – über die Grundabsicherung hinaus – sehr hohe Versorgungsleistungen effizient absichern. Diese Zusageform bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die je nach dem persönlichen Bedarf des GGF z. B. eine Altersrente oder Kapitalzahlung, Invalidenrente oder Witwen-/Witwerrente und/ oder Waisenrente umfassen können.