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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - damit Ihr Vermögen vor Haftpflichtschäden geschützt ist

Vermögens­schaden­haft­plicht­ver­sicherung Optimal versichert

Warum eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung ist eine existenz­notwendige Absicherung der Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Berufliche Versehen bei der Ausübung dieser Tätigkeiten lösen i.d.R. Schäden am Vermögen der betroffenen Dritten aus. Für einige Berufsgruppen gilt daher eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung sogar als Pflichtversicherung. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs­vermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer.

Grundlegende Aufgaben und Leistungen

Der Versicherungs­schutz der Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung beinhaltet folgende Kernleistungen:

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Freistellung von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Führung und Kostenübernahme eines Prozesses
Vermögensschadenhaftpflicht - Unternehmer diskutieren Risiko am Computer

Die wichtigsten Infos zur BRAO Reform

Zum 01.08.2022 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft getreten. Welche umfangreichen Änderungen die Reform für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Weitere Details für ausgewählte Berufsgruppen

Vertrauensschadenversicherung

Sie möchten sich vor Unterschlagung, Diebstahl und Sabotage durch Mitarbeiter oder zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte schützen?
Dann sind Sie mit der Vertrauensschadenversicherung von AXA bestens abgesichert. Denn die Vertrauensschaden­versicherung von AXA schützt versicherte Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern oder außenstehenden Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter einem Dritten einen Schaden zufügen, für den das versicherte Unternehmen haftet.
Für weiterführende Fragen zur Vertrauensschadenversicherung sprechen Sie uns gerne an.