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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - damit Ihr Vermögen vor Haftpflichtschäden geschützt ist

Vermögens­schaden­haft­plicht­ver­sicherung Optimal versichert

Warum eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung ist eine existenz­notwendige Absicherung der Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Berufliche Versehen bei der Ausübung dieser Tätigkeiten lösen i.d.R. Schäden am Vermögen der betroffenen Dritten aus. Für einige Berufsgruppen gilt daher eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung sogar als Pflichtversicherung. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs­vermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer.

Grundlegende Aufgaben und Leistungen

Der Versicherungs­schutz der Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung beinhaltet folgende Kernleistungen:

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Freistellung von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Führung und Kostenübernahme eines Prozesses
Vermögensschadenhaftpflicht - Unternehmer diskutieren Risiko am Computer

Die wichtigsten Infos zur BRAO Reform

Zum 01.08.2022 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft getreten. Welche umfangreichen Änderungen die Reform für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit sich bringt, erfahren Sie hier.

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Weitere Details für ausgewählte Berufsgruppen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (inkl. neuer BRAO-Reform seit dem 01.08.2022)

Trotz eines oft hektischen und durch stetigen Wandel geprägten Arbeitsalltags stellen die Gerichte immer höhere Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt und die Büroorganisation. Schon ein einfaches Versehen (z.B. Fristversäumnis) kann weitreichende finanzielle Folgen für Mandanten haben. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte von AXA ist die optimale Lösung für Sie.


Besondere Leistungen zur Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes im Überblick

  • Mitversicherung vieler weiterer (Neben-)Tätigkeiten, wie z.B. als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Mediator, Notarvertreter, etc.
  • Mitversicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Digitalisierung bestimmter juristischer Tätigkeiten (Legal Tech)

Unabhängig von der BRAO-Reform bieten wir ab 01.08.2022 folgende Deckungsverbesserungen:

  • Zusatzdeckung als externer Datenschutz-, Geldwäsche- und Compliance Beauftragter
  • Mitversicherung von Schiedsgerichtsverfahren zwischen Versicherungsnehmer und Mandant
  • Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Haftpflichtansprüche
  • Optionale Lösungen für exponierte Einzelrisiken (sog. Objektdeckungen) und hohe Versicherungssummen

Weitere Informationen insbesondere zu Berufsausübungsgesellschaften und die zum 01.8.2022 in Kraft getretende BRAO-Reform:

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare

Gewisse - zumeist auch finanziell bedeutsame - Rechtsgeschäfte sind der notariellen Beurkundung vorbehalten. Gleichzeitig gehen damit erhöhte Haftpflichtgefahren einher, zumal die Haftung von Notaren für berufliche Versehen nicht beschränkbar ist.

Besondere Leistungen zur Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes im Überblick

  • Mitversicherung vieler weiterer (Neben-)Tätigkeiten, wie z.B. als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Insolvenzverwalter, behördlich eingesetzter Treuhänder, etc.
  • Erweiterte Jahreshöchstleistung auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme
  • Verbesserte Selbstbehaltsregelung (2.500 EUR fester Selbstbehalt)
  • Optionale Lösungen für exponierte Einzelrisiken (sog. Objektdeckungen) und hohe Versicherungssummen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater

Die Tätigkeit eines Unternehmens- und Personalberaters ist sehr breit gefächert. Durch die Vielzahl der Beratungsgebiete wächst die Komplexität der angebotenen Leistungen. Fehler lassen sich dabei nicht immer vermeiden, aber die Folgen.

Besondere Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Überblick

  • Umfassender Versicherungsschutz durch Absicherung aller branchenüblichen Tätigkeiten ohne Eingrenzung auf bestimmte Beratungsfelder
  • Versicherungsschutz für die Mitwirkung bei der Umsetzung der Beratungsergebnisse (Interimsmanagement)
  • Mitversicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
  • Abwehrschutz bei Vorwürfen wegen wissentlicher Pflichtverletzung
  • Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die von Angestellten des Unternehmens-/Personalberaters begangen werden
  • Kein Selbstbehalt im Schadensfall

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter

Die Verwaltung von Immobilien beinhaltet nicht nur den Umgang mit hohen Vermögenswerten, sondern zugleich auch ein immer vielfältigeres Leistungsspektrum. Steigende Haftpflichtrisiken sind die Folge.

Besondere Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Überblick

  • Deckung für alle Verstöße aus § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Versicherungsschutz für auferlegte Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG
  • Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Haftpflichtansprüche
  • Tätigkeit als Immobilienmakler sowie als Sachverständiger und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen mitversichert
  • Versicherungsschutz für die Erbringung immobiliennaher kaufmännischer Dienstleistungen
  • Mitversicherung verschiedener Leistungen des Gebäudemanagements (Facility-Management nach DIN 32736) möglich
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Insolvenzrisiken

Die Tätigkeiten der Beteiligten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens setzen fundierte Kenntnisse von Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraus. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die nach der Insolvenzordnung erlaubten (vorläufigen) Tätigkeiten als Sachverständiger, Gutachter, Insolvenz-oder Sonderverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Unternehmensleiter (im Rahmen der Eigenverwaltung gem. §§ 270-285 InsO) oder als Verfahrenskoordinator im Rahmen der Insolvenz einer Unternehmensgruppe nach § 3e InsO.

Besondere Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Überblick

  • Umfassender Versicherungsschutz bei unzureichender Gutachtenerstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
  • Kalkulations-, Organisations- oder Investitionstätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung mitversichert
  • Versicherungsschutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Ansprüche aus §§ 34, 69 Abgabenordnung
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert
  • Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die durch Personal des Versicherungsnehmers oder des Insolvenzschuldners begangen werden
  • Besondere Bedingungen/Highlights für die Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer, CRO oder Generalbevollmächtigter im Rahmen der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
  • Kein Selbstbehalt im Schadensfall

Versicherungsleistungen für weitere Berufsgruppen

Daneben benötigen zahlreiche weitere Berufe speziellen Haftpflichtschutz für Vermögensschäden, z.B. Versicherungsvermittler, Immobilienmakler oder Sachverständige. AXA hält auch für Ihren berufsspezifischen Bedarf die passenden Versicherungskonzepte bereit. 

Für weiterführende Fragen zur Vermögensschaden-­haftpflicht­versicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere Beratung vor Ort.

Vertrauensschadenversicherung

Sie möchten sich vor Unterschlagung, Diebstahl und Sabotage durch Mitarbeiter oder zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte schützen?
Dann sind Sie mit der Vertrauensschadenversicherung von AXA bestens abgesichert. Denn die Vertrauensschaden­versicherung von AXA schützt versicherte Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern oder außenstehenden Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter einem Dritten einen Schaden zufügen, für den das versicherte Unternehmen haftet.
Für weiterführende Fragen zur Vertrauensschadenversicherung sprechen Sie uns gerne an.