Die Pflegekasse bzw. -versicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel, wenn dies die häusliche Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständige Lebensführung unterstützt. Für die Kostenübernahme muss der Gutachter diese im Gutachten befürworten.
Diese Hilfsmittel können unabhängig vom Pflegegrad beantragt werden, allerdings muss mindestens Pflegegrad 1 bestehen.
Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzeinlagen und weitere Hygieneartikel, die direkt beim Sanitätshaus oder bei der Apotheke bezogen werden. Sie erhalten bis zu 40 Euro Zuschuss pro Monat für Hilfsmittel zum Verbrauch.
Unter technischen Hilfsmitteln versteht man beispielsweise Pflegebetten, Lagerungskissen, Gehwagen oder Rollstühle. Größere technische Hilfsmittel überlässt die Pflegekasse bzw. -versicherung in der Regel leihweise.
Welche Pflegehilfsmittel von den Kassen bzw. Versicherungen übernommen werden, ist im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder dem Pflegedienst beraten, welche Hilfsmittel in Ihrem Fall sinnvoll eingesetzt werden können.