Aktueller Hinweis zu Hochwasserschäden
Das Hochwasser hat in vielen Regionen Deutschlands massive Schäden angerichtet.
AXA hat daher kurzfristig eine kostenfreie Hotline zur Schadenmeldung der Hochwasserschäden eingerichtet. Unter der Rufnummer 0800 29 20 350 erreichen Hochwasseropfer rund um die Uhr Schadenmanager von AXA, die den Schaden für Sie aufnehmen und rasch die notwendigen Schritte einleiten. Aufgrund der aktuellen Situation steht Ihnen eine Vielzahl von Ansprechpartner:innen zur Verfügung, dennoch kann es bei der hohen Anzahl an Anrufen leider zu Wartezeiten kommen.
Sie können Ihren Schaden bei AXA auch direkt online melden. Einfach die Schadenart anklicken, ausfüllen und absenden.
Natürlich können Sie auch bei Ihrem:Ihrer persönlichen Betreuer:in den Schaden melden.
Unser Tipp
Um unseren Kund:innen rasch zu helfen, unterstützen wir die Regulierer:innen der betroffenen Regionen durch Hinzuziehung von Regulierer:innen aus andere Regionen. Aber auch durch den koordinierten Einsatz externer Dienstleistenden stellen wir sicher, dass Sie eine schnellstmögliche Vor-Ort-Unterstützung erhalten. Sie können bei uns auf Wunsch für bestimmte Schadenarten auch gleich den schadenservice360° Haus in Anspruch nehmen. Dann übernimmt AXA für Sie die entsprechende Schadenbehebung und Abwicklung direkt mit den Fachbetrieben.
Ihr Versicherungsschutz
Welche Versicherung deckt welchen Schaden ab?
Damit Sie gleich wissen, welche Ihrer Versicherungspolicen für Ihren Hochwasserschaden die richtige ist, zeigen wir Ihnen hier, welche Versicherung bei welchen Ereignissen und Schäden greift:
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Informationen um den allgemeinen Leistungsumfang der jeweiligen Versicherung. Die individuelle Deckung eines Schadens klären Sie bitte direkt mit AXA.
- Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung
jeweils mit der Ergänzung Elementarschadenversicherung:
Diese wichtige Vertragsergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung ist beispielsweise zuständig bei Starkregen, Rückstau und Überschwemmung. - Kfz-Teil- oder Vollkasko-Versicherung:
Sie schützt bei Schäden durch Überschwemmung an Autos oder Motorrädern. Auch Schäden an Fahrzeugteilen sind in der Regel abgedeckt, beispielsweise Dachboxen oder eingebaute Kindersitze.