Kfz-Versicherung: Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
Auch nach dem Stichtag gibt es Gelegenheiten für den Wechsel
30.11.2011
Am 30. November war wieder Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung. Wer ihn verpasst hat, muss normalerweise ein weiteres Jahr warten, um zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln zu können. Unabhängig vom bekannten Stichtag bieten einige Ausnahmen allerdings die Chance, einen günstigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu wählen: Entweder der Versicherer hat den Beitrag erhöht, man verkauft sein Fahrzeug oder es ist ein Schadenfall eingetreten.
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