Riester-Rente: Jetzt noch die staatliche Zulage sichern
Service-Aktion von AXA sichert staatliche Förderung für ihre Riester-Kunden / Erfolgsquote bei rund 65 Prozent
08.12.2010
Über 14 Millionen Menschen "riestern". Sie haben eine private Altersvorsorge gewählt, bei der der Staat durch Zulagen und Steuervorteile kräftig beim Sparen hilft. Doch immer noch verschenken viele Riester-Sparer Geld, weil sie ihren Antrag für die staatlichen Zulagen nicht rechtzeitig stellen. Diese Kunden unterstützt AXA bereits im dritten Jahr erfolgreich mit einer breit angelegten Service-Aktion. Bis heute konnte die Gesellschaft auf diese Weise die noch nicht beantragte staatliche Förderung für mehr als 10.000 Kunden fristgerecht sicherstellen.
Service-Aktion "rettet" 1,1 Millionen Euro staatliche Zulagen
"Ohne Zulagenantrag verliert der Kunde wesentliche Teile seiner Sparbeiträge, Geld, das ihm zum Aufbau seiner Altersvorsorge fehlt. Je nach Vertrag sind dies bis zu mehrere hundert Euro im Jahr", erläutert Horst Looser, Leiter Kundensegment Privat Vorsorge. Riester-Experten von AXA rufen daher gezielt Kunden an, für die noch kein vollständiger Antrag auf staatliche Förderung vorliegt - entweder, weil sie den Antrag schlicht vergessen hatten, oder weil sie vor dem komplizierten Verfahren zurückscheuten.
Gemeinsam mit den Kunden erfassen die AXA Mitarbeiter rechtzeitig zum Jahresende die fehlenden Daten und senden anschließend einen vollständig ausgefüllten Zulagenantrag zur Unterschrift zu; gleichzeitig verweisen sie auf die Möglichkeit des Dauerzulagenantrages. Ein Großteil des Aufwands nimmt AXA ihren Kunden damit schon ab. Alles, was die Riester-Sparer dann noch tun müssen, ist, den unterschriebenen Antrag zurückzuschicken. "Bei den bislang erreichten Kunden haben wir damit für die Jahre 2008 bis 2010 Zulagen in einer Gesamthöhe von etwa 1,1 Million Euro "retten" können, das entspricht einer Erfolgsquote von rund 65 Prozent der kontaktierten Kunden", so Looser.
Riestern lohnt
Wie viel Geld man sich bei maximaler Zulage sichern kann, zeigt das Beispiel einer Familie mit Kind: Die Eltern erhalten pro Person für die Jahre 2009 und 2010 eine Grundzulage von 154 Euro, hinzu kommen 185 Euro an jährlicher Kinderzulage. Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhalten sogar 300 Euro an Zulagen. Insgesamt fließen so jährlich 493 Euro an staatlicher Förderung. Insgesamt bekäme diese Familie somit bei einer restlichen Vertragslaufzeit von beispielsweise 25 Jahren neben ihrer eigenen Leistung für ihren Vertrag über 11.000 Euro vom Staat - Geld, das allerdings zunächst beantragt werden muss.
Wer noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann dies noch zum Jahresende tun und sich so die staatlichen Zulagen für das Jahr 2010 sichern. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Riester-Kunde jährlich vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens selbst in den Vertrag einzahlen, inklusive der Zulagen maximal 2.100 Euro pro Jahr. Die Beiträge kann er im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die staatliche Zulage. In diesem Fall zahlt das Finanzamt die Differenz aus dem Steuervorteil und der Zulage zurück.
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