Rund 40 Prozent mehr Brände in der Weihnachtszeit
14.12.2016
In der Advents- und Weihnachtszeit brennt es viel häufiger als in vergleichbaren Frühjahrs- oder Herbstmonaten. AXA zeigt in einem 360-Grad-Video, wie schnell ein Weihnachtsbaum in Flammen aufgeht und gibt Tipps, wie sich das vermeiden lässt.
Weihnachten und Kerzen – das gehört einfach zusammen. Auch wenn heute immer öfter elektrische Lichter den Baum schmücken, kommt es in der Advents- und Weihnachtszeit immer noch zu vielen Wohnungsbränden.
Hohe Schadensummen bei Feuer
360-Grad-Video: „So schnell breitet sich ein Christbaum-Brand aus“ Brandschäden gehören zu den teuersten Schäden überhaupt. Die durchschnittliche Schadensumme bei einem durch Kerzen verursachten Brand beträgt laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft zwar nur um die 2.300 Euro – deutlich größere Schäden entstehen aber, wenn beispielsweise ein Zimmer oder gar das Haus abbrennt. Im schlimmsten Fall werden Personen verletzt.
Ein neues 360-Grad-Video von AXA zeigt dank Virtual Reality besonders eindrücklich, wie schnell die Flammen vom Weihnachtsbaum auf ein ganzes Zimmer übergreifen können. Johannes Lenze, Leiter Sachschaden bei AXA: „Kerzen sollte man nicht unbeaufsichtigt brennen lassen, ganz gleich ob am Baum oder auf dem Adventskranz. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder im Raum sind. Schnell ist eine Kerze umgestoßen und sorgt für einen Brand.“ Die Flamme darf auch beim Herunterbrennen der Kerze keine brennbaren Materialien erreichen. Beim Verlassen des Raumes sollte man gründlich prüfen, ob wirklich alle Kerzen gelöscht sind. „Ein Eimer Wasser oder noch besser ein Feuerlöscher sollte in greifbarer Nähe sein. Auch Rauchmelder sind wichtig – sie schlagen Alarm und helfen damit, Leben zu retten.“
Infos zum Versicherungsschutz
Die Wohnungseinrichtung und übrigens auch die Weihnachtsgeschenke sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Sie kommt nicht nur für Brandschäden, sondern auch für Schäden durch Löschwasser auf. Das Haus ist über die Wohngebäudeversicherung geschützt. Wird ein Dritter geschädigt – etwa ein Nachbar – ist das ein Fall für die Private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=pDTqQdXuBIg
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