Begleitetes Fahren ab 17
Erfolgsmodell „BF 17“
Das Begleitete Fahren mit 17 (BF 17) wird häufig auch Führerschein mit 17 genannt. Dahinter steckt ein simpler Gedanke: Wer mehr Praxis im Straßenverkehr hat, fährt sicherer. Werden diese Erfahrungen in einer gewissermaßen „sicheren Atmosphäre“ erworben, reduziert sich das Anfängerrisiko zusätzlich. Dieses sichere Umfeld wird durch eine Begleitperson geschaffen, die in beratender Funktion im Fahrzeug mitfährt. Dabei profitieren die jungen Fahrer von der Erfahrung der Begleiter und stärken so ihr Selbstvertrauen und Können im Straßenverkehr. Seit der Einführung wurdet nachweislich die Unfallgefahr bei Fahranfängern reduziert.
Es gibt vieles zu beachten.
Geltungsbereich laut Fahrerlaubnis-Verordnung
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der theoretischen und der praktischen Prüfung. Die 17-jährigen erhalten nach bestandener Prüfung jedoch nicht von der den klassischen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, die nur in Deutschland – und darüber hinaus auch in Österreich – anerkannt wird. Sie gilt automatisch auch für die Klasse AM (Leichtkrafträder wie Mofas und Mopeds) und die Klasse L (Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen). Beim Führen von Kraftfahrzeugen dieser Klassen ist kein begleitetes Fahren vorgeschrieben.
Umtausch auf der Führerscheinstelle
Die Prüfungsbescheinigung gilt zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis. Spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag muss sie auf der Führerscheinstelle gegen den EU-Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B ausgetauscht werden. Erst damit ist der Inhaber dann berechtigt, alleine mit einem PKW zu fahren.
Probezeit
Wie auch bei der „normalen“ Fahrerlaubnis, gelten in der ersten Zeit des Besitzes gewisse Einschränkungen – dazu zählen ein grundsätzliches Drogenverbot und die 0,0-Promille-Grenze bis zum 21. Geburtstag. Die allgemeine Probezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung. Hat der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Ausbildung der Klasse A1 (Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm) absolviert, ist bei Erlangen der Prüfbescheinigung des BF 17 bereits die halbe Probezeit verstrichen.
Verkehrsverstöße
Verkehrsverstöße werden in der Probezeit in A- und B-Verstöße unterschieden, die unterschiedliche Folgen haben. A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße – zum Beispiel Trunkenheit, Unfallflucht, Überschreiten der Geschwindigkeitsbeschränkung um mehr als 20 km/h oder Rotlichtverstöße. Solche Vergehen ziehen ein Bußgeld und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Die Probezeit verlängert sich dadurch auf insgesamt vier Jahre. Sollte es zum dritten Mal zu einem A-Verstoß in der Probezeit kommen, führt dies in der Regel zum Führerscheinentzug und einer dreimonatigen Sperrfrist.
B-Verstöße – wie zum Beispiel abgefahrene Reifen, Handy am Steuer oder Parkvergehen – sind weniger schwerwiegende Verstöße. Zwei B-Verstöße werden einem A-Verstoß gleichgesetzt und entsprechend geahndet. Es können auch Punkte in Flensburg vergeben werden, deren Anzahl sich nach dem begangenen Verstoß richten.
Wird der Besitzer eines Führerscheins mit 17 ohne Begleitperson erwischt, gilt dasselbe Strafmaß, wie bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Laut Gesetz kann eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden – in der Regel kommt es jedoch zu einer Geldbuße von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Darüber hinaus muss ein Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
In der Kfz-Versicherung richtet sich der Beitrag auch danach, wer mit dem Fahrzeug fährt. Das gilt auch, wenn ein begleiteter Fahrer das Fahrzeug nur gelegentlich nutzt. Informieren Sie daher Ihre Versicherung schon vor der ersten Begleitfahrt, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug am BF 17 teilnehmen. Denn der minderjährige Fahrer muss in der Regel mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Generell fallen die Beiträge aufgrund ihres höheren Unfallrisikos relativ hoch aus, da es ja noch an Fahrpraxis fehlt. Wer aber am begleiteten Fahren teilgenommen hat, hat 18-jährigen Führerscheinneulingen einiges an Erfahrung voraus. Das honoriert auch meistens die Kfz-Versicherung, wenn nach dem 18. Geburtstag ein eigenes Fahrzeug versichert werden soll.
Begleitetes Fahren mit AXA
Besonders junge Fahrer nutzen oft unterschiedlicher Fahrzeuge in der Familie. AXA hat deshalb das Produkt „Start & Drive“ speziell für Fahranfänger entwickelt. Normalerweise müssen zum Beispiel Eltern den zusätzlichen jungen Nutzer in ihren Versicherungsvertrag einschließen lassen, wenn sie ihrem Kind das Fahren mit ihrem Kraftfahrzeug ermöglichen wollen.
Mit „Start & Drive“ gibt es eine Alternative. Der Fahranfänger schließt selbst einen Versicherungsvertrag ab. Hier hat er die Wahl zwischen zwei Varianten. Entscheidet er sich für den Kompakttarif, kann er bei AXA versicherte Pkw aus seinem Haushalt mitnutzen. Bei dem Komforttarif ist er noch flexibler und kann auch andere bei AXA versicherte Pkw fahren.
Weitere hilfreiche Tipps in unserem Kfz-Ratgeber
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