Die Doppelversicherung bei der Haftpflicht bringt nichts
Theoretisch können Sie in nahezu allen Versicherungsbereichen Mehrfachversicherungen abschließen. Mehrere private Renten- oder Lebensversicherungen sind sogar sinnvoll, wenn Sie die Altersvorsorge planen. Bei der Doppelversicherung der Privathaftpflicht sieht das allerdings anders aus. Was Sie bei diesem Thema beachten sollten, erfahren Sie hier.
Kann man doppelt haftpflichtversichert sein?
Wenn Paare heiraten oder in die erste gemeinsame Wohnung ziehen, sollten Sie sich möglich rasch fragen: „Sind wir jetzt in der Haftpflicht doppelt versichert?“ Wenn Sie als Paar jeweils eine eigene Haftpflichtversicherung bezahlen, entstehen unnötige Kosten. Doch das ist nicht der einzige Punkt, der gegen die Doppelversicherung der Privathaftpflicht spricht.
Wichtig: Eine Doppelversicherung der Haftpflicht ist verboten
Dieses Verbot hat seine Gründe: Denn sobald ein Schaden entsteht, darf dieser sowieso nur bei einer der beiden Versicherungen gemeldet werden. Versuchen sowohl Sie als auch Ihr:e Partner:in, den entstandenen Schaden bei der jeweiligen Versicherung geltend zu machen, dann machen Sie sich strafbar – und zwar wegen Betrugs. Und wer bewusst eine Doppelversicherung der Privathaftpflicht abschließt, also sozusagen in betrügerischer Absicht handelt, nimmt in Kauf, dass dann jeder Kontrakt ungültig ist. Das heißt, der entstandene Schaden wird in einem solchen Fall auch nicht erstattet.
Es ist also wichtig, dass Sie im Falle einer Doppelversicherung der Haftpflicht (oder eines anderen Versicherungsvertrags) eine Police kündigen – und das möglichst rasch. Sonst entsteht Ihnen nicht nur ein finanzieller Nachteil, sondern unter Umständen ein juristisches Problem, wenn Ihnen betrügerische Absicht vorgeworfen wird.
Doppelversicherung Haftpflicht: Wie kann ich kündigen?
Wenn Sie also bemerken, dass Sie in der Haftpflicht doppelt versichert sind, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie müssen einen der beiden Verträge beenden. Der Vertrag, der bereits länger besteht, läuft weiter. Glücklicherweise ist die Kündigung einer Haftpflichtversicherung wegen Doppelversicherung meist recht einfach zu handhaben, viele Assekuranzen bieten eine Aufhebung eines Vertrags an. In einigen Fällen lassen sich Verträge auch zusammenlegen.
Doch: Bis wann können Sie die Haftpflicht kündigen? Das Recht auf eine Aufhebung gilt nur im ersten Monat, nachdem Sie als Versicherungsnehmer:in Kenntnis genommen haben von der Tatsache, dass eine Mehrfachversicherung der Haftpflicht vorliegt. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie Ihre Assekuranzen informieren, dass Sie in der Haftpflicht doppelt versichert sind. Dann können die Gesellschaften prüfen, welche Versicherung bestehen bleibt und umgeschrieben wird.
Kündigung wegen Doppelversicherung der Haftpflicht
Bis wann ist man bei der Haftpflicht der Eltern versichert?
Kinder sind in der Haftpflicht der Eltern grundsätzlich mitversichert, solange sie minderjährig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben Kinder auch in der elterlichen Haftpflicht, wenn sie volljährig werden. Das gilt in folgenden Fällen:
- Das erwachsene Kind geht weiterhin zur Schule oder absolviert die erste Ausbildung, ganz gleich ob Studium oder Lehre.
- Das erwachsene Kind nimmt nach der Lehre das Erststudium auf
- Das erwachsene Kind muss die Wartezeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn der beruflichen Ausbildung überbrücken.
Wer als Kind in einem dieser Fälle eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließt, setzt sich der Gefahr der Haftpflicht-Doppelversicherung aus – mit allen oben geschilderten Konsequenzen. In allen anderen denkbaren Situationen bzw. Konstellationen ist ein volljähriges Kind nicht mehr länger über die Eltern mitversichert in der Haftpflicht. Dazu gehört die Aufnahme einer zweiten Lehre, eines zweiten Studiums oder der Eintritt in den ersten Job.
Haftpflicht bei den Eltern
Die AXA Privathaftpflicht im Überblick:
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In der Haftpflicht doppelt versichert – aber was ist mit anderen Versicherungsbereichen?
Außer im bereits erwähnten Bereich der privaten Altersvorsorge, also in der Lebens- oder Rentenversicherung, sind Mehrfachversicherungen mindestens unnötig und in der Haftpflicht unter Umständen sogar justiziabel. Wo wir schon beim Thema sind, möchten wir Ihnen zeigen, welche Bereiche oft ebenfalls von einer Mehrfachversicherung abgedeckt werden, weil beim Umzug in die gemeinsame Wohnung ganz einfach zwei verschiedene Versicherungen für denselben Schadensfall eingebracht worden sind.
Z.B. bei der Rechtsschutzversicherung. Strafbar wie bei der Doppelversicherung der Haftpflicht machen Sie sich in Sachen Rechtsschutz zwar nicht. Allerdings zahlen Sie natürlich die Prämie doppelt. Wenn Sie nach der Heirat oder dem Zusammenziehen eine der beiden Rechtsschutzassekuranzen kündigen möchten, so ist das in der Regel kein Problem: Für den neueren der beiden Verträge besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Unfallversicherung ist hingegen personenbezogen – das bedeutet, Sie dürfen mehrere solcher Versicherungen abschließen. Bei einem Unfall sind Sie womöglich dreifach abgesichert: über eine individuelle und eine familiäre sowie eine berufliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Ein Problem ist das nicht, solange Sie im Schadensfall nicht vergessen, alle Versicherungen zu informieren. In der Regel deckt jede Assekuranz verschiedene Versicherungsleistungen ab.
Wer mehrere Unfallversicherungen besitzt, muss im Schadensfall also transparent damit umgehen. Wird das vernachlässigt, so kann es vorkommen, dass die versichernden Gesellschaften Versicherungsbetrug unterstellen können, da der Verdacht im Raum steht, dass Sie als Geschädigte:r mehrfach abkassieren wollen. In diesem Fall sind sämtliche Versicherungen ungültig.
Doppelversicherung der Haftpflicht: Ein Beispiel
Haftpflicht-Doppelversicherung: Fazit
Die Antwort auf die Frage „Was passiert bei doppelter Versicherung?“ ist also abhängig von der Versicherungsart. Lebens- und Rentenversicherungen etwa beeinflussen sich untereinander nie, hier werden sämtliche Versicherungssummen im Schadensfall unabhängig voneinander ausgezahlt. Bei einer Unfall- oder einer Rechtsschutzversicherung dürfen Sie Mehrfachversicherungen besitzen, bekommen insgesamt aber stets nur die einfache Schadenssumme erstattet – und nicht etwa mehrfach. Wer das etwa im Rahmen der Unfallversicherung versucht, weil nicht alle Versicherungen über die bestehenden Verträge informiert werden, setzt sich dem Verdacht des Versicherungsbetrugs aus. Das kann dazu führen, am Ende mit leeren Händen dazustehen, da keine der Assekuranzen bezahlen muss.
Wer sich bei der Haftpflicht doppelt versichert, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Wird ein bei dritten Personen verursachter Schaden beispielsweise von beiden Ehepartnern an zwei getrennt existierende Haftpflichtversicherungen gemeldet mit dem Vorsatz, die Versicherungssumme zweimal einzustreichen, riskieren Sie eine Anklage wegen Versicherungsbetrugs.
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