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Hausratversicherung kündigen: Darauf sollten Sie achten

Eine Hausratversicherung von AXA können Sie täglich kündigen. Die Kündigung einer Hausratversicherung ist aber in vielen Fällen gar nicht erforderlich – oft reicht es, die Hausratversicherung zu wechseln.

Hausratversicherung kündigen: Ist es wirklich notwendig?

Bevor Sie Ihre Hausratversicherung kündigen, sollten Sie sich gründlich informieren. Am besten lassen Sie sich persönlich beraten. Warum wollen Sie Ihre Hausratversicherung kündigen? Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Betreuer Ihren Versicherungsvertrag noch einmal genau an. Oder rufen Sie uns an, damit wir telefonisch herausfinden können, ob Sie wirklich Ihre Hausratversicherung kündigen müssen.  
 
Hat sich in Ihrem Leben etwas geändert? Wollen die Hausratversicherung nach einem Todesfall kündigen? Passt die Hausratversicherung wegen eines Umzugs nicht mehr? Eine Versicherungspolice lässt sich in den meisten Fällen leicht anpassen. Manchmal ist es die beste Lösung, eine Hausratversicherung zu kündigen. Aber es kann immer gut sein, dass Sie zusammen mit Ihrem Betreuer Ihren Versicherungsschutz anpassen können – als Alternative zur Kündigung. 

Hausratversicherung von AXA kündigen

Sie möchten Ihre Hausratversicherung von AXA kündigen? Sie sind unzufrieden? Hat sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert? Wir nehmen Ihr Anliegen ernst. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Kündigung: 

Wissenswertes zum Thema Hausratversicherung kündigen

Wann Sie Ihre Hausratversicherung ordentlich kündigen können, ist grundsätzlich abhängig von der im Versicherungsvertrag stehenden Kündigungsfrist. In besonderen Fällen können Sie Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen. 

Ordentliche Kündigung der Hausratversicherung

Nach Ablauf der mit dem Versicherer vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie zum regulären Vertragsende Ihre Hausratversicherung kündigen. Dabei müssen Sie keine Begründung angeben, es reicht eine ordentliche Kündigung in Schriftform – selbstverständlich innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist. Bei den meisten Versicherern gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch.  
 
Welche Kündigungsfrist für Ihre Hausratversicherung zutrifft, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. Falls Sie sich wegen der Frist unsicher sind, kündigen Sie einfach „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Bitten Sie zudem Ihren Versicherer um eine Bestätigung der Kündigung und des Datums des Vertragsendes. 

Außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung

Wird eine Versicherung vor dem vereinbarten Vertragsende gekündigt, spricht man von einer außerordentlichen Kündigung oder auch Sonderkündigungsrecht. Als Versicherter haben Sie in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Wenn die Versicherungsbeiträge steigen, ohne dass die Versicherungsleistung erhöht wird, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde; wirksam wird die Kündigung rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn Ihre Beiträge gleich hoch bleiben, während die Versicherungsleistung gemindert wird
 
Gut zu wissen: Die außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung ist nicht möglich, wenn im Versicherungsvertrag eine dynamische Beitragsanpassung steht. Auch die Erhöhung der Beiträge wegen einer Steuererhöhung begründet kein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht nach Gefahrerhöhung

Die Gefahrerhöhung ist ein zentraler Begriff in der Hausratversicherung und betrifft Situationen, in denen das Risiko für Schäden an Ihrem Hausrat steigt. Eine Gefahrerhöhung kann dazu führen, dass der Versicherer entweder den Vertrag anpasst, eine höhere Prämie verlangt oder sogar den Versicherungsschutz einschränkt oder kündigt. Genau so haben Sie als Versicherungsnehmer:Versicherungsnehmerin in diesem Fall die Möglichkeit, Ihre Hausratversicherung zu kündigen. Eine Gefahrerhöhung sollten Sie Ihrem Versicherer schnellstmöglich melden, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein kann.

Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass Sie nach einem Schadensfall Ihre Hausratversicherung kündigen können. Als Kündigungsgrund reicht dann, dass Sie sich auf den regulierten Schaden beziehen. Nachdem die Schadensangelegenheit abgeschlossen ist, bleibt Ihnen ein Monat, um Ihre Hausratversicherung zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei Verkauf oder Aufgabe des versicherten Objekts

Verkaufen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus oder ziehen Sie aus, haben Sie unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Hausratversicherung – das heißt, Sie können die Hausratversicherung kündigen, ohne die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. 

Hausratversicherung kündigen, um zu AXA zu wechseln: So geht‘s

Beim Wechsel von einem anderen Anbieter zu AXA sollten Sie darauf achten, dass Sie durchgehend versichert sind. Ihre alte Hausratversicherung kündigen, das geht aus verschiedenen Gründen. Ihre neue Hausratversicherung von AXA können Sie ganz einfach online abschließen. Oder Sie sprechen erst einmal in Ruhe mit einem Betreuer über Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Wie kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Wichtige Schritte, um rechtssicher und fristgerecht Ihre Hausratversicherung zu kündigen:

  1. Kündigungsfrist einhalten

    ie ordentliche Kündigungsfrist für eine Hausratversicherung beträgt normalerweise drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Ihre Kündigung muss also spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei Ihrem Versicherer eintreffen. Die genaue Laufzeit und Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

  2. Sonderkündigungsrecht prüfen

    In bestimmten Fällen, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung, können Sie Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen, d. h. außerhalb der regulären Kündigungsfrist.

  3. In Schriftform kündigen

    Die Kündigung Ihrer Hausratversicherung bedarf der Schriftform. Sie kann per Brief oder Fax erfolgen; falls die Versicherungsbedingungen es zulassen, auch per E-Mail. Damit Ihre Kündigung ganz sicher fristgerecht eingeht, sollten Sie sie per Einschreiben mit Rückschein versenden.

  4. Korrektes Kündigungsschreiben

    Ihre schriftliche Kündigung sollte folgende Angaben enthalten:
    Vollständiger Name und Anschrift (wie im Versicherungsschein), Versicherungsnummer (aus dem Versicherungsschein), Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, Eindeutige Erklärung, dass Sie Ihre Hausratversicherung kündigen möchten, Datum und Unterschrift

  5. Bestätigung der Kündigung anfordern

    Bitten Sie Ihren Versicherer in der Kündigung der Hausratversicherung um eine schriftliche Bestätigung. Aus dieser Kündigungsbestätigung geht hervor, dass Ihr Kündigungsschreiben eingegangen ist, und ab welchem Datum die Kündigung gültig ist.

Häufige Fragen zur Kündigung einer Hausratversicherung

Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Die Kündigung Ihrer Hausratversicherung ist grundsätzlich zu folgenden Zeitpunkten möglich:

  • Ordentliche Kündigung 
    Die meisten Hausratversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Sie können die Versicherung zum Ende dieser Laufzeit kündigen, in der Regel mit einer Frist von drei Monaten. Das heißt, die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eintreffen. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag normalerweise um ein weiteres Jahr. 
  • Außerordentliche Kündigung oder Sonderkündigungsrecht
    In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das es Ihnen ermöglicht, die Versicherung außerhalb der regulären Fristen zu kündigen. Ihre außerordentliche Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eintritt des Kündigungsgrundes eintreffen. Ein Beispiel ist der Umzug ins Ausland, den Sie in der Regel auch nachweisen müssen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meine Hausratversicherung?

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, Ihre Hausratversicherung zu kündigen, wenn z.B. einer dieser Fälle eintritt: 

  • Zusammenzug mit Partner:in
  • Umzug ins Ausland
  • Versehentliche Doppelversicherung
  • Tod des Versicherungsnehmers:Versicherungsnehmerin

Welche Kündigungsfrist habe ich bei einer Hausratversicherung?

Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung muss also bis zum 30. September erfolgen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung verkürzt sich diese Frist in der Regel auf 4 Wochen.

Wie hoch ist die Versicherungssumme einer Hausratversicherung?

Bei einer Hausrat-Versicherung gibt es keine pauschale Versicherungssumme. Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, richtet sich die Versicherungssumme – oder Deckungssumme –nach dem Gesamtwert des Hausrats. Als Hausrat gelten z. B. Möbel, elektronische Geräte, Kleidung und Schmuck.  
 
Damit Sie nicht unterversichert sind, sollte der Wert möglichst genau geschätzt werden. Eine gängige Methode ist die Berechnung des Wertes pro Quadratmeter Wohnfläche – häufig zwischen 650 und 750 Euro. Alternativ können Sie eine detaillierte Inventarliste erstellen. Die vereinbarte Versicherungssumme sollten Sie regelmäßig überprüfen und an den aktuellen Wert des Hausrats anpassen. 

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.