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Eine Frau hält ein kleines Hörgerät vor ihr Ohr

Hörgeräte, Vorsorge und mehr -
Hörgeräteversicherung mit Extras

Wenn Ihr Hörvermögen eingeschränkt ist oder nachlässt, benötigen Sie ein Hörgerät. Für ein einfaches Modell sorgt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Doch wirklich gute Klangqualität, leistungsstarke Technik und ein modernes, unauffälliges Design bekommen Sie meist nicht: Wer ein höherwertiges Gerät bevorzugt, muss häufig mehrere hundert Euro zusätzlich zur Kassenleistung aus eigener Tasche aufbringen. Mit der privaten Hörgeräteversicherung können Sie sich einen Teil dieser Kosten erstatten lassen. So können Sie sparen, ohne auf bestmögliches Hören zu verzichten.

Warum die Hörgeräteversicherung sinnvoll ist

Verordnet Ihr HNO-Facharzt Ihnen ein Hörgerät, dann muss Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihnen ein solches ermöglichen – ohne dass Sie etwas dazuzahlen. Sie können sich also darauf verlassen, dass Sie bei Schwerhörigkeit versorgt werden. Trotzdem gibt es gute Gründe, warum eine private Zusatzversicherung für Ihr Hörgerät sinnvoll sein kann.

Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie meist einen pauschalen Betrag, der die Grundversorgung abdecken soll. Wenn Sie ein einziges Hörgerät benötigen, liegt dieser im Normalfall bei bis zu 784,94 Euro, wenn Sie zwei Geräte benötigen zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Das reicht für einfache Hörhilfen, die das Sprachverstehen in einer ruhigen Hörsituation ermöglichen. In Ihrem Alltagsleben gibt es aber sicher einige Situationen, in denen das nicht ausreicht und Sie mit einem höherwertigen Hörgerät mehr Lebensqualität genießen könnten. Ein solches Gerät kann je nach Modell und Funktionsumfang schnell vierstellige Kosten verursachen – also deutlich mehr als den Festbetrag der gesetzlichen Kasse. Und genau dann springt die private Hörgeräteversicherung ein.

Drei Gründe für ein höherwertiges Hörgerät:

1. Bessere Klangqualität

Nach einem Hörverlust erleben Sie Geräusche wie Sprache oder Musik anders als Menschen mit gesundem Gehör. Eine Hörhilfe sollte daher immer einen möglichst authentischen und natürlichen Klang erzeugen, den Sie als angenehm empfinden. Und je nach Hersteller und Modell bestehen bei der Klangqualität teils erhebliche Unterschiede: Da höherwertige Geräte über bessere Verstärker verfügen, ermöglichen Sie auch ein sehr viel besseres Klangerleben. Dies ist beispielsweise dann besonders wichtig, wenn Sie Musik hören oder ins Theater gehen.

2. Unauffälliges Design

Nicht jeder möchte, dass der eigene Hörverlust für andere Menschen offen sichtbar ist. Generell sind Größe und Modellvariante eines Hörgeräts zwar vom Hörverlust abhängig, sodass Sie mit hohem Hörverlust meist ein größeres Gerät benötigen als mit geringem Hörverlust. Dennoch sind die einfachen Kassenmodelle in der Regel größer als teurere Geräte. Zudem sind sie nur als Over-ear-Variante erhältlich und bieten eine reduzierte Design- und Farbauswahl. Wenn Ihr Hörgerät unauffällig sein soll, sind Sie mit einem Mittel- oder Oberklasse-Modell oder mit einem In-ear-Modell besser bedient.

3. Bessere Schallunterdrückung

Eine der größten Herausforderungen bei Schwerhörigkeit ist es, Sprache aus Nebengeräuschen herauszuhören und zu bestimmen, woher ein Geräusch stammt. Hörgeräte verfügen daher über eine Funktion, die den Schall unterdrücken kann. Die Qualität dieser Schallunterdrückung kann je nach Gerät sehr unterschiedlich sein: Während einfache Hörgeräte auch nur mit einer einfachen Schallunterdrückung ausgestattet sind, verfügen höherwertige Modelle über eine besonders gute Schallunterdrückung, durch die Sie störende Nebengeräusche weniger wahrnehmen. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie in einer lauten Umgebung einem Gruppengespräch folgen möchten.

Für wen die Hörgeräteversicherung empfehlenswert ist

Wenn Sie bereits eine Hörschwäche haben oder sich Ihr Hörvermögen in den vergangenen Jahren verschlechtert hat, dann benötigen Sie wahrscheinlich bald ein neues Hörgerät. Auch für viele Menschen mit Tinnitus kann eine Hörhilfe sinnvoll sein und die negativen Folgen des Ohrgeräusches abmildern.

 

  • Erwachsene mit Hörschwäche:
    Insbesondere bei Erwachsenen mit hohem Hörverlust kann das Hörgerät über die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und das persönliche Wohlgefühl entscheiden. Denn ein hochwertiges Hörgerät ermöglicht Ihnen gutes Sprachverstehen, akustisch angenehmes Hören und mehr Auswahl beim Design. Damit Sie nicht auf den Kosten für Ihr Wunschgerät sitzen bleiben, erstattet Ihnen die private Hörgeräteversicherung anteilig die Kosten für Ihr neues Hörgerät.
  • Erwachsene mit Tinnitus:
    Mehr als die Hälfte aller Tinnitus-Patienten hat neben dem dauerhaften Störgeräusch im Ohr auch eine Hörschädigung. Hörgeräte sind dann eine sinnvolle Therapie – denn sie gleichen den Hörverlust aus und sorgen dadurch für eine normale Geräuschwahrnehmung. Zusätzlich kann ein integrierter Noiser (ein kontinuierliches Geräusch, das leiser als der Tinnitus ist) für Ablenkung sorgen und den Leidensdruck reduzieren. Wenn Ihnen ein solches Tinnitus-Hörgerät vom Arzt verschrieben wird, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen pauschalen Betrag zwischen 500 und 700 Euro pro Gerät. Dabei reicht auch hier der Kassenzuschuss lediglich für eine einfache Hörhilfe aus. Wenn Sie sich ein höherwertiges oder kleineres Modell wünschen, sind Sie mit einer Zusatzversicherung für Ihr Hörgerät finanziell abgesichert
  • Kinder:
    Störungen des Hörvermögens sollten möglichst frühzeitig erkannt werden, um schwerwiegende Konsequenzen wie eine verzögerte sprachliche Entwicklung zu vermeiden. Mithilfe eines Audiochecks kann der HNO-Arzt bereits in den ersten Lebensmonaten feststellen, ob eine Hörstörung besteht. Zu den Leistungen der Hörgeräteversicherung zählen daher auch Vorsorgeuntersuchungen wie der Audiocheck für Kinder

Akustiker bieten Ihnen oft direkt beim Kauf des Hörgeräts eine Zusatzversicherung an, die Sie beim jeweiligen Versicherungspartner abschließen können. Das Leistungsspektrum dieser Versicherungen ist meist sehr eingeschränkt: Im Normalfall sind verlängerte Herstellergarantien inklusive, teilweise erhalten Sie dazu Reparaturkostenzuschüsse. Ist ein Schadensfall eingetreten, enden die Verträge in der Regel automatisch. Demgegenüber bietet Ihnen die Hörgeräteversicherung von AXA weit mehr: Zusätzlich zu Zuschüssen für neue Hörgeräte und Reparaturen können Sie weitere ambulante Leistungen wie beispielsweise Zuschüsse für Vorsorgeuntersuchungen sowie Sehhilfen, Heilpraktiker-Behandlungen und mehr nutzen.

Das sollte eine gute Hörgeräteversicherung bieten

Zusatzversicherungen für Hörgeräte können in ihren Leistungen sehr verschieden sein. Häufig bieten sie Zuschüsse für die Neuanschaffung eines Hörgeräts und für Reparaturen an, die sich aber in der Höhe der Leistungen und in den zeitlichen Abständen unterscheiden. Manche Versicherungen bieten zusätzlich Erstattungen für sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Hörschäden an.
Achten Sie beim Vergleich von Hörgeräteversicherungen auf die folgenden Leistungen:

Erstattungen für Neugeräte

Hörhilfen werden von Zusatzversicherungen meist anteilig bezuschusst. Bei der Auswahl eines Geräts sollte die Versicherung keine Einschränkungen enthalten. Dann können Sie frei und individuell zwischen Over-ear- und In-ear-Hörgeräten oder Mittelklasse- und Premiummodellen wählen.
Die Hörgeräteversicherung von AXA erstattet Ihnen anteilig die Kosten für Hörgeräte in allen Ausführungen und Qualitätsstufen bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro. Das bedeutet, dass Sie sich für ein Gerät entscheiden können, dass wirklich zu Ihnen passt.

Erstattungen für Reparaturen

Tritt ein Schaden an Ihrem Hörgerät auf, übernimmt im Normalfall die gesetzliche Krankenkasse die Reparaturkosten. Ausnahmen stellen Fälle dar, in denen das Hörgerät durch Selbstverschulden beschädigt wurde – zum Beispiel im Falle eines Sturzes oder wenn es Regen ausgesetzt wurde. Und da die Krankenkasse auch die Reparaturkosten mit Festbeträgen bezuschusst, kann es generell vorkommen, dass Sie einen Teil der Rechnung selbst begleichen müssen.
Die Hörgeräteversicherung von AXA übernimmt für Sie einen Teil der Reparaturkosten – unabhängig davon, wie der Schaden entstanden ist. So werden Sie finanziell entlastet, wenn teure Reparaturen anstehen oder die Krankenkasse bei selbstverschuldeten Schäden nicht für die Kosten aufkommt.

Erstattungen bei Verlust oder Diebstahl

Geht Ihr Hörgerät verloren oder wird es gestohlen, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse normalerweise keine Zuschüsse und müssen selbst die Kosten für ein Neugerät übernehmen. Wenn Sie zum Beispiel dazu neigen Dinge zu verlegen, sollte Ihre Zusatzversicherung also auch in diesen Fällen die Kosten übernehmen.
Von AXA können Sie auch bei Verlust oder Diebstahl Kostenerstattungen für ein Neugerät erhalten. Bis zu 500 Euro können Sie sich für Ihre neue Hörhilfe erstatten lassen.

Erstattungen für den Audiocheck

Zur frühzeitigen Diagnose von Hörstörungen ist ein Audiocheck bereits im frühen Kindesalter sinnvoll. Dieser wird allerdings nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst.
Mit der Hörgeräteversicherung von AXA wird der Audiocheck bei Ihren Kindern finanziell unterstützt: Sie erhalten achtzig Prozent Ihrer Kosten von der Zusatzversicherung zurück.

Die ganzheitliche Hörgeräteversicherung von AXA

Die Zusatzversicherung von AXA kann jedoch mehr als eine reine Hörgeräteversicherung: Neben den Kosten für Hörgeräte können Sie zum Beispiel auch die Kosten für Ihre Brille zurückerstatten lassen und viele weitere Leistungen für Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen.

  • Schon ab 12,00 Euro im Monat
  • Bis zu 80 % für Hörgeräte
  • Bis zu 100 % für Brillen und Kontaktlinsen
  • Weitere Zuschüsse für Vorsorge, Heilpraktiker und mehr
  • Einfach online abschließen
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Die Hörgeräteversicherung von AXA im leistungsstarken Tarif MED Komfort

Mit der Zusatzversicherung von AXA können Sie sich achtzig Prozent Ihrer Kosten für Hörgeräte erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein neues Hörgerät kaufen oder Ihr altes Hörgerät reparieren lassen möchten – bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro innerhalb von fünf Jahren haben Sie die freie Wahl.

Diese Leistungen erhalten Sie zusätzlich zur Hörgeräteversicherung

Sehhilfen und Lasik

Benötigen Sie neben dem Hörgerät auch eine Brille oder Kontaktlinsen? Die Kosten für Ihre Sehhilfe können Sie sich zu hundert Prozent erstatten lassen, sofern innerhalb von zwei Jahren maximal 300 Euro anfallen. Darüber hinaus können Sie bis zu 1.000 Euro für zwei Lasik-Operationen zur Sehschärfekorrektur erhalten.

Naturheilverfahren

Wer auf alternative Behandlungsmethoden vertraut, kann sich achtzig Prozent der Behandlungskosten durch Heilpraktiker erstatten lassen.

Vorsorge und Impfungen

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur eine Auswahl an Vorsorgemaßnahmen. Damit Sie weitere Untersuchungen und Impfungen in Anspruch nehmen können, erstattet Ihnen die Zusatzversicherung achtzig Prozent der Kosten.

Arzneimittel

Für Kassenpatienten können regelmäßige Zuzahlungen zu Medikamenten belastend sein. Mit der Zusatzversicherung von AXA erhalten Sie daher achtzig Prozent Ihrer Kosten für verordnete Arzneimittel zurück.

Wichtige Informationen zur Hörgeräteversicherung

Was kostet eine Hörgeräteversicherung?

Die Zusatzversicherung MED Komfort ist bei AXA ab 12 Euro im Monat erhältlich. Für diesen Beitrag erhalten Sie mehr als eine reine Hörgeräteversicherung: Sie erhalten Kostenerstattungen für Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker-Behandlungen, Impfungen und mehr.

Gibt es eine Wartezeit bei der Hörgeräteversicherung?

Ja, für die private Zusatzversicherung von AXA gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Direkt im Anschluss können Sie alle Leistungen für Ihre neue Hörhilfe in Anspruch nehmen. Doch keine Sorge, es gibt für die Wartezeit eine Ausnahme: Sollte Ihr Hörgerät bei einem Unfall beschädigt werden und Sie benötigen umgehend ein neues, sind wir sofort für Sie da.

Wie erhalte ich die Leistung der Hörgeräteversicherung?

Von Ihrem Hörgeräte-Akustiker erhalten Sie eine Rechnung, die Sie uns ganz einfach über unser Online-Kundenportal zusenden können. Alternativ ist es auch möglich, die Rechnung per Post an die folgende Adresse zu schicken:

AXA Krankenversicherung AG
51067 Köln

Wir überweisen den erstattungsfähigen Betrag dann schnellstmöglich. Das bedeutet, dass er im Normalfall nach etwa ein bis zwei Wochen auf Ihrem Konto eingeht.

Muss ich bei Abschluss der Hörgeräteversicherung Gesundheitsfragen beantworten?

Ja, wir stellen Ihnen im Vorfeld einige Gesundheitsfragen. Dies ist notwendig, um Ihnen genau den passenden Versicherungsschutz anbieten zu können.

Kann ich die Hörgeräteversicherung bei der Steuer absetzen?

Die Hörgeräteversicherung gehört zu den freiwilligen ambulanten Zusatzversicherungen. Sie kann daher nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Kann ich die Hörgeräteversicherung bei der Steuer absetzen?

Die Hörgeräteversicherung gehört zu den freiwilligen ambulanten Zusatzversicherungen. Sie kann daher nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Wie kann ich die Hörgeräteversicherung kündigen?

Generell können Sie die Versicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Diese Kündigung reichen Sie schriftlich innerhalb der Kündigungsfrist von drei Monaten ein. Wichtig: Nach Vertragsabschluss gilt zunächst die vereinbarte Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren als bindend. Innerhalb dieser Zeit können Sie nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kündigen.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.