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Kfz-Vollkaskoversicherung

Vollkaskoversicherung von AXA

Schützen Sie Ihr Auto mit Vollkasko für nahezu alle Fälle 

Selbst dem besten Autofahrer kann es passieren: Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit sorgt für teure Folgen. Während die Gegenseite von der Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz erhält, ist das eigene Fahrzeug von der Pflichtversicherung nicht geschützt. Denn dafür benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung. 

Die günstige Vollkasko von AXA: unsere Versicherung für Ihr Auto im Überblick:

  • Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus
  • Bis zu 24 Monate Neupreisentschädigung bei Totalschaden
  • Alle Leistungen der Teilkasko inklusive
  • Individuelle Bausteine für optimalen Versicherungsschutz
  • Einfach online abschließen und verwalten

Was ist eine Vollkaskoversicherung und welche Leistungen umfasst sie?

Die Vollkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug absichert. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, also unter anderem:

  • Brand und Explosion 
  • Kurzschluss 
  • Diebstahl, Raub oder andere Entwendung
  • Naturgewalten und Elementarschäden
  • Wildunfälle
  • Glasbruch
  • Tierbisse 

Zusätzlich leistet die Vollkaskoversicherung Unterstützung bei folgenden Ereignissen:

Vandalismus

Ob zerkratzter Lack oder eingeschlagene Scheibe – wenn Ihr Fahrzeug mutwillig oder böswillig beschädigt wurde, übernimmt AXA die Reparaturkosten.

Selbstverschuldete Unfälle

Schäden an Ihrem eigenen Auto nach einem von Ihnen verursachten Unfall sind abgedeckt, sofern Sie diesen nicht vorsätzlich oder unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss herbeigeführt haben. 

Für ein weiteres Leistungsplus können Sie die Kfz-Vollkaskoversicherung von AXA durch individuelle Bausteine erweitern. 

Weitere Informationen zu Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist, ob sich für Sie eine Vollkaskoversicherung lohnt oder ob eine Teilkaskoversicherung eine sinnvolle Alternative ist, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu den individuellen Leistungen von Teilkasko- vs. Vollkaskoversicherung. 

Wann sich eine Vollkaskoversicherung lohnt und warum sie wichtig ist

Die Vollkaskoversicherung kommt für selbstverschuldete Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf, so dass schnell für eine Reparatur gesorgt ist. Sie stellt einen sinnvollen Rundum-Schutz für alle Autofahrer dar, die im Ernstfall auch ihr eigenes Fahrzeug abgesichert wissen wollen. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich eigentlich für fast jedes Kfz. Besonders sinnvoll ist sie aber, wenn das Fahrzeug einen hohen Wert hat. Ebenso empfehlenswert ist eine Vollkaskoversicherung beispielsweise bei einem Neuwagen. Denn in den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Kauf sind Schäden am Wagen besonders ärgerlich. Vor allem ein Totalschaden stellt einen großen finanziellen Verlust dar.  

Gegebenenfalls hat Ihr Fahrzeug jedoch auch nach mehr als fünf Jahren noch einen hohen Wert hat, beispielsweise weil es über eine besondere Ausstattung verfügt oder besonders gut gepflegt wurde. In solchen Fällen kann eine Vollkaskoversicherung auch über diese Zeit hinaus Sinn ergeben. Genauso lohnt sich eine Vollkaskoversicherung auch für ältere Fahrzeuge und Gebrauchtwagen, sofern Sie bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht haben. Denn eine gute Schadenfreiheitsklasse kann zu einem deutlichen Rabatt in der Vollkaskoversicherung führen. 

Kosten der Vollkaskoversicherung und wie Sie dabei sparen können

Tatsächlich ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ein zentraler Faktor für die Kosten Ihrer Vollkaskoversicherung: Je mehr Jahre Sie schadenfrei fahren, desto höher ist Ihre SF-Klasse und desto niedriger Ihr Beitragssatz. Während Sie in der schlechtesten SF-Klasse den vollen Beitragssatz zahlen, fallen in der SF-Klasse 30 nur noch 20 Prozent des Beitragssatzes an. Es lohnt sich daher, kleinere Schäden an Ihrem Kfz selbst zu zahlen und so schneller in den SF-Klassen Ihrer Vollkaskoversicherung aufzusteigen. Übrigens: Bei den meisten Versicherungen sind 50 SF-Klassen üblich; auch AXA bietet 50 - entsprechende Rabatte inklusive.

Wie bei den meisten Versicherungsmodellen ist auch die Prämienhöhe der Kfz-Vollkasko außerdem von weiteren unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zum Beispiel von der Typklasse: Diese spiegelt wider, wie viele Vollkasko-Schäden für ein bestimmtes Fahrzeugmodell der Versicherung im Vorjahr gemeldet wurden. Fahrzeuge mit wenig PS sowie klassische Familienwagen fallen meist in niedrige Typklassen. Daneben gibt es neun Regionalklassen, welche die Unfall- und Schadenbilanz einer Region widerspiegeln. Hinzu kommen individuelle Faktoren wie der Stellplatz Ihres Autos. Um die Kosten Ihrer Vollkaskoversicherung langfristig günstig zu halten, können Sie einige dieser Faktoren aktiv beeinflussen: 

  • Erhöhen Sie die Selbstbeteiligung!  
    Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die monatlichen Beiträge, da Sie im Schadensfall einen größeren Anteil übernehmen. 
  • Schränken Sie den Fahrerkreis ein!  
    Begrenzen Sie den Fahrerkreis auf bestimmte Personen, zum Beispiel nur auf Familienmitglieder, um das Risiko und damit die Beiträge zu senken. 
  • Zahlen Sie jährlich statt monatlich!  
    Wenn Sie sich für die jährlich Zahlung Ihrer Prämie entscheiden, gewährt Ihnen die AXA einen entsprechenden Rabatt.
  • Fahren Sie das Jahr über weniger!  
    Natürlich sollen Sie Ihr Auto weiterhin nutzen. Durch eine reduzierte Jahresfahrleistung senken Sie jedoch Ihr Unfallrisiko und damit den Versicherungsbeitrag Ihrer Vollkasko. 

Jetzt Ihren individuellen Tarif für die Vollkaskoversicherung berechnen 

Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um mit wenigen Klicks herauszufinden, wie hoch die Prämie für Ihre Kfz- oder Vollkaskoversicherung ausfällt. 

Exkurs: Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Mindestens genauso wichtig wie die Kaskoversicherung ist die Kfz-Haftpflicht, eine Versicherung für Fahrzeughalter und Autofahrer. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Auto an fremdem Eigentum oder an anderen Personen verursachen. Versichert sind alle Schäden, die Sie beim Gebrauch Ihres Autos anderen Personen zufügen oder an fremdem Eigentum verursachen, wobei zum Gebrauch Ihres Autos neben dem Fahren selbst auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen zählen. Anders gesagt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert: 

  • Ein Personenschaden entsteht, wenn eine andere Person verletzt oder sogar getötet wird. Abgesichert sind dann zum Beispiel Arzt- und Krankenhausgebühren, aber auch Verdienstausfälle, Pflegekosten und andere Formen von Schadenersatz. Bei AXA beträgt die Absicherung für Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro Person.  
  • Ein Sachschaden kann nicht nur am Fahrzeug eines Unfallgegners entstehen. Auch Beschädigungen an Straßen, Schildern oder an der Natur sind häufig. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt dann die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz – bei AXA mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro. 
  • Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn weder eine Person noch eine Sache beschädigt wurde, aber dennoch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Bei AXA sind Sie in diesen Fällen mit bis zu 100 Millionen Euro abgesichert. 

In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie Details zu den Leistungen und versicherten Ereignissen der Kfz-Haftpflichtversicherung. 

Wichtig: Die passende Deckungssumme für Ihre Kfz-Haftpflicht

Als Mindestsumme schreibt der Gesetzgeber die folgenden Deckungssummen vor: 

  • Bei Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Bei Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  • Bei Vermögensschäden: 50.000 Euro

Diese Summen können bei einem schweren Verkehrsunfall jedoch zu niedrig sein. Bei AXA beträgt die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung daher in jedem Tarif 100 Millionen Euro. Dies gilt grundsätzlich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen. Allerdings gilt bei Personenschäden pro geschädigter Person eine Deckungssumme von bis zu 15 Millionen Euro. 

Wer ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?

Die Kfz-Haftpflicht versichert unter bestimmten Umständen nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern einen Personenkreis, der gesetzlich festgelegt ist. Zu den mitversicherten Personen bei Haftpflicht-Schäden gehören:

  • Fahrzeughalter: Der Fahrzeughalter ist in der Zulassungsbescheinigung angegeben. Er ist in erster Linie für das Auto verantwortlich und im Normalfall gleichzeitig der Versicherungsnehmer. Sind Halter und Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person (sogenannte abweichende Halterschaft), sind beide über die Kfz-Haftpflicht versichert. 
  • Fahrzeugeigentümer: Dass der Fahrzeugeigentümer nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, kommt zum Beispiel vor, wenn ein Elternteil für das Fahrzeug des Kindes als Versicherungsnehmer und Halter in der Zulassungsbescheinigung auftritt, um Kosten zu sparen. Beide sind dann über die Kfz-Haftpflicht versichert. 
  • Fahrer: Alle Personen, denen der Fahrzeughalter erlaubt das Auto zu fahren, sind haftpflichtversichert. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der jeweilige Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat. 
  • Arbeitgeber oder Dienstherr: Wenn Sie das Auto dienstlich nutzen, sind auch Ihr Arbeitgeber oder Ihr Dienstherr versichert, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. 
  • Beifahrer: Wenn ein Beifahrer bei dienstlicher Nutzung regelmäßig Lade- und Hilfsarbeiten vornimmt oder dem Fahrer als Ablösung dient, ist er ebenfalls mitversichert. 

Bei AXA sind Sie außerdem abgesichert, wenn

  • Sie die berechtigte Begleitperson für das begleitete Fahren mit 17 sind. Sobald Sie als Begleitperson von der Führerscheinstelle in der Prüfbescheinigung des Jugendlichen eingetragen werden, gilt auch Ihr Versicherungsschutz. 
  • Sie der Halter oder Eigentümer eines Anhängers oder Aufliegers sind, mit dem der Fahrzeugnutzer unterwegs ist. 

Weitere Details zu mitversicherten Personen finden Sie in den Versicherungsbedingungen. 

Versicherungspflicht für Kfz-Haftpflicht

Anders als eine Kaskoversicherung ist die Haftpflichtversicherung für Ihr Auto in Deutschland verpflichtend. Damit sichergestellt ist, dass Ihr Fahrzeug entsprechenden Haftpflichtschutz hat, müssen Sie bereits bei der Zulassung eine Versicherungsbestätigung vorlegen: die sogenannte eVB-Nummer. Diese erhalten Sie bei AXA einfach online, per Mail oder per SMS.  

Starker Schutz für Ihr Kfz mit der Vollkaskoversicherung von AXA

Die Vollkaskoversicherung von AXA erweitert Ihre Kfz-Versicherung um einen leistungsstarken Kaskoschutz. So sind Sie im Schadensfall nicht nur gegen Haftpflichtschäden bis zu 100 Mio. Euro abgesichert, sondern wissen auch Ihr eigenes Fahrzeug geschützt. Wählen Sie zwischen den drei Tarifen „Günstig & Flexibel“ als soliden Basisschutz, „Beste Preis-Leistung“ mit praktischen Extras oder „Rundum sorglos“ für stärksten Rundum-Schutz. Mit individuellen Bausteinen wie „Tier Extra“ oder dem Schadensservice-Paket „Mobilitätsgarantie“ können Sie den Versicherungsschutz nach Ihren Vorstellungen erweitern. 

Häufige Fragen zur Vollkaskoversicherung

Bedeutet „Kasko“ immer gleich „Vollkasko“?

Jede Vollkaskoversicherung ist eine Kaskoversicherung, umgekehrt ist das jedoch nicht der Fall. Denn "Kasko" ist ein Oberbegriff, der sowohl die Teilkasko als auch die Vollkasko umfasst. Die Vollkasko bietet als Versicherung einen erweiterten Schutz für Ihr Auto. Die Teilkasko deckt in der Regel hingegen nur Schäden durch äußere Einflüsse ab: zum Beispiel Diebstahl, Naturereignisse oder Wildunfälle. Bei AXA schließt die Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Teilkasko mit ein, so dass Sie von lückenlosem Rundum-Schutz profitieren. 

Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich in der Vollkaskoversicherung?

Grundsätzlich hängt die Schadenfreiheitsklasse davon ab, wie lange Sie bereits ohne Schaden gefahren sind. Je nach Versicherer können sich die Beitragssätze der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) unterscheiden, generell gilt aber: Nach jedem schadenfreien Jahr in der Vollkaskoversicherung erreichen Sie eine höhere Schadenfreiheitsklasse. 
 
Haben Sie also bereits eine Vollkaskoversicherung und möchten Ihr Fahrzeug oder Ihren Versicherer wechseln, wird Ihr Schadenverlauf normalerweise einfach übernommen und Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse behalten. Schließen Sie zum ersten Mal eine Vollkaskoversicherung ab, starten Sie prinzipiell in der Schadenfreiheitsklasse 0. In einigen Fällen können Sie bei AXA aber höher eingestuft werden: 
 
Wenn Sie bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben und jetzt beispielsweise für Ihr neues Auto auch eine Vollkaskoversicherung abschließen möchten, können Sie bei AXA die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Haftpflichtversicherung für die Vollkasko übernehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie in den letzten zwölf Monaten keine Vollkaskoversicherung hatten und Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nun gemeinsam bei AXA abschließen. Handelt es sich um einen Zweitwagen, stufen wir Sie automatisch in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein, wenn Sie mindestens diese Klasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Erstwagens erreicht haben. 
 
Wenn Sie bislang mit dem Auto Ihres Partners oder Ihrer Partnerin gefahren sind, nun aber einen eigenen Wagen versichern möchten, können Sie ebenfalls in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie seit mindestens einem Jahr eine Fahrerlaubnis haben und dass der Wagen Ihres Ehe- oder Lebenspartners in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens die Schadenfreiheitsklasse 1/2 hat. 
 
Wenn Sie seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis haben und nun zum ersten Mal eine Vollkaskoversicherung abschließen möchten, stufen wir Sie in Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein. 

Zahlt die Vollkaskoversicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall und was genau zahlt die Vollkasko bei Eigenverschulden?

Ja, die Vollkaskoversicherung kommt auch für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die durch einen von Ihnen verschuldeten Unfall entstehen. Tatsächlich liegt hier einer der entscheidenden Unterschiede zur Teilkasko. Bei Fällen für die Vollkasko wie Eigenverschulden übernimmt die Versicherung die Kosten für Schäden am eigenen Auto. Dazu zählen Reparaturen an Karosserie, Lack und weiteren beschädigten Teilen, unabhängig davon, ob ein anderes Fahrzeug beteiligt ist oder nicht. Außerdem können Sie mit AXA Ihren Tarif individuell anpassen und den Versicherungsschutz durch unterschiedliche Bausteine erweitern.  

Zahlt die Vollkaskoversicherung bei einem Totalschaden?

Ja, eine Vollkaskoversicherung zahlt auch bei einem Totalschaden. 
 
Ein Totalschaden bedeutet, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr zu reparieren ist oder sich eine Reparatur des Wagens nicht mehr lohnt, weil die Reparaturkosten den Wert des Wagens übersteigen würden. Ein technischer Totalschaden liegt beispielsweise oft nach einem Unfall vor: Das Auto lässt sich nicht mehr reparieren und oft auch nicht mehr fahren. Es hat keinen Restwert mehr. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hingegen kann das Auto noch fahrtüchtig sein, aber die Reparatur wäre zu kostspielig. Das kann beispielsweise nach einem heftigen Hagelschaden der Fall sein. 

Mit einer Vollkaskoversicherung von AXA erhalten Sie grundsätzlich nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Das heißt, wir kalkulieren, wie viel es Sie kosten würde, einen vergleichbaren Wagen zu kaufen und welchen Restwert der beschädigte Wagen noch hat. Mit dem Baustein „Fahrzeugwert Top“ können Sie sich nach dem Kauf eines Autos zusätzlich absichern: Zwei Jahre lang erstattet AXA Ihnen dann den vollen Preis Ihres Neuwagens bzw. den Kaufwert Ihres Gebrauchtwagens. 

Was zahlt die Vollkaskoversicherung nicht?

Die Vollkaskoversicherung deckt viele Fälle ab. Doch es gibt auch einige Ausnahmen: So sind Schäden durch normalen Verschleiß – also Abnutzung, die im Laufe der Zeit entsteht – nicht abgedeckt, da diese unter die allgemeine Wartungspflicht fallen. Auch persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug beschädigt werden, erfasst der Vollkaskoschutz in der Regel nicht. Außerdem zahlt die Versicherung nicht für Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Auto ist nämlich Voraussetzung für den Schutz der Vollkasko.  
 
Dementsprechend übernehmen einige Versicherungen Schäden allerdings nicht, wenn Sie diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. Was als grob fahrlässig gilt, ist eine Einzelfallentscheidung, die Gerichte entscheiden – und zur prozentualen Absenkung der Versicherungsleistung oder sogar zum Totalverlust führen kann. Zum Beispiel ist normalerweise das Schreiben einer Textnachricht am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel grob fahrlässig. Allerdings können vergleichbare Vergehen je nach konkreter Situation unterschiedlich beurteilt werden – die Grenzen von der leichten Unachtsamkeit bis zur groben Fahrlässigkeit sind oft fließen. 
 
Bei der Vollkaskoversicherung von AXA können Sie sich solche Streitfälle um die Versicherungsleistung sparen. Denn wir verzichten auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Das heißt, im Falle eines Unfalls prüfen wir nicht weiter, ob oder in welchem Maße Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Lediglich wenn Sie Alkohol getrunken oder andere berauschende Mittel zu sich genommen haben, kommt Ihre Vollkaskoversicherung nicht für den entstandenen Schaden auf. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Schäden vorsätzlich herbeigeführt haben. 

Was ist eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung  und was bedeutet eine Vollkasko mit zum Beispiel 300 Euro Selbstbeteiligung?

Wenn Sie sich für eine Vollkasko mit Selbstbeteiligung entscheiden, übernehmen Sie die Kosten für kleinere Schäden selbst – und profitieren dafür von einer günstigeren Versicherungsprämie. Dabei können Sie für Teilkasko- und Vollkasko-Schäden jeweils eine individuelle Selbstbeteiligung wählen. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung mit beispielsweise 300 Euro Selbstbeteiligung bedeutet also, dass Sie im Schadensfall einen Eigenanteil von 300 Euro übernehmen. Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Auto haben, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur abzüglich der 300 Euro.  
 
Bei AXA ist für Vollkasko-Schäden ein Selbstbehalt von 150, 300, 400, 500 oder 1000 Euro ebenso möglich wie eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. 

Was bedeutet Vollkasko mit Selbstbeteiligung bei Mietwagen?

Auch wenn Sie ein Kfz mieten, sieht die Vollkasko eine Selbstbeteiligung vor. Im Schadensfall am gemieteten Fahrzeug zahlen Sie also einen Eigenanteil selbst. Bei zum Beispiel einem Kratzer oder einer Delle, die Sie verursachen, übernimmt die Vollkaskoversicherung des Mietwagens die Kosten für die Reparatur abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Mietwagenanbieter und gewählter Versicherung. Diese Art der KFZ Vollkasko beim Mietwagen gibt Ihnen einerseits Sicherheit bei Schäden, andererseits behalten Sie mit der Selbstbeteiligung auch die Kontrolle über die Kosten. Oftmals bieten Anbieter die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis die Selbstbeteiligung auf null zu senken, wodurch Sie sich im Schadensfall nicht selbst an den Kosten beteiligen müssen. So haben Sie die Freiheit, entspannt und sorgenfrei unterwegs zu sein. 

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.