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Ein Kind wird im Krankenhaus behandelt

Krankenhaustagegeldversicherung: Günstiger Schutz für Klinikaufenthalte

Manchmal lässt sich ein Krankenhausaufenthalt nicht vermeiden. Und wenn es einmal so weit ist, sollen Sie nicht auch noch an die Finanzen denken müssen. Doch eine stationäre Behandlung kann viele Kosten verursachen, an die Sie im ersten Moment vielleicht gar nicht denken: Denn neben den Gebühren, die für den Krankenhausaufenthalt selbst anfallen, geht es ohne Sie wahrscheinlich auch zuhause nicht seinen gewohnten Gang. Dann fallen zum Beispiel Fahrkosten für Ihre Familie an oder Sie müssen eine Putzkraft, Kinderbetreuung oder eine Haustierpension bezahlen.

Darum ist die Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll

Kleines Mädchen wird im Bett von einer Ärztin untersucht

Wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, dann bedeutet das für Sie als Kassenpatient auf jeden Fall einen finanziellen Aufwand. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die medizinische Grundversorgung, aber nur begrenzt die Kosten für Kost und Logis: Das heißt, dass Sie selbst für die einfachste Verpflegung und Unterkunft in einem Mehrbettzimmer eine Zuzahlung leisten müssen. Diese beträgt unabhängig von Ihrem Einkommen und von Ihrer Erkrankung zehn Euro pro Tag und kann für maximal 28 Tage im Jahr anfallen. Die Gebühr wird fällig, wenn Sie mindestens eine Nacht im Krankenhaus aufgenommen wurden und wird auch für den Tag der Aufnahme sowie für den Tag der Entlassung berechnet.

Diese Kosten von bis zu 280 Euro sind jedoch nur der Minimalbetrag, den Sie einkalkulieren müssen. Denn wenn Sie im Krankenhaus Extraleistungen (wie ein Einzelzimmer oder einen Internetanschluss am Bett) in Anspruch nehmen möchten, dann kostet dies auch mehr. Zusätzlich benötigen Sie vielleicht eine Haushaltshilfe, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder eine Tierpension?
Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie sich deshalb ein Finanzpolster sichern, mit dem Sie Ihre Ausgaben bei einem Krankenhausaufenthalt ausgleichen können. Denn Sie erhalten das sogenannte Krankenhaustagegeld.

Was ist Krankenhaustagegeld?

Krankenhaustagegeld ist eine Versicherungsleistung, die Sie für den Fall eines vollstationären Krankenhausaufenthalts absichert: Sie erhalten pro Tag einen festgelegten Geldbetrag, den Sie nach Bedarf beispielsweise für Krankenhausgebühren einsetzen können. Das Krankenhaustagegeld gibt es nur über eine private Zusatzversicherung.
Die Leistung erhalten Sie ab dem ersten Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts. Die Voraussetzung ist, dass Sie mindestens einen Tag und eine Nacht stationär in der Klinik aufgenommen werden. Die Höhe des Tagegelds ist abhängig von Ihrer Krankenhaustagegeldversicherung. Sie kann entsprechend der Krankenhausgebühren bei zehn Euro liegen oder höher sein, sodass Sie auch weitere Ausgaben abdecken können.

Nicht in allen Fällen müssen Sie im Krankenhaus eine Zuzahlung leisten: So wird zum Beispiel bei einer stationären Entbindung keine Zuzahlung für Sie fällig. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nicht dazu. Das Krankenhaustagegeld der Versicherung erhalten Sie aber trotzdem, sodass Sie dieses ganz nach Belieben einsetzen können.

Wofür Sie das Krankenhaustagegeld sinnvoll nutzen können

Die zentrale Eigenschaft des Krankenhaustagegelds ist, dass Sie es vollkommen frei verwenden können. Daher ist es als allgemeine Absicherung für einen Krankenhausaufenthalt ebenso denkbar wie als Ergänzung zu einer umfangreichen stationären Zusatzversicherung.

Zum Beispiel können Sie es für die folgenden Kosten während eines Krankenhausaufenthalts nutzen:

Zuzahlungen und Gebühren an das Krankenhaus

Für viele Patienten ist das Krankenhaustagegeld vor allem wichtig, um die verpflichtenden Zuzahlungen an das Krankenhaus zu begleichen. Denn selbst für die einfachste Verpflegung und Unterbringung im Mehrbettzimmer zahlen Sie zehn Euro pro Tag. Darüber hinaus möchten Sie vielleicht Extraleistungen für Ihren Komfort in Anspruch nehmen. Das kann die Unterbringung in einem Einzel- bzw. Doppelzimmer sein, ein Beistellbett für eine unterstützende Person, ein Internetanschluss oder ein Fernseher am Bett. Diese Mehrkosten können Sie durch ein Krankenhaustagegeld in geeigneter Höhe ebenfalls ausgleichen.

Kosten für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung

Während Sie im Krankenhaus sind, muss der Alltag zuhause weitergehen. Gut ist es, wenn der Partner oder Verwandte den Haushalt weiterführen und sich um die Kinder kümmern. Andernfalls benötigen Sie insbesondere bei einer längeren Abwesenheit vielleicht Unterstützung. Nur in bestimmten Fällen kann eine Haushaltshilfe aber bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden – zum Beispiel wenn Kinder unter zwölf Jahren sonst alleine zuhause wären. Eine Reinigungskraft oder ein Babysitter „nur“ als Erleichterung für Ihre Familie ist nicht vorgesehen. Und selbst wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, müssen Sie eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro pro Tag aus eigener Tasche zahlen. In beiden Fällen bietet Ihnen die Krankenhauszusatzversicherung einen finanziellen Puffer.

Kosten für Haustierbetreuung

Auch Ihre Haustiere möchten Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts gut versorgt wissen. Insbesondere wenn Sie mehrere Tage oder Wochen im Krankenhaus bleiben müssen, brauchen Sie eventuell einen Platz in einer geeigneten Unterkunft. Und gerade bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden kann dies schnell teuer werden, sodass das Krankenhaustagegeld eine sinnvolle Unterstützung ist.

Fahrtkosten für Angehörige

Ihre Liebsten möchten nach einer Operation oder einem Unfall an Ihrer Seite sein und nehmen dafür auch weite Wege auf sich? Dadurch kommen schnell unerwartete Kosten für Sprit oder Bahntickets zusammen. Auch tägliche Parkplatzgebühren sind Kosten, die anfangs oft unterschätzt werden – und die durch die Krankenhaustagegeldversicherung aufgefangen werden können.

Günstig oder besonders leistungsstark?
Die Krankenhaustagegeldversicherung von AXA

Mit der Krankenhaustagegeldversicherung von AXA sind Sie geschützt, wenn Sie ins Krankenhaus müssen. Mit unserem günstigen erhalten Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt einen Tagessatz von vierzig Euro. Dieses Krankenhaustagegeld können Sie frei einsetzen, zum Beispiel um Zuzahlungen und Extraleistungen zu finanzieren. Den Tarif bekommen Sie bereits ab 3,48 Euro monatlich.

Mit unseren noch umfangreicheren Tarifen erhalten Sie viel mehr als eine Krankenhaustagegeldversicherung. Neben einem Tagessatz von zehn Euro steht Ihnen eine leistungsstarke Zusatzversicherung zur Verfügung, mit der Sie sich dank Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Co. im Krankenhaus wie ein Privatpatient fühlen können. Mehr Informationen zu den Leistungen erhalten Sie auf unserer Seite zur Krankenhauszusatzversicherung.

Krankenhaustagegeldversicherung von AXA

  • Schon ab 3,48 Euro im Monat
  • Bis zu 40 Euro pro Krankenhaustag erhalten
  • Ohne allgemeine Wartezeit
  • Einfach online abschließen

Wichtige Informationen zur Krankenhaustagegeldversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaustagegeldversicherung und Krankenhauszusatzversicherung?

Während Sie mit der Krankenhaustagegeldversicherung ein festes, frei einsetzbares Krankenhaustagegeld erhalten, sichert die Krankenhauszusatzversicherung bestimmte Zusatzleistungen im Krankenhaus ab. So können Sie sich zum Beispiel im Einzelzimmer unterbringen oder vom Chefarzt behandeln lassen und die Zusatzversicherung erstattet Ihnen die dadurch entstehenden Mehrkosten. Während das Krankenhaustagegeld also eher ein absicherndes Finanzpolster ist, eröffnet Ihnen die Krankenhauszusatzversicherung ein umfangreiches Leistungsspektrum, mit dem Sie sich im Krankenhaus bestmöglich versorgt fühlen können.

Sind Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld dasselbe?

Nein, es handelt sich um zwei verschiedene Versicherungsleistungen. In beiden Fällen wird ein festes Tagegeld gezahlt, wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Während das Krankenhaustagegeld aber bei einem Krankenhausaufenthalt ausgezahlt wird, erhalten Sie das Krankentagegeld bei krankheitsbedingten Verdienstausfällen. Es ist vor allem für Selbständige und Freiberufler sinnvoll, da diese bei Krankheit keine Lohnfortzahlung und kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Muss ich das Geld aus der Krankenhaustagegeldversicherung in der Steuererklärung angeben?

Nein, Sie müssen das Krankenhaustagegeld Ihrer privaten Zusatzversicherung nicht in der Steuererklärung angeben. Nur das sogenannte Krankentagegeld muss als Lohnersatzleistung versteuert werden. Aber: Sie können die Beiträge der Krankenhaustagegeldversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben und so von der Steuer absetzen.

Kann ich eine Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen?

Nein, um Sie passend versichern zu können, benötigen wir vor Versicherungsabschluss einige Informationen zu Ihrer Gesundheit. So möchten wir von Ihnen zum Beispiel wissen, ob Sie eine Suchterkrankung oder eine HIV-Erkrankung haben. Für uns ist außerdem wichtig, ob Sie in den letzten Jahren stationär oder ambulant behandelt wurden. Aber keine Sorge: Eine frühere Krankheit oder ein Krankenhausaufenthalt schließen Sie nicht automatisch von der Versicherung aus. Wenn Sie unsicher sind oder sich vorab über die Gesundheitsfragen der Krankenhaustagegeldversicherung informieren möchten, rufen Sie uns an unter 0800 3557012.

Bekomme ich für einen Aufenthalt in der Psychiatrie Krankenhaustagegeld?

Ja, bei AXA bekommen Sie auch für eine Psychotherapie Krankenhaustagegeld, wenn es sich um einen vollstationären Aufenthalt handelt. Dieser kann in einer psychiatrischen Klinik stattfinden oder in der psychiatrischen Abteilung eines Allgemeinkrankenhauses. Das Krankenhaustagegeld steht Ihnen in diesem Fall für dreißig Behandlungstage pro Kalenderjahr zu.

Gelten nach Abschluss der Krankenhaustagegeldversicherung Wartezeiten?

Nein, bei AXA bekommen Sie das Krankenhaustagegeld ohne Wartezeit. Die einzige Ausnahme sind Entbindungen, bei denen eine Wartezeit von acht Monaten gilt. Die sonst üblichen Zuzahlungen in Höhe von zehn Euro müssen Sie bei einer stationären Entbindung aber ohnehin nicht zahlen.

Rechtliche Hinweise

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