Wichtig zu wissen, wenn Sie behandelt werden müssen
Der von Ihnen gewählte Tarif regelt, in welchem Umfang die medizinischen Leistungen erstattet werden.
Passender Versicherungsschutz je nach Tarif
Jedes Unternehmen der Privaten Krankenversicherung hat eine Reihe verschiedener Tarife mit unterschiedlichem Versicherungsumfang im Angebot. Mit Ihrer privaten Krankenversicherung von AXA haben Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz gewählt. Und anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), haben Sie als Privatpatient auch in Fragen der medizinischen Behandlung mehr Gestaltungsfreiheit. Um diese Entscheidungsfreiheit bestmöglich ausüben zu können, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz gut kennen. Denn Ihr Arzt bzw. Zahnarzt kennt ihn nicht. Während der Leistungskatalog der GKV immer gleich für den überwiegenden Anteil seiner Patienten gilt, werden seine Leistungen für Privatpatienten von verschiedenen Unternehmen nach den unterschiedlichsten Tarifen abgerechnet. Ihr Arzt kann also auch nicht wissen, welche Kosten Sie unter Umständen selbst zu tragen haben.
Ihr Besuch beim Arzt als Privatpatient
Wahl des Arztes
Sie haben freie Arztwahl und können jetzt auch zu Ärzten gehen, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. Das kann von Vorteil sein, z.B. wenn Ihr Hausarzt Ihnen gerade diesen einen Spezialisten empfiehlt, der aber nur Privatpatienten behandelt.
Ein anlassfreier Arztwechsel hingegen ist wenig sinnvoll – entscheidend bleibt nach wie vor, wie gut das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arzt ist.
Bei Tarifen mit Primärarzt-Prinzip (Tarif ELBonus_U) oder Gesundheitslotsen-Prinzip (Tarif ActiveMe-U) fällt die Erstattung niedriger aus, wenn Sie direkt zum Facharzt gehen. Für Behandlungen durch einen Facharzt brauchen Sie die Überweisung von einem Primärarzt oder einem Gesundheitslotsen, um die volle Erstattung zu erhalten.
Versichertenkarte/ Anmeldung in der Arztpraxis
Ihre Versichertenkarte von AXA erleichtert die Anmeldung zur ambulanten Behandlung in der Arztpraxis.
Der Chip auf der Karte speichert:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Versicherungsnummer
Im Rahmen ambulanter Behandlungen hat Ihre Versichertenkarte eine reine Ausweisfunktion und gibt keine Auskunft über den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Deshalb sollten Sie im Zweifel mit Ihrem Arzt darüber sprechen, welche Kosten Sie im Falle eines Falles selbst zu tragen hätten.
Sehen Sie sich dazu bitte die Leistungsbeschreibung für Ihren Tarif an - dort finden Sie alles zu Inhalt und Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Die Leistungsbeschreibungen zu einigen wichtigen Tarifen haben wir hier für Sie hinterlegt. Sollte Ihr Tarif nicht dabei sein, so finden Sie die Leistungsbeschreibung in Ihren Vertragsunterlagen.
Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) - Ihr Einverständnis wird benötigt
Viele Ärzte schreiben selbst keine Behandlungsrechnungen mehr, sondern überlassen das einem externen Unternehmen, z.B. einer Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS). Da das nicht ohne die Übermittlung persönlicher und medizinischer Daten möglich ist, benötigt der Arzt hierfür Ihr Einverständnis. Sie werden also ggf. bei der Anmeldung in der Praxis gebeten, ein entsprechendes Formular zu unterschreiben.
Verordnung von Medikamenten
AXA zahlt für Medikamente, die Ihnen von Ihrem Arzt aufgrund medizinischer Notwendigkeit verordnet wurden und die Sie in einer Apotheke gekauft haben – egal, ob das jeweilige Mittel rezeptpflichtig oder freiverkäuflich ist. Damit wir die medizinische Notwendigkeit prüfen können, benötigen wir die genaue Krankheitsbezeichnung. Bitte reichen Sie uns daher Verordnungen/Rezepte zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung ein oder lassen Sie die entsprechende(n) Diagnose(n) in der Arztpraxis auf dem Rezept vermerken.
Was gilt nicht als Arzneimittel?
Nicht alles, was ärztlich verordnet wird, ist automatisch auch erstattungsfähig. Die unterschiedlichsten Mittel aus ganz verschiedenen Lebensbereichen werden in Einzelfällen verordnet, gelten aber dennoch nicht als Arzneimittel. Dazu zählen beispielsweise Nährmittel, Stärkungsmittel, Abführmittel, Badezusätze, Desinfektionsmittel, Kosmetika, empfängnisverhütende Mittel, Präparate zur Steigerung der sexuellen Potenz, Mittel zur Regulierung des Körpergewichts, Abführmittel, Haarwuchsmittel, Präparate zur Rauchentwöhnung und ähnliches mehr. Für derartige Präparate werden keine Kosten übernommen.
Sind Sie schon in unserem ePortal „Meine Gesundheit“ angemeldet? Dort finden Sie alle in Deutschland zugelassenen Medikamenten und können deren Erstattungsfähigkeit prüfen. Das ePortal verhilft Ihnen auch zu einem besseren Überblick über Ihre persönliche Medikation: es informiert über Arzneimittelunverträglichkeiten und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Sie können sich Ihren individuellen Einnahmeplan erstellen.
Login Meine GesundheitOriginalpräparat oder Generikum?
Wird ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff zugelassen, dann genießt dieses Originalpräparat für etwa 13 – 15 Jahre Patentschutz. Erst nach Ablauf des Patentschutzes dürfen andere Pharmahersteller neue Präparate mit identischem Wirkstoff vermarkten - Generika. Generika sind so wirksam und sicher wie das Original, aber erheblich preisgünstiger, weil keine Forschungs- und Entwicklungskosten mitbezahlt werden müssen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob er Ihnen ein Generikum verschreiben kann. Wenn das möglich ist, dann sparen Sie damit unnötige Kosten ein.
Hinweis für Kunden mit dem Tarif ActiveMe-U:
Kosten für Generika erstatten wir zu 100 %. Wird ohne medizinischen Grund das Originalpräparat verschrieben, obwohl es ein adäquates Generikum gibt, dann erstatten wir 90 % der Kosten.
Verordnung von Hilfsmitteln
Auch Hilfsmittel müssen medizinisch notwendig sein. Bitte reichen Sie uns die Hilfsmittelverordnung zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung ein, damit wir das prüfen können. Für Hilfsmittel, die Sie sich selbst beschaffen, sehen unsere Tarife unterschiedliche prozentuale Erstattungssätze vor. Lassen Sie Ihr Hilfsmittel über AXA beschaffen - dann erhalten Sie aus dem Tarif Vital300-U, Vital900-U, EL Bonus-U oder ActiveMe-U eine 100 %ige Erstattung!
Dieser besondere Service von AXA bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile:
Melden Sie sich vor Bezug des Hilfsmittels bei uns und wir helfen Ihnen gerne weiter:
Telefon: +49 221 148-36833
email: hilfsmittel@axa.de.
Verordnung von Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik, Massagen, usw.)
Die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilmittel wird durch zwei Aspekte begrenzt:
- die Heilmittelliste Ihres Tarifes
Heilmittelanbieter können die Preise für ihre Leistungen grundsätzlich selbst festlegen. Die Heilmittelliste führt auf, welche Leistungsinhalte und Preise wir anerkennen; sie ist Bestandteil Ihres Vertrages mit AXA. Am besten nehmen Sie die Liste mit zur Behandlung. Diese Heilmittelliste gilt für die Tarife Vital300-U, Vital900-U, ELBonus-U und ActiveMe-U. - die in Ihrem Tarif vorgesehene maximale Erstattung
Sind Leistungsinhalt und Preis laut Heilmittelliste in Ordnung, dann kommt es im zweiten Schritt darauf an, welchen Erstattungssatz ihr Tarif vorsieht.
Verordnung von Brillen und Kontaktlinsen (Sehhilfen)
Wie oft und in welcher Höhe die Kosten für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen übernommen werden, das ist in den Tarifen unterschiedlich geregelt.
Vorsorgeuntersuchungen
Impfungen
Welche Kosten erstattet AXA?
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Gremium von unabhängigen Experten berufen, das sich regelmäßig mit Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten beschäftigt. Diese „Ständige Imfkommission“ (STIKO) ist am Robert-Koch-Institut angesiedelt und gibt Empfehlungen darüber ab, welche Impfungen sinnvoll sind.
AXA übernimmt die Kosten für von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen.
Ausnahme:
Schutzimpfungen für private Auslandsreisen. Diese sind in den Tarifen ELBonus-U, Vital300-U und Vital900-U sowie nahezu sämtlichen anderen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Alternative Behandlungsmethoden
Neben den von der Schulmedizin überwiegend anerkannten Behandlungsmethoden und Arzneimitteln gibt es auch - einige - alternative Behandlungsmethoden, die sich als erfolgversprechend bewährt haben. Dazu zählen beispielsweise - bei bestimmten Erkrankungen und unter bestimmten Voraussetzungen - die Akupunktur und die Homöopathie. Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch AXA ist dabei die medizinische Notwendigkeit der Behandlung; und damit eine Behandlung als medizinisch notwendig gelten kann, muss die Behandlungsmethode über ausreichende Wirksamkeitsnachweise verfügen.
Behandlung beim Heilpraktiker
Je nach versichertem Tarif ist die Erstattung für Behandlungen beim Heilpraktiker auf einen bestimmten Betrag pro Jahr begrenzt:
- Der Tarif ELBonus-U sieht 75 % Erstattung für ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker vor. Dabei ist die Erstattung auf 1.000 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.
- Die Tarife Vital300-U und Vital900-U erstatten zu 100 % bis zu einer Gesamtleistung von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr.
- Im Tarif ActiveMe-U liegt die Erstattung bei 80 %, ebenfalls bis zu einer Leistung von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr.
Psychotherapeutische Behandlung (ambulant)
Die Erstattung der Kosten für ambulante psychotherapeutische Behandlungen ist abhängig von der Qualifikation Ihres Therapeuten und dem Leistungsumfang Ihres Tarifs.