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Frau sonnt sich im Urlaub

Mit der Haftpflichtversicherung im Ausland gut geschützt

Die private Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt die versicherten Personen vor den Folgen von Schäden, die Sie versehentlich verursachen. Auch im Ausland ist die Haftpflichtversicherung nützlich: Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der Europäischen Union, aber auch in den meisten Ländern weltweit. Damit Sie auf alle unvorhergesehenen Ereignisse bei Ihrem Auslandsaufenthalt vorbereitet sind, empfiehlt sich die Haftpflichtversicherung von AXA.  

Die Privathaftpflicht schützt weltweit vor Schäden im Ausland

Auch im Ausland ein Muss: Die private Haftpflichtversicherung

Die Kosten eines Missgeschicks können in die Millionen Euro gehen – vor allem, wenn ein Mensch zu Schaden kommt. Daher ist die Haftpflichtversicherung auch im Ausland eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Sie übernimmt eventuelle Schadenersatzforderungen an Sie und schützt Sie somit vor unabwägbaren finanziellen Risiken. Zudem ist die Versicherung Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Denn insbesondere im Ausland können Sprachprobleme und fremde Gesetze Ihnen im Unglücksfall zusätzlich zu schaffen machen. Eine Haftpflichtversicherung von AXA schützt Sie auch im Ausland – in schwierigen Situationen können Sie sich auf einen zuverlässigen Experten an Ihrer Seite verlassen. Vereinbaren Sie gleich ein Gespräch und informieren Sie sich unverbindlich.

Die Vorteile der Haftpflichtversicherung von AXA im Ausland

  • Deckungssumme von bis zu 60 Mio. Euro
  • Mindestens 3 Jahre Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt in EU-Ländern, 1 Jahr weltweiter Versicherungsschutz
  • Täglich kündbar
  • Einfach online abschließen

So haben wir gerechnet: Als Single, 36 Jahre alt und wohnhaft in PLZ 01987 haben Sie den Tarif S ohne Bausteine gewählt. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 Euro.

Was kostet die Privathaftpflichtversicherung von AXA für Sie?

Ob als Familie, als Single oder als Paar mit einer anderen Person mitversichert: Die Privathaftpflichtversicherung von AXA zahlt für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, die Sie versehentlich verursachen – auch im Ausland.

Gilt die Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

Frau denkt über die private Haftpflichtversicherung im Ausland nach

Nicht jede Privathaftpflicht bietet genau, was Sie wirklich benötigen. Daher sollten Sie vor dem Abschluss einer Versicherung deren Leistungen gründlich vergleichen. Sie sollten verlässlich Klarheit darüber haben, ob und wie lange Sie auch außerhalb Deutschlands Versicherungsschutz genießen. Grundsätzlich unterscheidet sich der Versicherungsschutz im Ausland nicht von dem einer normalen Privathaftpflichtversicherung. Denn bei einer Haftpflichtversicherung geht es im In- und Ausland um Schadenersatzansprüche an Sie zu übernehmen, wenn Sie unabsichtlich etwas beschädigt oder jemanden verletzt haben.

Auslandshaftpflichtversicherung: darauf sollten Sie achten

Dauer des Auslandsaufenthalts

Je nach Versicherung und Tarif unterscheidet sich, wie lange die Haftpflicht im Ausland gültig ist. Standard ist oft ein Jahr, z.B. für Urlaube, Auslandssemester oder Sabbaticals. Für längere Aufenthalte oder einen dauerhaften Auslandswohnsitz muss der Versicherungsschutz angepasst werden.

Deckungssumme 

Zentrales Element einer Auslandshaftpflichtversicherung ist die Deckungssumme. Gerade in anderen Ländern wie zum Beispiel den USA ist eine möglichst hohe Versicherungssumme angeraten, da dort die Schadenersatzforderungen schnell schon mal schwindelerregende Höhen erreichen können.

Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfallversicherung kann bei einer Haftpflichtversicherung im Ausland besonders wichtig sein. Sie übernimmt Schäden, die Ihnen zugefügt wurden – vom Schädiger aber nicht beglichen werden können, da er nicht versichert und zahlungsunfähig ist.

Kautionszahlungen

In manchen Ländern kann von Ihnen eine Kautionszahlung verlangt werden, nachdem Sie einen Schaden verursacht haben. Diese Kautionen können fünf- oder sogar sechsstellig ausfallen. In unserem Tarif L bieten wir eine solche Deckung an.

Passiver Rechtsschutz

Bei einem Schadensfall kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Den übernimmt die Versicherung für Sie, wenn der Tarif passiven Rechtsschutz beinhaltet. Sie überprüft die Forderungen der Gegenseite, wehrt sie gegebenenfalls ab und übernimmt auch die Gerichtskosten.

Mietsachschäden

Auch im Ausland können Defekte an einer gemieteten Unterkunft entstehen, zum Beispiel an fest verbauten Dingen wie Böden, Türen oder Badkeramik. Da auch solche Schäden teuer werden können, sollten Mietsachschäden von einer guten Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Tierhaltung 

Vielleicht nehmen Sie Ihr Haustier im Auto mit, vielleicht sogar im Flugzeug. Wer mit seinem Haustier verreist, sollte sich auf jeden Fall über die gesetzlichen Anforderungen im Zielland informieren. Manche Länder verlangen Nachweise über bestimmte Impfungen oder wichtige Versicherungen wie die Tierhalterhaftpflicht.

Haftpflichtversicherung: Schaden melden im Ausland

Falls Sie auf Reisen oder während eines Auslandsaufenthaltes einen Schaden verursachen, sollten Sie ihn schnellstmöglich melden. Die Versicherung kann Sie bestmöglich unterstützen, wenn Sie sie rechtzeitig mit den wichtigsten Informationen versorgen.

Schritt für Schritt: Schadensmeldung für die Versicherung

  1. Persönliche Kontaktdaten notieren

    Namen, Anschriften, Telefonnummern, eventuell E-Mail-Adressen des oder der Geschädigten und gegebenenfalls anwesenden Zeugen

  2. Schaden gründlich dokumentieren

    Fotos mit Handy oder Kamera machen und Gedächtnisprotokoll verfassen; falls möglich, beschädigten Gegenstand aufbewahren, bis der Schadensfall abschließend geklärt ist

  3. Versicherer schnellstmöglich informieren

    Auch wenn der Geschädigte noch keine Schadenersatzansprüche gestellt hat: Schadensfall innerhalb einer Woche der Versicherung melden

  4. Schadenshergang exakt beschreiben

    Seien Sie so genau wie möglich, wenn Sie erläutern, wie der Schaden entstanden ist; geben Sie die gesammelten Kontaktdaten weiter sowie gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen

  5. Formular Schadensmeldung ausfüllen

    Nach Ihrer Schadensmeldung werden Sie vom Versicherer ein Formular erhalten, in dem Sie den Schadenshergang noch einmal ausführlich darlegen und mit Fotos belegen können

  6. Forderungen an die Versicherung weiterleiten

    Falls Sie Rechnungen oder Mahnungen erhalten, auf keinen Fall zahlen, sondern umgehend an den Versicherer weiterleiten

Die Sonderfälle der Haftpflichtversicherung im Ausland

Haftpflichtversicherung in den USA

Die Haftpflichtversicherung ist gerade in den USA besonders wichtig. Denn hier fallen die Schadenersatzforderungen oft deutlich höher aus, was eine entsprechend hohe Deckungssumme der Versicherung erfordert. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Schadenersatzforderungen in die Millionenhöhe gehen, insbesondere wenn es um Personenschäden geht. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Forderungsausfalldeckung. Da in den USA viele Menschen keine ausreichende Versicherung haben oder gar nicht versichert sind, kann es vorkommen, dass Sie selbst auf den Kosten sitzen bleiben, wenn der Schadensverursacher zahlungsunfähig ist.

Auslandssemester

Ein Auslandssemester eröffnet Studierenden die einmalige Gelegenheit, wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Damit Sie sich genau darauf konzentrieren können, sollten Sie ausreichend versichert sein. Die private Haftpflichtversicherung spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie schützt Studierende vor den finanziellen Folgen, wenn sie versehentlich Schäden verursachen.

Dabei sollten Sie beachten, wie lange Ihr Auslandsschutz gültig ist und ob es andere Bedingungen für Aufenthalte im Nicht-EU-Ausland zu beachten gilt.

Work and Travel

Work and Travel ist eine beliebte Möglichkeit für junge Menschen, die Welt zu entdecken, neue Kulturen kennenzulernen und gleichzeitig praktische Arbeitserfahrung zu sammeln. Während dieses Abenteuers ist eine umfassende Versicherung unerlässlich, um unvorhergesehene Risiken und Kosten zu vermeiden. Die Haftpflichtversicherung sollte deshalb für die gesamte Dauer sowie für die Länder, in denen Sie unterwegs sind, gelten. Außerdem sind flexible Kündigungsoptionen ratsam. Worauf genau es dabei für Sie ankommt, klären Sie am besten gleich in einem Beratungsgespräch.

Mit der Haftpflicht von AXA auch im Ausland sicher unterwegs

Ob Urlaub, Auslandssemester oder Work and Travel: In allen Fällen stellt sich die Frage, ist die Haftpflichtversicherung im Ausland gültig? Die Haftpflicht von AXA deckt Schäden im Ausland ab. Welcher Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt, können Sie einfach selbst errechnen oder mit unseren Experten besprechen. So sind Sie auch im Ausland umfassend geschützt.

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung im Ausland

Was ist eine „Reisehaftpflichtversicherung“ oder „Auslandshaftpflichtversicherung“?

Eine „Reisehaftpflichtversicherung“ oder „Auslandshaftpflichtversicherung“ ist nichts anderes als eine „normale“ Haftpflichtversicherung, die auch im Ausland gilt – wie es zum Beispiel bei allen Haftpflicht-Tarifen von AXA der Fall ist. Sie genießen also auf Reisen oder bei längeren Auslandsaufenthalten denselben Haftpflicht-Versicherungsschutz wie daheim: Falls Sie im Ausland versehentlich einen Schaden verursachen, wird der genauso reguliert, als wäre er in Deutschland passiert.
 
Aber Vorsicht: andere Länder, andere Sitten. Da zum Beispiel in den USA schnell sehr hohe Schadenersatzforderungen entstehen können, sollten Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig prüfen, bevor Sie eine kürzere oder längere Reise ins Ausland antreten. Neben Details zur Gültigkeit ist hier vor allem die Höhe der Deckungssumme zu beachten.

Welche Schäden bezahlt die Haftpflichtversicherung im Ausland?

Ihre private Haftpflichtversicherung übernimmt im Ausland alle Schäden, die sie auch in Deutschland übernähme. Mit anderen Worten: Eine Privathaftpflicht von AXA schützt Sie und Europa und weltweit bei Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden.
 
In der Regel gilt dieselbe Versicherungssumme für Inland und Ausland. Grundsätzlich sollte die Deckungssumme mindestens fünf Millionen Euro betragen. Bei AXA können Sie nicht darunter gehen, denn für mögliche Personenschäden gilt diese Summe normalerweise als ausreichend abgesichert. Falls Sie in die USA reisen, empfiehlt sich eine höhere Deckungssumme – wegen der dort üblichen hohen Schadenersatzforderungen auch bei kleinen Schäden. In den Tarifen M und L der Privathaftpflichtversicherung von AXA zum Beispiel betragen die Deckungssummen 30 oder 60 Millionen.

Was tun, wenn ich meine Haftpflichtversicherung im Ausland brauche?

Wenn Sie im Ausland einen Schadensfall verursachen, gehen Sie im Prinzip genau so vor, als wäre der Schaden im Inland entstanden. Am wichtigsten dabei: Schaden sehr gut dokumentieren, Versicherung schnell kontaktieren und keinerlei Schuldeingeständnisse machen, auch wenn die Lage eindeutig ist.
 
Weiter oben auf dieser Seite finden Sie eine Checkliste, was bei einer Schadenmeldung zu beachten ist. Den Schaden können Sie online, telefonisch oder per E-Mail melden.

Sind meine Kinder in der Haftpflichtversicherung im Ausland mitversichert?

Der Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflicht gilt für alle in Ihrer Privathaftpflicht mitversicherten Personen. Es hängt also von dem Versicherungs-Vertrag ab, den Sie mit Ihrem Versicherer abgeschlossen haben. Minderjährige in Ihrem Haushalt lebende Kinder sind auf jeden Fall in Ihrer „Familienhaftpflicht“ versichert. Und so lange sie sich in der ersten Ausbildung, dem ersten Studium oder dem auf eine Ausbildung folgenden Erststudium befinden, spielt sogar das Alter der Kinder keine Rolle.
 
So oder so gilt der Versicherungsschutz der in Ihrem Vertrag versicherten Personen auch im Ausland, wenn die vertraglichen Bedingungen für die Schadensregulierung erfüllt sind.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.