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Frau vor dem Gerichtsgebäude

Verkehrsrechtsschutz bei AXA Umfangreicher Schutz bereits ab 6,19 € im Monat

  • Verkehrsrechtsschutz ohne Wartezeit
  • Wir übernehmen die Kosten im Streitfall in unbegrenzter Höhe
  • Bei Krankheit oder Unfall besucht der Anwalt Sie zu Hause oder im Krankenhaus

Für wen ist Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Finanzieller Schutz bei Verkehrsdelikten für Autofahrer:innen, Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen

Im Straßenverkehr geht es teilweise heiß her. Plötzlich tritt der Vordermann auf die Bremse – eine Reaktion ist in wenigen Millisekunden kaum möglich – es kommt zur Kollision! Die Aufregung ist groß und die Schuldfrage steht im Raum. Die Konsequenz? Eine weitere Kollision, und zwar vor den Augen eines Richters. Jetzt kommt der Verkehrsrechtsschutz ins Spiel! Er ist für alle Personen sinnvoll, die bei überschaubaren Kosten ihr Recht durchsetzen möchten!

Mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung treffen Sie die richtige Entscheidung mit folgenden Vorteilen:

  • In rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr finanziell auf der sicheren Seite
  • Als Fußgänger:in, Fahrradfahrer:in oder Autofahrer:in über einen Verkehrsrechtsschutz abgesichert
  • Rasche sowie fachkundige Unterstützung im Streit- oder Schadensfall
  • Vollumfänglicher Rechtsschutz, der alle Tücken des Verkehrsrechts abdeckt

Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Lächelnde Frau sitzt in ihrem Wagen

Als Kfz-Halter:in genießen Sie den Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung! Leider deckt diese Pflichtversicherung ausschließlich Personen- & Sachschäden ab, die Sie als Fahrzeughalter:in mit dem eigenen Fahrzeug verursachen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung steht Ihnen hingegen in allen rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr zur Seite. Selbst dann, wenn Sie sich gegen Bußgelder zur Wehr setzen möchten oder Ihr Fahrzeug nach einer Werkstattreparatur Mängel aufweist.

Spätestens, wenn die Streitigkeiten vor Gericht landen, erreichen rechtliche Angelegenheiten rasant schwindelerregende Höhen! Mit einem entsprechenden Verkehrsrechtsschutz wirken Sie diesen Kosten entgegen. Schließlich ist selbst der Jahresbeitrag in der Regel günstiger als eine einstündige Rechtsberatung.

Verkehrsrechtsschutz: Was ist versichert?

Für Käufer:in, Halter:in oder Fahrer:in von Automobilen und Zweirädern kann es schnell zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Schließlich birgt die komplexe Welt des Verkehrsrechts so manche Herausforderungen für Verkehrsteilnehmer:innen. Da schützt Sie ein passender Verkehrsrechtsschutz, auch in folgenden Beispielen:

  • Gegen Sie wurde zu Unrecht ein Bußgeldbescheid oder Führerscheinentzug ausgesprochen und Sie möchten Einspruch einlegen
  • Im Falle eines Unfalls möchten Sie sich gegen rechtliche Auseinandersetzungen finanziell absichern.
  • Sie sind in rechtliche Streitigkeiten in Kauf-, Miet- oder Reparaturverträgen (Automobile, Zweiräder) verwickelt.

Diese Tarifhighlights eines Verkehrsrechtsschutzes genießen Sie im öffentlichen Verkehr

Schadensersatzansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Unfallschaden)

Schadensersatzansprüche im Straßenverkehr können sehr vielseitig sein! Grundsätzlich bedeutet dies, dass eine Person Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich hat, wenn sie einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat.

Beispiel: Sie überqueren den Zebrastreifen und werden von einem heranfahrenden Fahrzeug übersehen. Es kommt zu einem Unfall, wodurch Sie mit einer gebrochenen Schulter ärztlich behandelt werden müssen. Wir helfen Ihnen dabei, entstandene Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Ordnungswidrigkeiten (z. B. Ampel überfahren, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken)

Juristische Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten mit Ordnungsbehörden im Zusammenhang mit Anschuldigungen einer Ordnungswidrigkeit.

Beispiel: Ihnen wurde ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel auferlegt. Sie möchten dem Vorwurf widersprechen und benötigen rechtlichen Beistand. 

Schutz im Strafrecht (z. B. nach Verkehrsunfall laufendes Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung)

Sofern der Vorwurf eines nicht vorsätzlich begangenen Delikts im Raum steht, können Sie sich auf eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verlassen.

Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall beschuldigt Sie die Staatsanwaltschaft der fahrlässigen Körperverletzung. Wir übernehmen die Ihnen entstehenden Anwaltskosten. 

Verkehrsrechtsschutz für Opfer im Straßenverkehr (z. B. Beistand für Opfer einer Straftat im Straßenverkehr)

Unterstützung für Personen, die im Straßenverkehr Opfer einer Straftat geworden sind und einen Rechtsschutz benötigen.

Beispiel: Sie wurden beim Überqueren einer Ampel von einem betrunkenen Autofahrer erwischt und dieser begeht im Anschluss sogar Fahrerflucht. Wir unterstützen Sie als Nebenkläger im Strafverfahren.

Abgeschlossene Verträge (z. B. Kauf-, Miet- oder Reparaturvertrag)

Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei Streitigkeiten aus unterschiedlichsten Verträgen.

Beispiel: Ihre Motorkontrollleuchte leuchtet und Sie bringen Ihr Fahrzeug in die Werkstatt, welche eine defekte Lambdasonde feststellt. Sie geben die Reparatur in Auftrag. Nachdem Sie das Fahrzeug abgeholt haben, stellen Sie fest, dass nur wenige Kilometer später erneut die Motorkontrollleuchte aufleuchtet – die Werkstatt lehnt eine Mängelbehebung ab. Wir helfen Ihnen dabei, gegen die misslungene Reparatur vorzugehen. 

Sozial-Rechtsschutz (z. B. Anerkennung eines Wegeunfalls)

Bei Konflikten mit Behörden des Sozialwesens nach einem Unfall können Versicherte sich auf rechtliche Hilfe einer Verkehrsrechtsschutzversicherung verlassen. Dies bezieht sich auf Streitfälle bezogen auf gesetzliche Versicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosigkeitsversicherung.

Beispiel: Auf geradem Weg zur Arbeit sind Sie in einen Unfall verwickelt, normalerweise handelt es sich hierbei um einen Wegeunfall. Die Berufsgenossenschaft erkennt dies aber nicht an, weil Sie Ihnen beispielsweise vorwirft, Sie wären noch einkaufen gewesen. Wir setzen uns für Ihr Recht ein! 

Kontaktieren Sie uns

Sie interessieren sich für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, wissen aber nicht, welcher Tarif für Sie der passende ist? Die Expert:innen von AXA finden gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Tarif.

Roland Versicherung

Warum AXA auf starke Partner vertraut

Um unseren Kunden stets auch das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis bieten zu können, arbeiten wir mit zuverlässigen Spezialist:innen in den verschiedenen Versicherungsbereichen zusammen. Beim Rechtsschutz bieten unsere zuverlässigen Partner ROLAND die besten Tarife im Vergleich.

Häufig gestellte Fragen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung Versicherung im Verkehrsrecht?

Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung unseres Rechtsschutz Partners Roland können Sie Ihre Selbstbeteiligung frei wählen. Entscheiden Sie sich bei Vertragsabschluss für 150, 250 oder 500 Euro Selbstbeteiligung. Bei Rechtsschutzfällen, die mit Kosten bis zu 250 Euro enden, genießen Sie in jedem Fall einen Verkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.

Welche Kosten muss ich für einen Verkehrsrechtsschutz einkalkulieren?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz setzen sich aus verschiedenen Aspekten zusammen. Dazu gehören beispielsweise die Selbstbeteiligung, Vertragsdauer und die Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge. Oft lohnt es sich, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, sondern einen Vergleich der Verkehrsrechtsschutzversicherungen zu machen. Bei der AXA genießen Sie bereits ab günstigen 6,19 Euro einen umfassenden Rechtsschutz im Straßenverkehr!

Kann ich die Verkehrsrechtsschutzversicherung steuerlich absetzen?

Grundsätzlich kann eine Person privat die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht steuerlich absetzen. Außer, Sie haben Ihren Verkehrsrechtsschutz im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit abgeschlossen. So können beispielsweise Taxifahrer:innen oder Berufskraftfahrer:innen den Versicherungsbeitrag teilweise oder komplett gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Greift ein Verkehrsrechtsschutz auch rückwirkend?

Beim Vergleich einiger Anbieter, die einen Rechtsschutz anbieten, werden Sie feststellen, dass es in der Regel keinen rückwirkenden Verkehrsschutz gibt. Um im Fall der Fälle ein finanzielles Dilemma vorzubeugen, sollten Sie frühzeitig eine geeignete Versicherung abschließen.

Welche Fahrzeuge deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Unsere Verkehrrechtsschutzversicherung deckt verschiedene Fahrzeuge (Automobile, Zweiräder) ab. Bei Vertragsabschluss können wählen, ob Sie eines oder mehrere Fahrzeuge versichern möchten – auf E-Auto-Versicherungen gewähren wir Ihnen 30 % Rabatt.

Wer ist nach Vertragsabschluss über meinen Verkehrsrechtsschutz mitversichert?

Die Versicherung umfasst die Fahrzeuge, die auf den Namen des Versicherungsnehmers, dessen Lebensgefährten sowie deren Kinder registriert sind. Auch volljährige ledige Kinder profitieren vom Versicherungsschutz bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre erste Festanstellung aufnehmen und ein regelmäßiges Einkommen daraus erzielen.

Benötige ich trotz Kfz-Versicherung einen Verkehrsrechtsschutz?

Die Absicherung durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung erweist sich als kluge Ergänzung zu Ihrer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Sind Sie beispielsweise als Verursacher:in in einen Verkehrsunfall verwickelt, kommt die Kfz-Haftpflicht für die Kosten auf, die dem Geschädigten entstehen. Kann die Schuldfrage nicht geklärt werden, entstehen unter Umständen Kosten für eine juristische Beratung. Ohne eine Kfz-Rechtsschutzversicherung müssen Sie diese Kosten aus eigener Tasche tragen!

Der Verkehrsschutz gilt übrigens anders als die Kfz-Haftpflicht für alle Verkehrsteilnehmer:innen: Fußgänger:innen, Motorradfahrer:innen, Fahradfahrer:innen und Autofahrer:innen.

Privat-, Berufs- & Verkehrsrechtsschutzversicherung – wo ist der Unterschied?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet allen Personen im öffentlichen Straßenverkehr einen umfassenden Rechtsschutz. Bei der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz hingegen sind ausschließlich nicht selbstständige Personen umfassend geschützt: im privaten Leben, während der Ausführung abhängiger Beschäftigungen sowie in allen verkehrsbezogenen Angelegenheiten.

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