Was bedeutet Gesundheit für Sie?
„Im Krankenhaus bestens versorgt.“
Im Krankenhaus Wahlleistungen wie Privatpatienten erhalten.
Die stationäre Zusatzversicherung von AXA macht's möglich.
Starke Leistung zum günstigen Preis
Mit der stationären Zusatzversicherungen hat AXA ein Leistungspaket für Sie zusammengestellt, bei dem Sie Wahlleistungen wie Privatpatienten in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus können Sie sich mit der Krankenhaustagegeldversicherung KHT vor weiteren Kosten schützen.
Welcher Tarif passt zu Ihnen?
Die Tarife unserer Krankenhauszusatzversicherung für Sie im Vergleich.
S
Ab 2,84€
M
Ab 3,37€
L
Ab 5,74€
KHT/40
Komfort (Start)
Komfort (Start)
KHT/10
Krankenhaustagegeld
40 Euro / Tag
Voraussetzung ist, dass es sich um einen vollstationären Aufenthalt handelt und dass die Behandlung im Krankenhaus medizinisch notwendig ist.
10 Euro / Tag
Voraussetzung ist, dass es sich um einen vollstationären Aufenthalt handelt und dass die Behandlung im Krankenhaus medizinisch notwendig ist.
Sie haben Fragen zur stationären Zusatzversicherung von AXA?
Was bringt eine Krankenhauszusatzversicherung?
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung von AXA nach Tarif Komfort Start erhalten Sie sofort nach Vertragsabschluss* Wahlleistungen wie Privatpatienten. Sie profitieren von wichtigen Vorteilen, wie die Behandlung durch Chefärzte bzw. Spezialisten oder beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, so dass Sie neben bester Behandlung die für die Genesung wichtige notwendige Ruhe finden. Außerdem entscheiden Sie selbst, in welches Krankenhaus mit Kassenzulassung Sie gehen möchten. Die Krankenhauszusatzversicherung von AXA nach Tarif Komfort Start erstattet dabei sogar Leistungen der Ärzte über die Höchstsätze der Gebührenordnung bis zum fünffachen Satz. Krankentransporte werden ebenfalls bezahlt. Die AXA Krankenhauszusatzversicherung zeichnet sich zudem durch Familienfreundlichkeit aus. So übernimmt der Tarif Komfort Start die Unterbringungskosten für die Begleitperson eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz für nachversicherte Neugeborene 4 Monate beitragsfrei, wenn auch ein Elternteil im Tarif Komfort Start versichert ist.
*Lediglich für Entbindungen gilt eine Wartezeit von 8 Monaten
Wird bei der stationären Zusatzversicherung auf die Wartezeiten verzichtet?
Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten des Versicherers, sie gelten vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, sie entfällt bei Unfall. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Die AXA Krankenversicherung verzichtet im Tarif Komfort Start auf die Einhaltung aller Wartezeiten mit Ausnahme von Entbindungen.
Warum ist der Beitrag im Tarif Komfort Start so günstig?
Wie wichtig eine umfassende stationäre Versorgung ist, wird jungen Menschen oft in besonderen Lebenssituationen bewusst – etwa bei der Geburt eines Kindes, bei der schweren Erkrankung eines Verwandten oder bei einem Unfall, der während des Studiums oder beim Hausbau ungelegen kommt. Mit ihren begrenzten finanziellen Mitteln suchen sie dann nach einer bezahlbaren Zusatzversicherung, die ihnen im Krankheitsfall Wahlleistungen wie Privatpatienten gewährten. Für diese Menschen bietet AXA eine günstige Krankenhauszusatzversicherung mit dem Tarif Komfort Start an. Um trotz geringer Kosten eine umfassende Absicherung bieten zu können, sind im Beitrag keine Alterungsrückstellungen enthalten. Dadurch sind die Beiträge anfangs besonders niedrig, steigen jedoch mit zunehmenden Alter an.
Was bedeutet freie Krankenhauswahl?
Mit der Krankenhauszusatzversicherung haben Sie die freie Krankenhauswahl (ausgenommen sind Privatkliniken). Sie entscheiden selbst, in welchem Krankenhaus mit Kassenzulassung Sie behandelt werden möchten.
Was muss ich bei der AXA Krankenhauszusatzversicherung beachten?
Bitte beachten Sie, dass die AXA Krankenhauszusatzversicherung ausschließlich für Personen gilt, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (GKV) versichert sind. Die Leistungen werden nur dann erstattet, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die allgemeine Krankenhausleistung übernimmt.
Die AXA Krankenversicherung stellt Ihnen nach Vertragsabschluss einen Chip zur vereinfachten Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer zur Verfügung. Zum Beispiel wird dann die Rechnung für Ihr Ein- bzw. Zweibettzimmer unmittelbar vom Krankenhaus an AXA geschickt. Der behandelnde Arzt stellt Ihnen die erbrachten Leistungen direkt in Rechnung. Sie reichen uns die Rechnung ein und bekommen eine Kostenerstattung im vereinbarten tariflichen Umfang.
Fallen neben den Kosten für das Ein- bzw. Zweibettzimmer und dem Chefarzt weitere Kosten an?
Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Kosten bestimmter Leistungen beteiligen. Bei stationären Behandlungen beträgt die Zuzahlung für Versicherte, die älter als 18 Jahre alt sind, 10 Euro je Kalendertag. Die Zuzahlung ist auf max. 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Diese Zuzahlung oder andere mit einem Krankenhausaufenthalt verbundene Kosten, können Sie durch Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung abdecken.
Günstige Beiträge für später sichern
Mit dem Optionstarif VIAlife lässt sich Ihr jetziger Gesundheitszustand „einfrieren”. Sichern Sie sich so die Möglichkeit, später – ohne erneute Gesundheitsprüfung – günstig und mit umfangreichen Leistungen in die PKV einzusteigen!
Was bedeutet Gesundheit für Sie?
AXA ist Ihr Gesundheitspartner mit vielen Produkten und Services
Unsere Krankenversicherungen
0800 2665515 "