Deliktsunfähigkeit Versicherungsschutz und Haftpflicht bei Deliktsunfähigkeit
Wenn bei einer Person Deliktsunfähigkeit vorliegt, ist sie für einen von ihr verursachten Schaden nicht verantwortlich. Sie kann nicht haftbar gemacht werden und muss dem Geschädigten dementsprechend keinen Schadenersatz leisten. Das bedeutet auch, dass in solchen Fällen keine Versicherung des Verursachers für den entstandenen Schaden aufkommt.