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Hausratversicherung zum Neuwert Die Hausratversicherung:
Entschädigung zum Neuwert

Bei Sachversicherungen, zu denen auch die Versicherung des Hausrats gehört, gilt es zwischen verschiedenen Werten zu unterscheiden. Bei einer Entschädigung zum Neuwert ersetzt die Versicherung im Gegensatz zum Zeitwert die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung. Versicherte profitieren so von einer erweiterten Absicherung, die über den Gegenwarts- oder Zeitwert des Gegenstands hinausgeht.

Der Neuwert in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Der Neuwert bezeichnet dabei die Summe, die aufgewendet werden muss, um denselben oder einen gleichwertigen Gegenstand zum Schadenszeitpunkt neu zu erwerben. Hier ist der aktuelle Marktpreis maßgeblich, allerdings nicht für die gebrauchte, sondern für die neue Sache.

Demgegenüber bezeichnet der Zeitwert den Marktpreis im Schadenszeitpunkt. Letzterer weicht in nahezu allen Fällen vom Neuwert ab, wodurch Deckungslücken wahrscheinlich sind. Naturgemäß liegt der Neuwert – von bestimmten Ausnahmen wie Gemälden und Sammlerstücken abgesehen – über dem Zeitwert. Die Neuwertdeckung in der Hausrat-Police sorgt dafür, dass die dabei entstehende Lücke geschlossen wird und Sie keinen Mehraufwand zu tragen haben.

Was ist der Neuwert?

Unter dem Neuwert wird der Wert verstanden, der im Versicherungsfall aufgebracht werden muss, um einen gleichwertigen, neuen Gegenstand anzuschaffen. Der ursprüngliche Kaufpreis ist dabei nebensächlich. Allein der Wert und Kaufpreis am Tag der Beschädigung sind ausschlaggebend. Ist der Anschaffungspreis über die Jahre teurer geworden, muss die Leistung der Versicherung entsprechend des Neuwertes angepasst werden. Wichtig ist jedoch, dass der Gegenstand die gleiche Art und Funktion wie der Beschädigte aufweisen muss. Wird beispielsweise Ihr mittlerweile 15 Jahre alter Holzesstisch durch einen Leitungswasserschaden beschädigt, kommen wir als AXA nicht für den ursprünglichen Anschaffungspreis auf, sondern für den Wert, der ein Holztisch gleicher Machart heute wert wäre.

Wie wird der Neuwert Ihres Hausrats ermittelt?

Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich alle Gegenstände, die Sie zum Wohnen in Ihrem Zuhause gebrauchen. Dazu gehören neben den Einrichtungsgegenständen ( z.B. Mobiliar, Kleidung) elektronische Geräte, wie Küchengeräte, Fernseher, PC, Playstation, Unterhaltungselektronik etc. auch Wertgegenständen wie Schmuck oder Bargeld, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befinden und sind bis zu einer gewissen Höhe mitversichert.

Allerdings ist es nicht immer einfach die Preis- und Marktentwicklungen exakt zu bestimmen und auch alle Gegenstände in ursprünglicher Form wiederherzustellen bzw. wiederzubeschaffen. Wird z.B. der Röhrenfernseher, der heute nicht mehr hergestellt wird, durch ein Feuer zerstört, wird der Anschaffungspreis eines in Ausstattung und Funktion vergleichbaren Flachbildschirms zum Schadenzeitpunkt als Neuwert angenommen. Das gilt grundsätzlich für alle versicherte Sachen. Da gerade die elektronischen Geräte immer preiswerter werden, kann es passieren, dass Ihnen ein geringer Wert, als der ursprüngliche Anschaffungspreis erstattet wird.

Gibt es Besonderheiten bei Antiquitäten, Kunstobjekten und Sammlerstücken?

Bei Sammlerstücken gibt es wegen ihrer Einzigartigkeit keinen Wiederbeschaffungspreis. Daher wird hier die Anschaffung eines Gegenstands gleicher Art und Güte übernommen.

Die Neuwertversicherung der Hausrat kann nur greifen, wenn für die versicherten Gegenstände auch ein Neuwert auf dem Markt existiert. Gibt es einen solchen nicht, müssen andere Grundlagen zur Ermittlung gefunden werden. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen tritt an die Stelle der tatsächlichen Wiederbeschaffungswert der aktuelle Neu- oder Marktpreis eines gleichartigen Gegenstands. Für den Versicherungsschutz kommt es insbesondere auf eine vergleichbare Art und einen möglichst identischen Zustand an.

Antiquitäten, Kunstobjekte oder aber auch Wertgegenstände wie Schmuck, gewinnen oftmals über die Jahre an Wert. Bei Beschädigung würde der Wiederbeschaffungswert, den der Versicherer gemäß der Neuwertregelung erstatten müsste, höher als der ursprüngliche Anschaffungspreis sein.

Für bestimmte Hausratsgegenstände gelten jedoch abweichende Entschädigungsgrenzen, zum Beispiel für Wertsachen, wie Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck. Je nach Tarif und Anbieter ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Summen begrenzt. Ob und bis zu welchem Wert Ihre Wertgegenstände in unseren Tarifen mitversichert ist, können Sie ganz einfach im Detailvergleich einsehen.

Vorteile der Neuwertentschädigung in der Hausratversicherung

Für den Versicherten hat die Neuwertentschädigung den Vorteil, dass Deckungslücken praktisch ausgeschlossen sind. Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten.

Ein weiterer Vorteil der Entschädigung des Neuwertes liegt in der Vereinfachung der Bearbeitung von Schäden. Denn der aktuelle Wiederbeschaffungspreis ist in nahezu allen Fällen um einiges leichter zu ermitteln, als der Zeitwert bei dem gegebenenfalls für mehrere Gegenstände ein Wertgutachten eingeholt werden muss. Somit entsteht eine Sicherheit für für beide Seiten: Versicherung und Versicherungsnehmer.

Auch in der Hausratversicherung von AXA  ist die erweiterte Neuwertdeckung standardmäßig dabei. Mit ihr übernehmen wir den tatsächlichen Wiederbeschaffungspreis eines Gegenstandes bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch kommen wir für die Reparaturkosten der Sache auf. Sollte eine Reparatur die bessere Alternative zur Wiederbeschaffung ist. Hier sind die tatsächlich anfallenden Instandsetzungskosten versichert.