Hierzu beachten Sie bitte generell folgende zwei Punkte:
1. Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie als Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, den zuständigen Ombudsmann anzurufen. Dieses außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Mit unserem Beitritt zum Versicherungsombudsmann e.V. / Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. haben wir uns zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann / Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtet.
Für Streitigkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag im Verhältnis zur AXA Krankenversicherung AG ist die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle zuständig: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Beschwerde einzulegen.
Die zuständigen Stellen finden Sie im Überblick unter "Übersicht externe Beschwerdestellen".
2. Haben Sie Ihren Vertrag online abgeschlossen, können Sie als Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch die von der EU eingerichtete OS-Plattform nutzen.