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Frau beschäftigt sich mit der Steuererklärung

Versicherung und Steuererklärung
Sind Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar?

Welche Versicherungsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden?

Viele Versicherungsbeiträge sind in der Steuererklärung im Rahmen von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar:

Altersvorsorgeaufwendungen:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Rürup- bzw. Basis-Rente

Sonstige Vorsorgeaufwendungen:

  • (Basis-)Krankenversicherungen (gesetzliche und private Krankenversicherung), gesetzliche Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung); Krankenzusatzversicherung, private Pflege­zusatz­versicherung sowie private Krankentagegeldversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Existenzschutzversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • private Haftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

Hinweis: Die Beiträge der o.g. Versicherungen sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.

Welche Höchstbeträge können Privatpersonen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?

Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen sind in Höhe von 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig (nach § 10 Abs. 3 EStG bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung; bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag).

Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung

Beiträge zur Basiskranken- und gesetzliche Pflegeversicherung können in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur für den Basisschutz, der das sozialhilfegleiche Niveau absichert.

Grundsätzliche Höchstbeträge bei Vorsorgeaufwendungen

Sonstige Vorsorgeaufwendungen dürfen grundsätzlich bis zur Höhe von 2.800 Euro abgezogen werden. Allerdings können bestimmte Steuerpflichtige (wie z.B. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten), höchstens 1.900 Euro abziehen. Übersteigen die vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträge zur Basiskranken- und gesetzliche Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 2.800 Euro/ 1.900 Euro, sind diese Beiträge in voller Höhe als Sonderausgaben anzusetzen. Eine betragsmäßige Deckelung auf den Höchstbetrag erfolgt in diesen Fällen nicht.

Welche Versicherungsbeiträge können ggf. als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden?

  • Wohngebäudeversicherung (z.B. Arbeitszimmer im Haus/ in der Wohnung)
  • Hausratversicherung (nur wenn Sie ein anerkanntes Arbeitszimmer haben)
  • Kfz-Kaskoversicherung (gilt z.B. für Selbstständige)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • berufliche Unfallversicherung
  • Berufsrechtschutzversicherung

Einige Versicherungen bieten Schutz sowohl für private als auch berufliche Risiken. Dies trifft beispielsweise häufig auf Rechtsschutzversicherungen zu, bei denen Arbeitsrechtsschutz oft inkludiert ist. Die Beiträge werden bei der Steuererklärung in Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt.

Ähnlich kann auch eine Unfallversicherung für berufliche und private Gefahren teilweise als Werbungskosten geltend gemacht werden. Versicherungen geben Auskunft darüber, wie viel des Beitrags auf berufliche und private Risiken entfällt.

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Fragen und Antworten rund um Steuern und Versicherungen

Unser Tipp zur Steuererklärung

Wir empfehlen zusätzlich, die genauen Bedingungen und Höhe der absetzbaren Beiträge von Versicherungen mit einem Steuerberater oder Finanzberater zu besprechen.