Versicherung und Steuererklärung
Sind Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar?
Welche Versicherungsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden?
Viele Versicherungsbeiträge sind in der Steuererklärung im Rahmen von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar:
Altersvorsorgeaufwendungen:
Sonstige Vorsorgeaufwendungen:
Hinweis: Die Beiträge der o.g. Versicherungen sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.
Welche Höchstbeträge können Privatpersonen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?
Grundsätzliche Höchstbeträge bei Vorsorgeaufwendungen
Sonstige Vorsorgeaufwendungen dürfen grundsätzlich bis zur Höhe von 2.800 Euro abgezogen werden. Allerdings können bestimmte Steuerpflichtige (wie z.B. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten), höchstens 1.900 Euro abziehen. Übersteigen die vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträge zur Basiskranken- und gesetzliche Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 2.800 Euro/ 1.900 Euro, sind diese Beiträge in voller Höhe als Sonderausgaben anzusetzen. Eine betragsmäßige Deckelung auf den Höchstbetrag erfolgt in diesen Fällen nicht.
Welche Versicherungbeitrage können ggfs. als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden?
- Wohngebäudeversicherung (z.B. Arbeitszimmer im Haus/ in der Wohnung)
- Hausratversicherung (nur wenn Sie ein anerkanntes Arbeitszimmer haben)
- Kfz-Kaskoversicherung (gilt z.B. für Selbstständige)
- Berufshaftpflichtversicherung
- berufliche Unfallversicherung
- Berufsrechtschutzversicherung
Einige Versicherungen bieten Schutz sowohl für private als auch berufliche Risiken. Dies trifft beispielsweise häufig auf Rechtsschutzversicherungen zu, bei denen Arbeitsrechtsschutz oft inkludiert ist. Die Beiträge werden bei der Steuererklärung in Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt. Ähnlich kann auch eine Unfallversicherung für berufliche und private Gefahren teilweise als Werbungskosten geltend gemacht werden. Versicherungen geben Auskunft darüber, wie viel des Beitrags auf berufliche und private Risiken entfällt.
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In My AXA können Sie zu Ihren Versicherungsverträgen einfach online alle Bescheinigungen über die Beiträge herunterladen bzw. anfordern.
Fragen und Antworten rund um Steuern und Versicherungen
Wo werden die Versicherungen in der Steuererklärung eingetragen?
Die meisten Beiträge der Versicherungen werden unter dem Punkt "Anlage Vorsorgeaufwand (teilweise "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen")" eingetragen. Einige Versicherungen werden bei den Werbungskosten (Anlage N) angegeben, wie z.B. die berufliche Rechtsschutzversicherung.
Welche Nachweise benötigt das Finanzamt zur Absetzung der Versicherungsbeiträge bei der Steuer?
Es ist möglich, Ihre Steuererklärung ohne Belege beim Finanzamt einzureichen, aber es besteht eine Pflicht, diese auf Anfrage des Finanzamts vorzulegen. Es wird empfohlen, alle Nachweise wie Versicherungsverträge und Kontoauszüge für geleistete Beiträge für bis zu 10 Jahre aufzubewahren.
Was sind Sonderausgaben und wie sind sie beschränkt?
Sonderausgaben können als private Aufwendungen charakterisiert werden, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie diese behandelt werden, weil sie nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der Einkunftsarten stehen. Diese Privataufwendungen können ausnahmsweise als Sonderausgaben abgesetzt werden und sind im Einkommensteuergesetz abschließend aufgezählt: § 10 Einkommensteuergesetz listet verschiedene Arten abzugsfähiger Versicherungsprämien auf. Demgegenüber sind Prämien wie z.B. die der Hausratversicherungen nicht erwähnt. Sie sind deshalb nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
Sonderausgaben können aufgrund der Höhe ihrer Abzugsfähigkeit in unbeschränkt und beschränkt abziehbar unterschieden werden. Bestimmte Versicherungsbeiträge können im Rahmen von Vorsorgeaufwendung (Altersvorsorgeaufwendung bzw. sonstige Vorsorgeaufwendungen) in unbegrenzter oder beschränkter Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
Unser Tipp zur Steuererklärung
Wir empfehlen zusätzlich, die genauen Bedingungen und Höhe der absetzbaren Beiträge von Versicherungen mit einem Steuerberater oder Finanzberater zu besprechen.