Steuererklärung - was nun?
Selbst die Altersvorsorge wird steuerlich gefördert. Wie Sie bei der Steuererklärung punkten und wer Ihnen dabei hilft.
Bei den unzähligen Regelungen, Ausnahmen und sich laufend ändernden Verordnungen im deutschen Steuerdschungel – oder bei konkreten Fragen wie zum Beispiel nach steuerlichen Möglichkeiten der Rentenversicherung – ist guter Rat gefragt. Wir gehen der Frage nach: Wer kann bei der jährlichen Einkommensteuererklärung helfen? Muss man damit zum Steuerberater? Gibt es noch andere Möglichkeiten und Angebote? Welcher Steuerrat ist gut und günstig?
Abgabefrist für Steuererklärung beachten
Jedes Jahr am 31. Mai endet die reguläre Abgabefrist der Steuererklärung vom Vorjahr beim Finanzamt. Alle, die verpflichtet sind, ihre Erklärung abzugeben, sollten diesen Termin unbedingt einhalten. Denn, wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen begründeten Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist gestellt hat, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
So viel kostet ein Steuerberater
Wer sich nicht selbst um seine Einnahmen und Ausgaben, seine Werbungskosten, die Gewinnermittlung, das Ordnen der Belege und ums Ausfüllen der nötigen Formulare kümmern will oder kann, engagiert meist eine:n Steuerberater:in. Die beraten, rechnen, schieben die Jahreszahlen in die richtigen Spalten und vertreten einen vor dem Amt. Abgerechnet werden ihre Leistungen nach der Steuerberater-Vergütungsordnung (StBVV), die den ganzen Katalog der möglichen Beratungs-Leistungen – wie z.B. Buchführung, Umsatzsteuerjahreserklärung oder Lohnabrechnung – definiert und einzeln wertet. Die Steuerberater sind im Übrigen von der Abgabepflicht bis zum 31. Mai entbunden und können bis Ende des Jahres die Unterlagen beim Finanzamt einreichen.
Je nachdem wie hoch Ihr Einkommen bzw. der Gewinn und damit der sogenannte „Gegenstandswert“ ist, danach richtet sich die Höhe des Beraterhonorars. Wenn kein Gegenstandswert errechnet werden kann – zum Beispiel beim Steuerbescheid - wird nach Zeitaufwand abgerechnet, den Ihr Berater aufwendet. Der Stundenlohn kann hier zwischen 60 und 140 Euro liegen. Möglich sind außerdem Abrechnungspauschalen, die Sie individuell mit Ihrem Steuerberater vereinbaren.
Tipp: Lassen Sie sich zur Steuererklärung beraten
Zur Prüfung einer Berater-Rechnung können Sie sich kostenlos an eine der Steuerberaterkammern in Deutschland wenden. Sie klären im Zweifel, ob die Gebühren ordentlich erhoben wurden oder nicht. Und die Kosten für den Steuerberater erkennen die Finanzämter teilweise an, das heißt, sie können im Folgejahr zum Teil wieder abgesetzt werden.
Lohnsteuerhilfevereine – günstige Helfer bei der Steuererklärung
Auch als Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein bekommt man fachlich kompetente Unterstützung bei der jährlichen Abrechnung mit dem Finanzamt. Es sei den man ist Freiberufler(in) oder Selbständig, dann darf man sich nicht an den Lohnsteuerhilfeverein wenden. Ein(e) Berater(in) des Lohnsteuerhilfevereins sieht die nötigen Unterlagen durch, erstellt eine Vorausberechnung, erledigt die Steuererklärung und prüft am Ende den Bescheid vom Finanzamt. Auch bei einem Widerspruch sind die Vereine behilflich. Neben einer Aufnahmegebühr kommt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag auf einen zu, der meist nach Einkommen gestaffelt ist wie z.B. beim Steuerverbund.
Auch einige Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung an. Entweder mit kostenlosen Beratungen, wie sie z.B. Verdi anbietet, oder mit Vergünstigungen bei externen Beratern wie den Lohnsteuerhilfevereinen.
Steuern sparen – mit der passenden Altersvorsorge
Die meisten Menschen wünschen sich eine Vorsorgelösung, die verschiedene Vorteile in sich vereint: Sicherheit in Kombination mit der Chance auf Rendite, Flexibilität und lebenslange Versorgung.
AXA hat sich dieser Wünsche angenommen und mit der Relax Rente eine sichere Altersvorsorge entwickelt, mit der Sie sich entspannt zurücklehnen können. Denn die Relax Rente passt sich über die gesamte Laufzeit ganz flexibel Ihren Bedürfnissen an.
Das 3-Schichten-Modell
Wer früh mit der Vorsorge fürs Alter startet, kann einen Steuervorteil für sich daraus ziehen. Denn der Staat fördert Investitionen in die Altersvorsorge z.B. durch eine geringe Besteuerung. Hier zählt das sogenannte 3-Schichten-Modell, bei dem zwischen einer Basisversorgung und verschiedenen Kapitalanlageprodukten unterschieden wird.
Zur Basisversorgung (Schicht 1) zählen Rentenversicherungen wie die gesetzliche oder die private Rürup-Rente. Die Riesterrente oder die betriebliche Altersvorsorge fallen unter die zweite Schicht: Für sie sind Förderbeträge in unterschiedlicher Höhe vorgesehen und von der Steuer befreit. Die Steuerbelastung wird damit nach hinten verlagert: Während der Ansparphase sparen Sie Geld, da Sie die Aufwendungen steuerlich absetzen können (Steuerstundungseffekt). Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben, müssen Sie dann die Rente nachgelagert versteuern. Der persönliche Steuersatz ist dann aber voraussichtlich aufgrund geringerer Einkünfte deutlich niedriger als in der Zeit Ihrer aktiven Berufstätigkeit.
Beiträge / Aufwendungen für Wertpapiere, Spareinlagen, Aktien oder Fonds dagegen fallen in die 3. Schicht, sie sind nicht absetzbar. Auch bei Entscheidungen oder Fragen hierzu unterstützt Sie Ihr Berater sicherlich gerne.
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