Vermögenswirksame Leistungen Monatliches Geldgeschenk des Arbeitgebers richtig nutzen
- Jetzt Anspruch prüfen und direkt lossparen
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Lassen Sie Ihren Arbeitgeber für Sie sparen – mit Geld zusätzlich zu Ihrem Gehalt, Monat für Monat
Langfristiger Vermögensaufbau durch ausgewogene Investition am Kapitalmarkt
Mit dem Geldgeschenk Ihres Arbeitgebers schneller persönliche Ziele erreichen
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, in vielen Fällen ist aber im Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung festgelegt, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber zahlt. Schauen Sie am besten einfach in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob für Sie eine entsprechende Regelung gilt. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Selbstverständlich! Auch ein geringer Arbeitgeberanteil ist schließlich geschenktes Geld, mit dem sich über die Jahre eine beträchtliche Summe ansparen lässt. Und wenn Sie den monatlichen Beitrag durch einen Eigenanteil aus Ihrem Nettoverdienst aufstocken, profitieren Sie umso mehr vom Zinseszins-Effekt.
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre vermögenswirksamen Leistungen mit AXA zu investieren, profitieren Sie von den attraktiven Renditechancen des Kapitalmarkts: Für Ihren Vermögensaufbau legen wir aktuell einen Teil Ihrer Beiträge in unserem Portfolio ETF an – transparent, nachhaltig und mit sehr geringen Verwaltungskosten.
Ganz automatisch – Sie müssen sich um nichts kümmern: Ihr Arbeitgeber überweist den gesamten Beitrag, auch wenn Sie ihn selbst um einen Eigenanteil aus Ihrem Nettoeinkommen aufstocken. Sollten Sie das Unternehmen verlassen, reichen Sie einfach das VL-Formular bei Ihrem neuen Arbeitgeber ein, der dann die Beitragszahlung weiterführt.
Ja. Wenn Ihr Geld in eine Kapitallebensversicherung fließt, gilt zwar rechtlich eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Das angesparte Kapital bleibt aber dennoch jederzeit für Sie verfügbar – bei Entnahme in dieser Phase entfällt lediglich die gesetzliche Förderung. In den letzten fünf Jahren vor Ablauf können Sie Ihr Guthaben sogar komplett abschlagsfrei entnehmen. Lediglich auf den erzielten Ertrag wird Einkommensteuer fällig.
In der VL-Lebensversicherung fallen keine Steuern auf Vorabpauschalen oder Ausschüttungen an. Es erfolgt auch keine Zwischenbesteuerung der Kursgewinne bei Fondswechseln. Wenn Sie Leistungen frühestens mit 62 Jahren sowie nach einer Laufzeit von 12 Jahren in Anspruch nehmen, müssen Sie die erzielten Erträge nur zu 50% mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.