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Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder und Schüler und Schülerinnen

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder? Klingt erstmal seltsam, schließlich sind die Kleinen noch weit vom Eintritt ins Berufsleben entfernt. Allerdings gilt beim Abschluss einer BU–Versicherung: Je früher, desto besser. So ist Ihr Kind lebenslang optimal abgesichert, wenn es in seiner oder ihrer Ausbildung oder späteren Karriere durch eine Krankheit oder einen Unfall ausgebremst werden sollte.

Berufsunfähigkeit bei Kindern

Viele Eltern schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Kinder ab – allerdings nicht nur für den Fall, dass ihr Kind im späteren Leben berufsunfähig wird. Auch während der Schulzeit kann es vorkommen, dass ein Kind langfristig erkrankt, vielleicht sogar pflegebedürftig wird, und nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann.

Warum brauchen Kinder eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
 

Ein Kind kann etwa ab einem Alter von 10 Jahren in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen werden, bei AXA sogar schon ab dem 8. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt kommt es natürlich noch nicht selbst für seinen oder ihren Lebensunterhalt auf. Wozu also eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die darauf ausgelegt ist, den finanziellen Verlust auszugleichen, wenn man dem eigenen Beruf nicht mehr nachgehen kann? Ganz einfach: Wird ein Kind berufsunfähig, indem es schwer erkrankt, trifft dies auch die Eltern. Die müssen in solchen Fällen dann oft beruflich kürzer treten, um Betreuung und Pflege des Kindes zu übernehmen. Die dadurch entstehenden finanziellen Einbußen können durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgefangen werden. Außerdem kann der Versicherungsschutz bis zum 67.Lebensjahr mit günstigen Konditionen beibehalten werden.

Vater unterstützt seinen Sohn bei den Hausaufgaben

Wann ist ein Kind berufsunfähig?

Ein Kind wird in der Regel als berufsunfähig eingestuft, wenn es über ein halbes Jahr lang ununterbrochen mindestens die Hälfte der Zeit nicht am Unterricht teilnehmen kann. Grundlage dafür können die Folgen eines Unfalls sein, an denen der Schüler oder die Schülerin langfristig leidet, aber auch eine schwere Krankheit. Die Ursachen sind aber nicht unbedingt immer körperlich: Auch bei Kindern nehmen psychische Erkrankungen immer mehr zu, darunter z.B. Angststörungen, Depressionen oder sogar Burnouts. Dabei spielt der steigende Leistungsdruck auf Schüler und Schülerinnen eine große Rolle, aber auch Themen wie Konzentrationsstörungen durch digitale Reizüberflutung oder Mobbing auf dem Schulhof.

Gibt es keine gesetzliche Absicherung?

Schüler und Schülerinnen haben Anspruch auf Leistungen des gesetzlichen Unfallversicherung, allerdings nur, wenn der Unfall auf dem Weg zur Schule, während des Unterrichts, in den Pausen oder bei schulischen Veranstaltungen passiert. Hier werden für Schüler und Schülerinnen aber in erster Linie nur die Kosten der notwendigen medizinischen Versorgung übernommen. Im Krankheitsfall oder bei Unfällen in der Freizeit sind Schüler und Schülerinnen nicht staatlich abgesichert.

Günstige Konditionen beim Versicherungstarif

Astronautin, Pilot, Rennfahrerin oder Tiefseetaucher: Kinder haben oft die tollsten Berufswünsche. Das Gute am Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler und Schülerinnen: Selbst wenn Ihr Kind tatsächlich einen dieser risikoreichen Berufe ergreifen sollte, profitiert es von einem günstigen Beitragssatz, da die BU bereits im Kindesalter abgeschlossen wurde.

Wie wird bei Schülern und Schülerinnen der Beitrag ermittelt?
 

Die meisten Schüler und Schülerinnen haben in ihrem jungen Alter noch keine lange Krankenakte und sind bei guter Gesundheit. Das hat den Vorteil, dass sie sehr leicht durch die Gesundheitsprüfung kommen und zu günstigen Konditionen versichert werden können. Während manch Erwachsener keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kann, weil bereits eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde und er oder sie dann nur noch auf eine Dread-Disease-Versicherung zurückgreifen kann, kommt dies bei Schülern und Schülerinnen nur in seltenen Fällen vor.

Vater und Tochter toben zusammen

Erfolgt eine Risikogruppenprüfung bei Kindern?

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, erfolgt bei Erwachsenen eine Risikogruppenprüfung auf Grundlage ihres Berufes. Im Gegensatz dazu ist der große Vorteil für Kinder, dass sie noch nicht hinsichtlich des Risikos klassifiziert werden, das ein bestimmter Beruf mit sich bringt. Somit besteht in der Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsschutz unabhängig von der späteren Berufswahl Ihres Kindes, lediglich die Schulform wird als Faktor einbezogen. Der zu zahlende Beitrag bleibt so verhältnismäßig gering.

Was passiert nach der Schulzeit?

Im Idealfall begleitet die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Kind nicht nur durch die Schulzeit, sondern ein Arbeitsleben lang. Dazu erfolgt in der Regel eine neue risikogerechte Einstufung der Berufsunfähigkeitsvorsorge, sobald dem Berufsunfähigkeits-Versicherer die Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit angezeigt wird. Wird diese Veränderung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Schule gemeldet, erfolgt die erneute Einstufung Ihres Kindes – bei AXA sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Berufsunfähigkeitsvorsorge für Schulkinder

Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA ist Ihr Kind schon während der Schulzeit gegen Berufsunfähigkeit (BU) abgesichert. Ihr Kind erhält ganzheitlichen Schutz bei Unfall und Krankheit und profitiert von günstigen Konditionen – ein Leben lang!

Worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten

Natürlich können Eltern nicht vorhersehen, welche beruflichen Wege ihr Schulkind einmal einschlagen wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie beim Versicherungsabschluss die ein oder andere Option der BU beachten, damit Ihr Kind über die gesamte Laufzeit optimal abgesichert ist.

Warum ist Flexibilität ist wichtig?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihres Kindes wird im Idealfall mit einer Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen. Da sich im Laufe eines Lebens vieles ändert, ist es sinnvoll, dass Sie als Eltern besonders auf die Flexibilität der Berufsunfähigkeitsversicherung achten. Die Vertragsbedingungen sollten beispielsweise die Option zur Beitragsüberprüfung enthalten, damit der Versicherungstarif an neue Lebensumstände angepasst werden kann – sei es der Wechsel der Schulform, die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Berufes oder die Gründung einer Familie. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, eine Zahlpause einzulegen, um die Versicherungsbeiträge zeitweise auszusetzen.

Was ist die Nachversicherungsgarantie?

Auf Ihr Schulkind warten noch viele Meilensteine im Leben. Es wird erwachsen, der Lebensstandard steigt, unter Umständen folgen Hochzeit und Familie. Dann reicht die im Kindesalter vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente, die im Fall einer Berufsunfähigkeit monatlich ausgezahlt wird, eventuell nicht mehr aus. Durch die Nachversicherungsgarantie kann die Summe für die Berufsunfähigkeits-Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Bei AXA ist eine dynamische Anpassung von Beitrag und Leistung im Tarif inbegriffen, bis eine monatliche Berufsunfähigkeits-Rente von 1.250 Euro erreicht ist.

Was ist die abstrakte Verweisung?

Sollte Ihr Kind im Erwachsenenalter einmal in die Lage kommen, den aktuellen Beruf nicht mehr ausüben zu können, könnte folgender Fall eintreten: Der Versicherer verweigert die Zahlung der Berufunfähigkeits-Rente und verweist stattdessen auf eine andere Tätigkeit, die noch ausgeübt werden kann – auch, wenn sie nichts mit dem eigentlichen Beruf zu tun hat. Um dies auszuschließen, sollte der Vertrag den „Verzicht auf Abstrakte Verweisung“ enthalten.

Die Vorteile im Überblick

  • Je früher die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger der Versicherungstarif. Bei AXA ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon ab dem 8. Lebensjahr möglich.
  • Die Gesundheitsprüfung ist für Kinder sehr leicht, dadurch ergeben sich niedrige Beiträge für Schüler und Schülerinnen.
  • Eine private Vorsorge lohnt sich immer, da ein Schulkind im Krankheitsfall kaum Anspruch auf gesetzliche Leistungen hat.
  • Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie finanzielle Einbußen ausgleichen, wenn Ihr Kind aufgrund einer Krankheit pflegebedürftig wird.
  • Durch flexible Vertragsoptionen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung anpassbar und kann Ihr Kind bis zum Rentenalter begleiten.

Rechtliche Hinweise
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