Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA Einkommen absichern: BU-Schutz schon ab 16,81 € im Monat*
- Flexibel anpassbar
- Tarif in 2 Minuten selber berechnen
- Eine der besten Leistungsquoten im Marktvergleich
Warum Sie jetzt handeln sollten
Wie hoch ist überhaupt das Risiko, berufsunfähig zu werden? Tatsächlich wird kaum ein Risiko so häufig unterschätzt. Jeder Vierte in Deutschland ist vor der Rente betroffen, zum Beispiel durch Rückenleiden oder psychische Erkrankungen. Die staatlichen Leistungen reichen bei weitem nicht aus – oft mit dramatischen Folgen: Stark sinkender Lebensstandard, finanzielle Probleme, Verlust der Altersvorsorge. Deshalb ist der Abschluss einer BU-Versicherung so sinnvoll. Sie nimmt Ihnen die Sorge und lässt Sie selbstbestimmt leben – was immer auch passiert.
Berufsunfähig heißt: Sie können Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben, etwa nach einem Unfall oder durch Krankheit. Sie verdienen kein Geld mehr und sind auf andere Einkommensquellen angewiesen, z. B. eine staatliche Erwerbsminderungsrente – doch die reicht in den allermeisten Fällen bei weitem nicht aus. Die BU-Versicherung zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
Jeder vierte Berufstätige wird irgendwann zumindest vorübergehend berufsunfähig, meist wegen Krankheit oder Stress. Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist gering: Wer noch 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält durchschnittlich 600 € je Monat ((in den neuen Bundesländern 614 € je Monat), Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen, 07/2023). Das reicht häufig nicht einmal für die Miete. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Leistungen, die im Ernstfall Ihre finanzielle Unabhängigkeit unterstützen.
Jeder, der von seiner Arbeit lebt, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr gering. Die „volle Rente“ deckt lediglich ca. 33 % des letzten Bruttoeinkommens ab. Sie erhält auch nur, wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann – in irgendeinem Beruf, nicht nur dem zuletzt ausgeübten.
Sie sollten sich daher nicht auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen.
Ihr Beitrag hängt davon ab, wie alt Sie beim Abschluss sind, wie hoch Ihre Rentenzahlung sein soll und bis zu welchem Alter Sie sich schützen wollen. In die Berechnung fließen außerdem Beruf, Gesundheitszustand beim Abschluss sowie besondere Risiken (z. B. riskante Hobbys) ein. Mit unserem BU-Rechner können Sie Ihren Beitrag jetzt einfach selbst ermitteln.
Für die BU-Versicherung gilt: Je früher, umso besser. So sichern Sie sich Vorteile, die sich jahrzehntelang auszahlen. Und voraussichtlich wird jeder Zweite der heute 20-Jährigen zumindest vorübergehend berufsunfähig. Wir empfehlen: Wählen Sie Ihre BU-Rente in einer Höhe, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Unser Online-Rechner empfiehlt Ihnen Ihre optimale Rentenhöhe nach Einkommen und bestehender Absicherungssituation.
AXA schützt Sie mit diesen individuell wählbaren Tarifen vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit
S
Basisschutz
M
Gut versichert
L
Premiumschutz
in weniger als 2 Minuten
eKomi Siegel Bronze
Schnitt ermittelt aus 281 Bewertungen
(Letzte 12 Monate)
737 Bewertungen (Gesamt)
Stimmt’s oder nicht?
Die häufigste Ursache für eine BU sind nicht Unfälle, sondern Krankheiten – und zwar in mehr als 90 % aller Fälle.
Dies sind unsere Leistungsfälle in Zahlen:
Quelle: AXA Lebensversicherung AG, eigene Zahlen, 2021
Das ist leider nicht so. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie zwar Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente – die deckt aber meist nicht einmal ein Drittel des vorherigen Einkommens ab. Selbstständige müssen oft ganz ohne staatliche Absicherung auskommen. Um Ihren Lebensstandard halten zu können, sollten Sie sich also zusätzlich absichern.
Keine Sorge: AXA hat eine der höchsten Leistungsquoten in Deutschland. Ganz wichtig ist allerdings, dass Sie in Ihrem Antrag alle Fragen zu Gesundheit und beruflicher Situation korrekt beantworten. Wenn Sie berufsunfähig werden, Ihren ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, steht der Zahlung nichts im Weg.
Das gilt nur für die staatliche Erwerbsminderungsrente. Dort können nach 1961 geborene in einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn sie noch mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. AXA verzichtet aber auf diese sogenannte „abstrakte Verweisung“: Wir fordern Sie nicht auf, eine andere Tätigkeit auszuüben.
Echte Beispiele aus der Praxis zeigen, wie schnell das passieren kann.
Ein Bankkaufmann (43) leidet nach einem Burn-out unter Depressionen, die es ihm unmöglich machen, weiter zu arbeiten. Selbst zwei mehrwöchige Behandlungen blieben erfolglos.
AXA zahlt ihm eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.800 Euro.
Ein selbstständiger Fliesenleger (29) stürzte und zog sich einen komplizierten Trümmerbruch des Ellenbogens zu. Da er keine Mitarbeiter hatte, konnte er sein Geschäft nicht weiterführen.
AXA zahlt ihm eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro.
Bei einer Studentin (26) wurde Brustkrebs diagnostiziert. Während der Behandlungszeit war an ihren Studentenjob nicht zu denken. Erst nach 1,5 Jahren konnte sie Studium und Studentenjob wieder voll aufnehmen.
AXA zahlte 19 Monate lang eine monatliche BU-Rente in Höhe von 730 Euro.
Wir hoffen natürlich, dass Sie gesund und munter bleiben. Doch im Fall der Fälle sind wir für Sie da!
1. Diagnose vom Arzt
Mit ärztlichem Attest weisen Sie nach, dass Sie Ihren Beruf unfall- oder krankheitsbedingt längerfristig nur eingeschränkt oder sogar überhaupt nicht weiter ausüben können.
2. Kontakt zu AXA
Sie nehmen Kontakt zu uns auf, um Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
3. Notwendige Unterlagen einreichen
Wir übersenden Ihnen alle Unterlagen zu Informationen, die wir von Ihnen benötigen, und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
4. Ergebnis der Prüfung
Wir prüfen Ihre Ansprüche. Wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt, erhalten Sie von uns die vertraglich vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.
Die BU-Versicherung ist keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, denn die Begriffe „arbeitsunfähig“ und „berufsunfähig“ bezeichnen unterschiedliche Sachverhalte: Während Arbeitsunfähigkeit nur kurzzeitig vorliegt (etwa nach einem Skiunfall), beeinträchtigt die Berufsunfähigkeit die Eignung, das eigene Einkommen zu erarbeiten, auf längere Sicht. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung („EU-Rente“) leistet nur in eingeschränkten Fällen, kann aber eine Alternative für Menschen sein, bei denen der BU-Schutz nicht finanzierbar ist.
Erwerbsminderung bedeutet, dass man (aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr arbeitsfähig ist - egal in welcher Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen erhält man in diesem Fall eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Anspruch darauf hat allerdings nur, wer mindestens fünf Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und in den letzten fünf mindestens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Übrigens: Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erfüllt lediglich eine Voraussetzung für die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wer weniger als drei Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert.
Die private Krankentagegeldversicherung schließt oder verringert die Lücke zwischen dem Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem gewohnten Nettogehalt. Sie ersetzt nicht den BU-Schutz. Manche Bedingungen der KT-Versicherer sehen vor, dass bei Eintritt der Berufsunfähigkeit kein Krankentagegeld mehr gezahlt wird. Daher ist es wichtig, dass mit der BU eine Anschlussabsicherung gewährleistet ist.
Sie wissen ja: Vor 20 Jahren waren 1.500 € viel mehr wert als heute. Dank der dynamischen Beitragsanpassung gleichen unsere Verträge die Inflation aus und erhalten so die Kaufkraft Ihrer Rente. Ihre Beiträge passen sich im Lauf der Zeit an, Ihre BU-Rente erhöht sich entsprechend – und Ihre Vorsorge bleibt zukunftssicher. Der jährlichen Anpassung können Sie jederzeit widersprechen.
Wir empfehlen die maximal mögliche Laufzeit, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich nicht einfach verlängern. Meist ist ein zusätzlicher Vertrag mit höheren Beiträgen nötig. Übrigens: Sollte das gesetzliche Rentenalter weiter angehoben werden, können Sie Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA ohne Gesundheitsprüfung verlängern – vorausgesetzt, Sie haben als Endalter die heutige Regelaltersgrenze gewählt.
* So haben wir gerechnet: Ingenieur/in, 25 Jahre, angestellt, 1.000 € BU-Rente, abgesichert bis zum Endalter 60 Jahre, Zahlbeitrag nach verrechneten Überschüssen.