Warum ist eine Starter-BU sinnvoll?
Sicherheit für den Fall einer Berufsunfähigkeit
Die wirtschaftliche Grundlage für Ihre Wünsche ist Ihr Einkommen, auf das Sie nicht verzichten können. Deshalb ist es wichtig, für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Besonders in den ersten Jahren reichen die Leistungen vom Staat nicht aus. Denn Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente hat nur, wer fünf Jahre Beitragszeit (allgemeine Wartezeit) erfüllt hat und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten hat - es sei denn, die Ursache für die Erwerbsminderung ist ein Arbeitsunfall. Damit Sie sich unbeschwert auf Ihre Karriere konzentrieren können, kümmert sich AXA mit der Starter-BU von Anfang an um die finanzielle Sicherheit, die Sie dafür brauchen!
Berufsunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Das Berufsunfähigkeitsrisiko steigt zwar mit den Jahren, aber die Statistiken sprechen eine klare Sprache: Bereits jeder neunte Betroffene ist unter 40 und von den heute 20- Jährigen wird fast jeder Zweite bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren berufsunfähig!
Eine Erwerbsminderungsrente ist oftmals zu niedrig
Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Sie erhalten höchstens eine niedrige gesetzliche Erwerbsminderungsrente und können auf jeden anderen Beruf – unabhängig von ihrer Ausbildung und der Lage am Arbeitsmarkt –verwiesen werden.Die volle Erwerbsminderungsrente liegt zwischen 30 % bis 36 % des letzten Bruttoeinkommens und reicht damit bei weitem nicht aus. Versorgungslücken sind vorprogrammiert. Die Entscheidung, ob Sie die volle, die halbe oder keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten, hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können. Bei Feststellung der Ansprüche zählt nicht, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur, ob Sie arbeiten könnten – Ausbildung, Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielen keine Rolle.
Jetzt neu: Umfassender Schutz – auch bei Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähig ist jeder, der einen „gelben Krankenschein“ vom Arzt bekommt. Anders als bei einer Berufsunfähigkeit ist eine Arbeitsunfähigkeit in der Regel nur vorübergehend. Dennoch kann auch hier die Genesung mehrere Monate in Anspruch nehmen und Sie dadurch in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Damit Ihnen das nicht passiert, können Sie bei AXA den Baustein „Arbeitsunfähigkeit“ direkt mit einschließen.
Mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel, auch „Gelber-Schein-Regelung“ genannt, erhalten Sie die Leistungen bereits, wenn Sie für mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben sind. Sie erhalten dann eine monatliche Leistung in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird Ihnen rückwirkend für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit gezahlt – maximal aber 24 Monate lang – oder bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Produktinformationen zur Starter-BU
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