Berufsunfähigkeitsrente beantragen Hilfreiche Informationen und Unterstützung im BU-Leistungsfall
- Formular einfach ausfüllen
- Reibungslose Leistungsfallprüfung
Sie sind berufsunfähig, wenn Sie in Ihrem aktuellen Beruf keine 50% der vorher erbrachten Arbeit mehr leisten können. Zusätzlich gilt: Je nach abgeschlossenem Tarif ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, muss die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen bestehen. Die behandelnden Ärzte müssen ihren gesundheitlichen Zustand beschreiben. Dazu müssen die funktionellen Beeinträchtigungen bezogen auf ihre berufliche Tätigkeit sowie die zeitliche Prognose ermittelt werden.
Zudem schätzen die Ärzte, wie lange die gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Krankheit voraussichtlich dauern wird. AXA benötigt für die Beeinträchtigungen und für die Prognose medizinische Atteste.
Anschließend beurteilt AXA die Situation anhand der festgestellten funktionellen Einschränkungen. In einzelnen Fällen werden Gesellschaftsärzte oder unabhängige Gutachter hinzugezogen, z.B., wenn der Grad der Berufsunfähigkeit nicht eindeutig beistimmt werden kann.
Leistungsantrag Erstmeldung: Formular einfach ausfüllen
Mit diesem Formular können Sie uns schnell, einfach und bequem über Ihre Berufsunfähigkeit informieren.
Sie erhalten einen Fragebogen, den Sie bitte ausgefüllt an uns zurücksenden. Nehmen Sie sich Zeit dafür. Erstellen Sie eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, fügen Sie Einkommensnachweise bei und -falls vorhanden- medizinische Unterlagen.
Bitte bedenken Sie, dass die Prüfung Ihres Leistungsantrags einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wie lange die Leistungsfallprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung dauert, hängt immer vom Einzelfall ab. Sobald Sie die Erstprüfungsunterlagen eingereicht haben, teilen wir Ihnen die nächsten Schritte bzw. die Entscheidung mit. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand der Bearbeitung.
Um Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeit prüfen zu können, benötigt AXA verschiedene Unterlagen:
Sobald AXA die ärztlichen Einschätzungen und Unterlagen vorliegen, entscheiden wir, ob Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Dabei müssen die Unterlagen beschreiben, wie stark die funktionalen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen sind.
Leistungsfallprüfung von Erstmeldung bis zur Leistungsentscheidung
Zusendung Fragebogen und Schweigepflichtentbindungserklärung
Anforderung notwendiger Unterlagen für die Leistungsprüfung
Auswertung der eingereichten Informationen
Transparente und nachvollziehbare Leistungsentscheidung
Wenn von unserer Seite eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, erhalten Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen. Dies bedeutet für den überwiegenden Teil unserer Kunden eine monatliche BU-Rente. Diese Leistungen gewährt AXA solange Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen andauern. Außerdem müssen diese dazu führen, dass Sie Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit oder eine vergleichbare Berufstätigkeit nicht zu mehr als 50% ausüben können.
Es kommt darauf an: Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bewilligt werden. Daher reicht es nicht aus, Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit ohne ärztliche Berichte und einer Tätigkeitsbeschreibung einzureichen. AXA prüft die Ansprüche entsprechend der Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die zuständigen Behörden bemessen die prozentualen Einschätzungen nach GdB oder MdE abstrakt. Das bedeutet, sie berücksichtigen die konkreten beruflichen Tätigkeiten nicht. Der Grad der Berufsunfähigkeit (BU-Grad) bezieht sich immer auf die konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit. Deshalb überträgt die private Versicherung die prozentuale Einschätzung in einem Bescheid über einen GdB oder MdE nicht auf die Berufsunfähigkeit.
Ein Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung reicht in der Regel nicht aus, um Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu begründen. AXA führt daher eine davon unabhängige Prüfung durch. Allerdings ist ein Rentenbescheid wegen einer Erwerbsminderungsrente ein starkes Indiz dafür, dass eine Berufsunfähigkeitsrente vorliegen könnte. Insbesondere kann die sozialmedizinische Einschätzung eines Reha-Berichtes wichtige Hinweise liefern, die auch wir berücksichtigen.
Sollte eine Krankenversicherung eine Berufsunfähigkeit nach deren Bedingungen feststellen, liegt nicht automatisch eine Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor. Die Krankenversicherungen orientieren sich an anderen Maßstäben, um festzulegen, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Beamte, Soldaten oder Richter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind ihre Dienstpflichten zu erfüllen und der Dienstherr diese Beamte auf Lebenszeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
AXA prüft separat und unabhängig von der Dienstunfähigkeit die Berufsunfähigkeit. Daher reicht eine Dienstunfähigkeit nicht aus.
Ja, AXA kann regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Bezug der BU-Rente noch vorliegen.
Ja, das ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: