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Definition Pflege

Definition Pflege

Die Pflege eines Menschen hat viele Gesichter und umfasst sehr unterschiedliche Aufgaben. Pflege bedeutet nicht nur unterstützende Handgriffe, sondern auch seelische Betreuung und Begleitung.

Was bedeutet Pflege?

Was bedeutet Pflege?

Pflege stellt ein unerlässliches Element der gesundheitlichen Versorgung und sozialen Absicherung dar. Sie ist im Laufe der Zeit zu einem eigenständigen Bereich im Gesundheitswesen geworden und beinhaltet heute eine Reihe spezifischer Berufsbilder, z.B. das des Altenpflegers.

Wie auch die ärztliche Diagnostik und Therapie, setzt sich die Pflege für die Genesung von Kranken ein, verschafft Linderung bei chronischen Beschwerden und verhilft – so weit wie möglich – zur eigenständigen Lebensführung des Gepflegten. Darüber hinaus umfasst Pflege auch die einfühlsame Begleitung sterbender Menschen.

Der Begriff Pflege beinhaltet:

  • die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen, die zum individuellen Wohlbefinden und zum Genesen einer pflegebedürftigen Person beitragen
  • die aktive Mitarbeit des Pflegenden in den Bereichen Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation
  • die Beratung und Begleitung von Patienten und ihren Angehörigen sowie deren Unterstützung bei pflegerischen Aufgaben
  • das Vermitteln von Zuversicht und Lebensmut über die praktische pflegerische Tätigkeit hinaus

Pflege bedeutet Menschlichkeit

Ob körperliche oder geistige Beeinträchtigung – pflegerische Betreuung wird dann notwendig, wenn die Selbstversorgung im täglichen Leben dauerhaft nicht mehr gewährleistet ist. Ziel der Pflege ist es immer, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen so lange wie möglich zu erhalten, ohne dabei mehr Hilfe zu leisten als nötig. Dabei gilt es, Hand anzulegen, ohne Herz und Gefühl auszublenden.

Abhängig von Krankheitsbild und -verlauf können die Grenzen zwischen Pflege und medizinischer Betreuung fließend sein. Jedoch kommt es bei der Pflege viel mehr auf psychologisches Einfühlungsvermögen, kommunikatives Verständnis und menschliches Miteinander an. Damit ist Pflege immer auch ein Beziehungsprozess. Denn erst die Fähigkeit, sich in die individuelle Erlebnis- und Bedürfnislage einer hilfsbedürftigen Person hineinzuversetzen, macht gut gemeinte auch zu sinnvoller Pflege.

Ob Altersdemenz oder Querschnittslähmung, geistige Behinderung oder körperliche Beeinträchtigung – die Frage, welche Form der Pflege notwendig und angemessen ist, kann immer nur mit Blick auf den Einzelfall getroffen werden. Die individuelle Situation des Pflegebedürftigen entscheidet auch darüber, wer die Pflege übernimmt und wo sie erfolgt.

Die Geschichte der Pflege

Eine kurze, historische Betrachtung

Die Pflege von Kranken und Verletzten ist so alt wie die Menschheit selbst:

  • Schon Funde aus der Steinzeit lassen darauf schließen, dass man zu Beginn der Menschheitsgeschichte versucht hat, enge Angehörige auf Basis damaliger Kenntnisse von Krankheiten und Verletzungen zu heilen. 
  • Bereits im alten Ägypten und im antiken Griechenland gab es Ärzte und „Pflegepersonal“, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um Versehrte kümmerten. 
  • Im Mittelalter entstanden die ersten Hospitäler und Pflegeheime in Europa (vorwiegend in Frankreich). Diese waren jedoch lange Zeit nur wenigen Privilegierten und/oder Kriegsversehrten vorbehalten. 
  • Im Jahr 1679 veröffentlichte Georg Detharding in Kiel das erste deutsche Lehrbuch zur Krankenpflege. Die Altenpflege war damals noch „Familienangelegenheit“ und wurde nicht separat diskutiert.
  • Die britische Krankenschwester Florence Nightingale lebte und arbeitete Mitte des 19. Jahrhunderts und gilt als Pionierin der modernen Krankenpflege. Ihr zu Ehren wird seit 1963 an jedem 12. Mai (ihrem Geburtstag) der Internationale Tag der Pflege begangen. 
Die Geschichte der Pflege

Von der Kranken- zur Altenpflege

Im Gegensatz zur Krankenpflege hat der Begriff der Altenpflege erst mit dem Beginn des Sozialstaates und der Überalterung der Bevölkerung in den 50er-Jahren Bedeutung erlangt. Es entstanden die ersten Altenheime und die Nachfrage nach Pflegepersonal wuchs. Das Berufsbild der Pflegefachkraft war damit jedoch noch nicht geboren. Da ausgebildete Krankenschwestern zu teuer schienen, betraute man in erster Linie interessierte Frauen mit Pflegeaufgaben. Diese schienen dem damaligen Weltbild zufolge aufgrund ihrer „typisch weiblichen Eigenschaften" quasi von Haus aus dafür geeignet.

Erst in den 60er-Jahren wurde die Pflege alter Menschen zu einem politischen Thema. Zunächst begannen konfessionelle Einrichtungen, später auch kommunale Institutionen damit, betriebsinterne Schulungen im Bereich Altenpflege durchzuführen. Die Lehrgangsdauer betrug zu Beginn nur wenige Wochen bis maximal sechs Monate. 1969 wurde die Ausbildung zum Altenpfleger und zum Altenpflegehelfer erstmals durch allgemeine Prüfungsordnungen (APO) geregelt und damit die Schaffung eines Berufsbildes im Pflegebereich vorangebracht.

Gesetz zur Reform der Pflegeberufe

Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe regelt unter anderem die Pflegeausbildung. Die Ausbildung zum Kranken- oder Altenpfleger dauert drei Jahre. Während verschiedene berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend sind, gibt es auch zahlreiche optionale Angebote zum Erwerb von Zusatzqualifikationen. 

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