Telematikinfrastruktur, elektronische Patientenakte, eRezept und mehr
Einfach und sicher – das digitale Gesundheitswesen der Zukunft
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für Gesundheitsanwendung in Deutschland. Ziel ist es, dass privat und gesetzlich versicherte Patient:innen in Deutschland von einer verbesserten medizinischen Versorgung profitieren können. Ob elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte oder elektronische Rechnung - diese und viele andere digitale Anwendungen werden dazu beitragen.
Aktueller Hinweis
Bislang bieten wir noch keine digitalen Anwendungen über die Telematikinfrastruktur an. Wir arbeiten derzeit an der technischen Umsetzung und werden Sie informieren, sobald wir mit dem Angebot starten. Dies wird Anfang 2025 sein.
„Telematikinfrastruktur“ – was steckt eigentlich dahinter?
Gut zu wissen: Informationen, die für Sie als Privatpatient:in jetzt schon relevant sein können.
Implantateregister Deutschland (IDR)
Krankenversichertennummer, GesundheitsID und Online Check-In
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur (TI). Arztbriefe, Befunde, Medikationen und weitere wichtige Inhalte sind in der ePA App sicher gespeichert. Dank der ePA können sich vor allem Ärzt:innen schnell einen guten Überblick über die Gesundheit ihrer Patient:innen verschaffen. Die volle Hoheit über die Daten behält dabei stets der:die Patient:in selbst, indem er:sie entscheidet, welche Dokumente eingestellt und wem zur Einsicht freigegeben werden.
Laut dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz; DigiG), wird die automatische Bereitstellung einer ePA („ePA für alle“) im Januar 2025 starten. Diese Entscheidung gilt zurzeit nur für Kund:innen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die gesetzliche Regelung der „ePA für alle“ für Kund:innen mit einer privaten Krankenversicherung befindet sich noch in Ausarbeitung.
Momentan bieten wir die ePA noch nicht an.
eRezept
Fragen und Antworten rund um die Telematikinfrastruktur und Ihre private Krankenversicherung von AXA
Ein großer Teil der aufgeführten Fragen und Antworten bezieht sich auf das derzeitige Angebot der digitalen Anwendungen für gesetzlich Krankenversicherte und ist entsprechend gekennzeichnet und verlinkt. So können Sie sich bereits einen ersten Eindruck von den digitalen Anwendungen verschaffen. Zurzeit arbeiten wir an der technischen Umsetzung und den notwendigen Anpassungen für unsere Kund:innen mit einer privaten Krankenversicherung.
An dieser Stelle können Sie sich auch zukünftig über Fragen und Antworten informieren, die Inhalte werden laufend aktualisiert. [Zuletzt aktualisiert: 26.01.2024]
Wer ist die gematik GmbH?
„Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.
Die gematik vermittelt, moderiert und berät – national und international. Die Arbeit der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin reicht weit über Landesgrenzen hinaus – für die beste medizinische Versorgung der Menschen kooperiert sie international mit „National Digital Health Agencies“ anderer Länder. Sie ist Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle für Interoperabilität und versteht sich dabei nicht nur als Prüferin und Standardgeberin, sondern auch als Vermittlerin, Moderatorin und Beraterin.“
Quelle: www.gematik.de/ueber-uns
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Wer muss an der Telematikinfrastruktur (TI) teilnehmen?
Die Anbindung an die TI ist für alle Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Zahnärzt:innen, Krankenhäuser, Praxen und Apotheken verpflichtend. Zurzeit sind noch Leistungserbringer ausgenommen, die nur Privatpatient:innen behandeln. Für diesen Fall wird an einer Lösung gearbeitet.
Eine Verpflichtung zur Nutzung der digitalen Anwendungen durch gesetzlich oder privat Versicherte besteht nicht.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
„Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick. Arztbriefe, Befunde, aber auch Mutter- und Impfpass sind an einem Ort sicher gespeichert. Dank der ePA können sich vor allem Ärztinnen und Ärzte schnell einen guten Überblick über die Gesundheit verschaffen. Die volle Hoheit über ihre Daten behalten dabei stets die Versicherten. Denn sie allein entscheiden, welche Dokumente sie wem zur Einsicht freigeben.“
Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
Zur ePA wird es in den kommenden Jahren noch weitere Ausbaustufen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Integration des Notfalldatensatzes und des eMedikationsplans in die ePA.
Was lässt sich in der Patientenakte (ePA) speichern?
Die ePA ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung. Der Ausbau der ePA erfolgt stufenweise, mit dem Ziel, die folgenden Daten und Dokumente speichern zu können:
- Ärztliche Befunde wie Blutwerte und Ergebnisse von Allergietests
- Röntgenbilder, CTs, EKGs und Ergebnisse von Lungenfunktionstests
- Therapieberichte, OP-Berichte und Arztbriefe
- Impfungen und künftige Impftermine
- Medikationspläne, Impfausweis
- Informationen für Notfälle, etwa zu chronischen Erkrankungen, früheren Operationen, Medikamenten und Allergien
- Dokumentationen über Schwangerschaften und Geburten
- Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder
- Kontaktdaten von Ärzt:innen und Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
- Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
Welche Vorteile bietet die Patientenakte (ePA)?
Sie erhalten mehr Einblick in Ihre eigene Gesundheit, können sich informieren, behalten den Überblick und können gezielt Rückfragen stellen. Für jede Behandlung liegen so alle wichtigen Daten vor – keine Doppeluntersuchungen oder fehlende Informationen zu Vorerkrankungen. Zweitmeinungen oder Arztwechsel werden einfacher, da die notwendigen Unterlagen nicht erst zusammengetragen werden müssen. Antworten auf Fragen nach Unverträglichkeiten, den letzten Blutwerten, oder einzunehmenden Medikamenten inklusive Dosierung sind für die Behandlung direkt ersichtlich. So können zusätzlich Risiken gesenkt werden.
Was ist die elektronische Patientenkurzakte/Notfalldaten (ePKA)
„Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz […] liegen der Rettungsärztin direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß sie zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
Notfalldaten sind freiwillig und sicher. Ob er einen Notfalldatensatz anlegen will oder nicht, entscheidet ausschließlich der Versicherte. Er legt auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Lebenspartner und behandelnde Fachärztin. Er kann zudem weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt.“
Quelle: www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten
Zur ePA wird es in den kommenden Jahren noch weitere Ausbaustufen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Integration des Notfalldatensatzes und des eMedikationsplans in die ePA.
Wie sicher sind meine Daten, die in der TI verarbeitet werden und mit wem arbeitet die gematik in den Bereichen der Datensicherheit zusammen?
„Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt. Die Sicherheitsexperten der gematik und ihre Kooperationspartner arbeiten jeden Tag daran, dass das auch in Zukunft so bleibt.
Die TI ist die offizielle Plattform für die Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Deutschland. Diese Daten dürfen ausschließlich von berechtigten Berufsgruppen (z.B. Ärztinnen und Ärzten) und nur zu Behandlungszwecken genutzt werden. Dabei liegt die Datenhoheit immer bei Ihnen als Patientin oder Patient. Sie allein bestimmen, wer in welchem Umfang auf Ihre Daten zugreifen darf.“
„Beim Datenschutz arbeitet die gematik eng mit dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zusammen. Unser Partner im Bereich Datensicherheit ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). So legt das BSI Vorgaben und Maßnahmen für einzelne TI-Komponenten in Form vom Protection Profiles (PP), Technischen Richtlinien (TR) und Prüfvorschriften fest.“
Quelle: www.gematik.de/datensicherheit
Kann ich entscheiden, welche Daten in die ePA aufgenommen werden und wer wann und in welchem Umfang darauf zugreifen darf?
„Bei der ePA handelt es sich um eine patientengeführte Akte. Dies bedeutet zugleich, dass der Patient eigenmächtig entscheidet, wer und wie lange ein Zugriff auf seine ePA besteht. Bei der Berechtigungsvergabe kann der Patient Praxen bzw. medizinische Einrichtungen aus dem Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur auswählen, denen er Zugriff auf seine ePA erteilen kann. Die Praxen werden dort gelistet, weil sie über eine Institutionskarte verfügen und damit berechtigt sind auf Daten in der Telematikinfrastruktur zu zugreifen, insofern eine Berechtigung eines Patienten erteilt wurde. Mittels einer Protokolleinsicht in der ePA kann der Patient einfach und übersichtlich nachvollziehen, wer etwas in seine ePA hoch- und runtergeladen bzw. gelöscht hat.“
„Ja, Sie bestimmen, welche Dokumente in Ihrer ePA gespeichert werden.“
„Da es sich bei der ePA um eine durch den Patienten geführte Akte handelt, obliegt diesem auch die Hoheit seiner Daten und was mit diesen passiert. Durch die Funktionalität "Protokolle einsehen" wird jede Transaktion innerhalb der ePA dokumentiert, sodass der Patient sieht, wer und zu welcher Zeit etwas hochgeladen, heruntergeladen oder gelöscht hat.“
Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq
Können Daten in der ePa wieder gelöscht werden und wie lange werden meine Daten in der ePA gespeichert?
„Da es sich bei der ePA um eine patientengeführte Akte handelt, entscheidet der Patient darüber, welche Dokumente in seiner Akte liegen und wer diese einsehen kann. Der Patient kann einen Arzt darauf hinweisen, dass er bspw. bestimmte sensible Informationen nicht in seiner Akte haben möchte und kann diese daher selber in der ePA löschen oder löschen lassen.“
„Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Die Dokumente in der ePA werden nicht automatisch gelöscht.“
Quelle: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq
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