
Zahnzusatzversicherung für Füllungen
Inlays, Mehrschichtverfahren und Co.
Bei beschädigten Zähnen kann der Zahnarzt Füllungen setzen. Hochwertige Füllungen, die lange halten und natürlich aussehen, sind jedoch teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für Amalgam- oder einfache Kunststofffüllungen. Aufwändigere Methoden wie Inlays und Keramik müssen Sie selbst zahlen, was meist dreistellige Kosten verursacht.
Warum eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen sinnvoll ist
Auch bei gewissenhafter Mundhygiene passiert es den meisten Menschen irgendwann im Lauf ihres Lebens: Ein Loch im Zahn muss vom Zahnarzt behandelt werden.
In den meisten Fällen ist die Ursache die Volkskrankheit Karies: Mit der Nahrung aufgenommene Bakterien siedeln sich am Zahn oder zwischen Zahn und Zahnfleisch an und scheiden Säuren aus, die den Zahnschmelz angreifen und nach und nach abbauen.
Während im Frühstadium der Zahnschmelz noch einfach poliert und regeneriert werden kann, werden kleine und mittelgroße Löcher im Zahn mit dem Bohrer beschliffen und dann durch eine Füllung versiegelt. Diese verhindert einerseits, dass sich neue Bakterien ansiedeln und ausbreiten können.
Zudem sorgt sie dafür, dass Sie weiterhin problemlos kauen können und Ihr strahlendes Lächeln behalten.
Wer gesetzlich versichert ist, hat prinzipiell Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung. Es gibt jedoch verschiedene Füllmaterialien mit unterschiedlichen Eigenschaften sowie verschiedene Verfahren beim Füllvorgang. Moderne Füllungen sind häufig aufwändiger und teurer. Damit bieten sie zwar verschiedene Vorteile, sind aber normalerweise keine Kassenleistung.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie diese Füllungen zwar auch wählen, müssen den Mehraufwand aber selbst zahlen. Zum Vergleich: Während die in der Regelversorgung häufig vorgesehene Amalgamfüllung normalerweise zwischen 30 und 50 Euro kostet, kann zum Beispiel ein hochwertiges Keramik-Inlay mehrere hundert Euro kosten.
Für diesen Differenzbetrag wird der Zahnarzt mit Ihnen eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung abschließen. Er rechnet dann mit der Kasse nur die vorgesehenen Regelkosten ab und Sie zahlen den Rest aus der eigenen Tasche.
Welche Zahnfüllungen gibt es und welche Eigenschaften haben sie?
Ganz grob unterscheiden Zahnärzte meist zwischen Füllungen und Inlays: Bei einer Füllung wird weiches, formbares Material direkt in den Zahn gefüllt und härtet dort aus. Bei einem Inlay, auch Einlagefüllung genannt, wird dagegen im Zahnlabor eine feste Füllung angefertigt, die individuell an den Zahn angepasst ist.
Diese wird dann in den Zahn eingesetzt und festgeklebt. Bei den Materialien wird meist zwischen metallischen Stoffen, wie Amalgam oder Gold, und nicht metallischen Stoffen, wie Kunststoff oder Keramik, unterschieden.
Diese Füllungen zahlt die Krankenkasse
Da jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine kostenfreie Zahnfüllung hat, gibt es einige Füllmaterialien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Diese können aber in Bezug auf Ästhetik, Haltbarkeit und Verträglichkeit Nachteile mit sich bringen.
Für diese Füllungen benötigen Sie eine private Zusatzversicherung
Neben den von der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehenen Füllungen gibt es heute einige weitere Möglichkeiten. Da diese über die Regelversorgung hinausgehen, stellt Ihnen Ihr Zahnarzt die Mehrkosten privat in Rechnung. Die Kosten können aber durch eine geeignete Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen, Keramikfüllungen und Co. zum Teil oder sogar komplett übernommen werden.
Die verschiedenen Füllungen im Überblick
Füllmaterial
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Durchschnittliche Haltbarkeit
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Aussehen
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Verträglichkeit
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Kostenübernahme durch GKV?
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Glasionomer-Zement
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1 - 2 Jahre
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Milchig-trüb
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Unbedenklich, wirkt anti-bakteriell
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Ja
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Kompomer
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4 - 6 Jahre
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Unauffällig
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Unbedenklich
|
Nur für Front- und Seitenzähne
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Komposit
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4 - 6 Jahre
|
Unauffällig
|
Unbedenklich
|
Nur für Front- und Seitenzähne
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Amalgam
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7 - 8 Jahre
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Metallisch
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Umstritten, kann allergische Reaktionen auslösen
|
Ja
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Keramik
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8 -10 Jahre
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Unauffällig
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Unbedenklich
|
Nein
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Gold
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10 – 15 Jahre
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Golden
|
Unbedenklich
|
Nein
|
Und was, wenn eine Füllung oder ein Inlay nicht mehr ausreichen?
Wenn der Schaden am Zahn so groß ist, dass eine weiche Füllung oder ein Inlay nicht mehr ausreichend sind, kann Ihr Zahnarzt in einigen Fällen auch Overlays oder Onlays einsetzen. Beide dienen ebenfalls dem Zahnerhalt und sind damit Alternativen zum Ziehen der Zähne.
Sie können auch die Zahnspitzen sowie den Seitenzahnbereich zum Nachbarzahn abdecken. Anders als bei einer Krone wird aber nie der gesamte Zahn umschlossen. Man spricht daher auch von Teilkronen.
Prinzipiell handelt es sich bei Overlays und Onlays ebenfalls um Einlagefüllungen. Sie gelten für Ihre Versicherung aber als Zahnersatz, sodass die gesetzliche Krankenkasse im Normalfall nur die Hälfte der Kosten übernimmt.
Die Zusatzversicherung von AXA erstattet Ihnen dagegen bis zu 90 Prozent Ihrer Kosten. Mehr Informationen zu den Leistungen von AXA finden Sie auf unserer Seite zum Thema Zahnersatz.
Ist auch bei Kindern eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen sinnvoll?
Auch Kinder haben schon Probleme mit Karies. Bei Kleinkindern wird die sogenannte Nuckelflaschenkaries zum Beispiel durch gesüßten Tee oder Saft in den Nuckelflaschen begünstigt. Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt setzen bei den Kleinsten leider oft zu spät an, weshalb in manchen Fällen nur noch eine Füllung im Milchzahn hilft.
Und obwohl die Milchzähne im Laufe der Zeit ausfallen, sollte auch bei Kindern nicht auf hochwertiges Füllmaterial verzichtet werden. Denn bis die bleibenden Zähne kommen, muss Ihr Nachwuchs zum Teil mehrere Jahre mit der Füllung auskommen.
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt bei Kindern für Füllungen aus Glasionomerzement auf. Haltbarer und optisch oft ansprechender sind aber beispielsweise Kunststofffüllungen. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie als Eltern jedoch für die entstehenden Zusatzkosten aufkommen. Deswegen kann es sich lohnen, auch für die Kleinsten schon eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Mit der Zusatzversicherung von AXA können Sie zudem nicht nur Füllungen für Ihr Kind finanzieren, sondern zum Beispiel auch regelmäßig Prophylaxe-Leistungen und Behandlungen beim Kieferorthopäden.
Worauf Sie bei einer Zahnzusatzversicherung für Füllungen achten sollten
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen suchen, achten Sie darauf, dass die unterschiedlichen Materialien und Füllmethoden abgedeckt werden. Im Idealfall sollten Sie die freie Wahl haben, sodass Sie sich individuell mit Ihrem Zahnarzt beraten können, welche Lösung für Sie die beste ist.
Wichtig: Beachten Sie, dass Einlagefüllungen (Inlays) bei vielen Versicherungen nicht als Füllung, sondern als Zahnersatz gelten. Das heißt, beim Versicherungsvergleich sollten Sie auch die Konditionen für Zahnersatz ansehen – oder herausfinden, ob die Versicherung spezielle Konditionen für Inlays beinhaltet.
Bei AXA sind Inlays in den Tarifbedingungen als eigener Punkt vertreten, um Ihnen eine bessere Übersicht zu bieten. Die Konditionen für weiche Zahnfüllungen finden Sie unter den „Zahnbehandlungen“. Achten Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung für Füllungen auf folgende Leistungen:Finanzieren Sie hochwertige Inlays und Füllungen mit der Zahnzusatzversicherung von AXA
Mit der Zahnzusatzversicherung von AXA können Sie sich einen Großteil der Kosten für Füllungen erstatten lassen. So können Sie sich für eine Zahnfüllung entscheiden, die allen Ihren Ansprüchen an Ästhetik, Haltbarkeit und Verträglichkeit gerecht wird.
Dazu finanziert Ihnen die umfangreiche Zahnzusatzversicherung nicht nur Keramikfüllungen und Co., sondern auch zahlreiche weitere Leistungen – von der professionellen Zahnreinigung bis hin zu hochwertigem Zahnersatz
Die Tarife Zahnzusatzversicherung für Füllungen von AXA
Alle Tarife der Zahnzusatzversicherung von AXA sichern Sie aber nicht nur dann ab, wenn Sie eine Füllung benötigen. Auch Zahnersatz, Prophylaxe und weitere Leistungen sind durch die Versicherung abgedeckt.
Diese Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu Füllungen in der Zahnzusatzversicherung
Wichtige Informationen zu Ihrer Zahnzusatzversicherung für Füllungen
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