Was ändert sich im Ruhestand?
Als privat krankenversicherter Rentner ändert sich formal erstmal wenig. Das bedeutet, auch wenn im Alter möglicherweise öfter ein Arzt benötigt wird und mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, wird Ihnen aufgrund dessen kein Mehrbeitrag berechnet.
Sie zahlen weiterhin Ihren Beitrag – völlig unabhängig von der Höhe Ihrer Renteneinkünfte.
Es gibt jedoch vier mögliche Faktoren, die Ihre Beitragsbelastung im Alter senken.
* Der Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung beträgt 50 % des allgemeinen Beitragssatzes (seit 2015: 14,6 %) sowie 50 % des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (2024: 1,7%) der gesetzlichen Krankenversicherung (50 % von 16,3 % = 8,15 %).
Was bleibt gleich im Ruhestand?
Wie hoch ist der Beitrag für Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
Beispiel 1
GKV-Beitrag für einen Rentner
Beispiel 2
PKV-Beitrag für einen Rentner
Beispiel 3
PKV-Beitrag für einen Rentner
freiwillig versichert GKV
Basis-Schutz
(EL Bonus + ZPro)
seit 1990 PKV-versichert
Premium-Schutz
(Vital 750 + Vital Z)
seit 1990 PKV-versichert
Einnahmen gesamt 2.950 EUR
Monatlicher Beitrag
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Monatlicher Beitrag - ohne GZ
Private Krankenversicherung (PKV)
Monatlich zu zahlender Krankenversicherungsbeitrag
Sie haben sich bereits vor Ihrem Rentenbeginn für einen Beitragsentlastungstarif entschieden und damit gut vorgesorgt.
Für den Beitragsentlastungstarif zahlen Sie während der gesamten Versicherungsdauer – zusätzlich zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag – einen Extra-Beitrag. Sie zahlen also mehr als eigentlich notwendig. Im Ruhestand wird dies dann belohnt: Zu einem festgelegten Alter, zum Beispiel mit 67, reduziert sich dann der Krankenversicherungsbeitrag um den festgelegten Betrag.
Mit einem Beitragsentlastungstarif spart man also – zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen – Geld für das Alter an. Im Alter sind dann nur noch maximal 25% für den Beitragsentlastungstarif zu zahlen.
Unser Beispiel zeigt, wie sich der Beitrag verringert, wenn der Beitragsentlastungstarif in die Auszahlungsphase übergeht.