Wie entwickeln sich die Beiträge?
Sicherlich ist Ihnen die Aussage, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) im Alter explodieren und unbezahlbar werden, schon oft begegnet. Diese Behauptung ist aber viel zu pauschal. Der Punkt ist: Es gibt verschiedene Mechanismen, die den Beitrag im Alter entlasten. Diese sind aber bei allen Versicherten unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel den aufgebauten Alterungsrückstellungen ab. Je später der Wechsel in die PKV erfolgte, desto kürzer ist die Zeit, in der die Alterungsrückstellungen aufgebaut werden können.
Wir können verstehen, dass Sie sich über die Entwicklung Ihrer Beiträge Gedanken machen. Verlässliche Prognosen über die Beitragsentwicklung der nächsten Jahre kann Ihnen niemand geben.
Warum steigen die Beiträge langfristig?
Egal ob gesetzlich oder privat versichert: Langfristig werden die Beiträge für die Krankenversicherung steigen. Das liegt im Wesentlichen an zwei Faktoren:
- Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer bessere Behandlungsmöglichkeiten – auch für bislang nahezu unheilbare Erkrankungen.
- Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt immer weiter an.
Gerade in den späten Lebensjahren werden die meisten Leistungen in Anspruch genommen.
Wie geht die private Krankenversicherung damit um?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge durch die Alterungsrückstellungen stabilisiert.
Mit dem Sparanteil des PKV-Beitrags wird die Alterungsrückstellung aufgebaut, um die mit dem Alter steigenden Kosten bereits in der Kalkulation zu berücksichtigen. Sie zahlen also in jungen Jahren einen höheren Beitrag, als theoretisch notwendig wäre. Die Kalkulation mit Alterungsrückstellungen bewirkt somit, dass frühzeitig Mittel für die mit zunehmendem Alter steigenden Krankheitskosten, Monat für Monat zurückgelegt werden. Im Alter werden diese Rückstellungen sodann aufgelöst, um die Mehrkosten abzudecken.
Die folgende Grafik ist ein stark vereinfachtes Modell, um die Grundzüge der Beitragskalkulation in der PKV zu veranschaulichen. Die blaue Linie gibt die mit dem Alter steigenden Gesundheitsausgaben wieder. Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen soll erreicht werden, dass trotz altersbedingt steigenden Risikos der Beitrag bei sonst gleichbleibenden Bedingungen konstant bleibt (rote Linie). Allerdings sind auch Alterungsrückstellungen keine Garantie für stets gleichbleibende Beiträge im Alter. Faktoren wie der medizinischen Fortschritt oder eine höhere Lebenserwartung werden dennoch bisweilen zu Beitragsanpassungen führen.
Bei der Kalkulation der Beiträge und den daraus resultierenden Alterungsrückstellungen legen die Unternehmen einen bestimmten Zinssatz zu Grunde, den Rechnungszins. Wenn am Kapitalmarkt eine Verzinsung oberhalb des Rechnungszinses erreicht wird, entstehen die sogenannten Überzinsen. 90 Prozent der Überzinsen werden für zusätzliche Beitragsentlastungen im Alter genutzt. Der überwiegende Teil davon wird den Alterungsrückstellungen der Versicherten des jeweiligen Unternehmens gutgeschrieben. Der geringere Anteil wird innerhalb von drei Jahren zur Beitragsentlastung der über 65-jährigen Versicherten eingesetzt. Die verbleibenden 10 Prozent der Überzinsen werden den freien Unternehmensmitteln zugeführt.
Der Rechnungszins wird auch im Zuge möglicher Beitragsanpassungen überprüft und gegebenenfalls auch angepasst. Infolge der Niedrigzinsphase der letzten Jahre haben die Versicherer ihren kalkulierten Rechnungszins zuletzt senken müssen. Dies hat in der Vergangenheit zu stärkeren Beitragsanpassungen geführt.
Gesetzlicher Zuschlag
Ein weiteres Instrument zur Beitragsstabilisierung ist der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag, den Neuversicherte seit dem 1. Januar 2000 auf ihren Beitrag zahlen. Er wird in der Regel ab dem 20. Lebensjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berechnet. Sobald das 65. Lebensjahr vollendet ist, wird die Summe aus Zuschlag, Zinsen und Überzinsen dazu eingesetzt, Beitragserhöhungen zu begrenzen.
Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2000 privat krankenversichert waren, konnten Sie den Zuschlag bei dessen Einführung ablehnen. Wenn Sie nicht aktiv widersprochen haben, wurde er 2001 in Höhe von zunächst zwei Prozent eingeführt und dann bis zum Erreichen von 10 Prozent der Bruttoprämie jährlich um zwei Prozent erhöht. Die beitragsentlastende Wirkung des Zehn-Prozent-Zuschlags entfaltet sich optimal, wenn die Zahlphase nach Einführung des Zuschlags ausreichend lange währte.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Beitrag zu hoch sein sollte?
Grundsätzlich sollten ohnehin nicht der Beitrag das Argument für oder gegen die private Krankenversicherung sein, sondern die umfangreichen medizinischen Leistungen für Ihre Gesundheit.
Sollte Ihnen der Beitrag im Alter jedoch zu hoch sein – weil z.B. Ihre Einnahmen deutlich zurückgegangen sind – haben Sie einige Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Diese sind aber in der Regel mit einer Leistungsreduzierung verbunden.
Tarifwechsel: Höhere Selbstbeteiligung
Sie zahlen jedes Jahr einen höheren Anteil der Kosten selbst. Dafür sinkt in der Regel Ihr monatlicher Beitrag.
Nicht immer ist eine Erhöhung der Selbstbeteiligung möglich. Wenn Sie aktuell schon eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist eine Erhöhung häufig nicht mehr möglich und auch nicht sinnvoll. Melden Sie sich gerne bei uns. Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen eine mögliche Erhöhung Ihrer Selbstbeteiligung.
Möchten Sie Ihre Selbstbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt wieder verringern, ist dies nur mit einer Gesundheitsprüfung möglich. Versuchen Sie deshalb für sich abzuschätzen, ob Sie den Eigenanteil auch langfristig selbst tragen wollen.
Gerade in jungen Jahren wirkt eine Selbstbeteiligung zur Verringerung des monatlichen Beitrags sehr attraktiv. Im höheren Alter, in dem in der Regel auch die Inanspruchnahme der Leistungen zunimmt, kann eine hohe Selbstbeteiligung auch zu einer Belastung werden.
Tarifwechsel: Verzicht auf Leistungen
Können Sie mit Einschränkungen leben? Dann können Sie in einen Tarif mit geringeren Leistungen wechseln. Ein geringerer Versicherungsumfang könnten für Sie höhere Eigenanteile für bestimmte Leistungsbereiche bedeuten. Überlegen Sie gut, ob Sie bereit sind, diese Mehrkosten in Kauf zu nehmen.
Verzichten Sie zugunsten eines niedrigen Beitrags keinesfalls auf Leistungen, die Ihnen wichtig sind!
Lesen Sie sich die neuen Tarifinhalte genau durch und wägen Sie für sich ab, ob auch die neuen Tarifinhalte passend sind. Hier ein paar Beispiele:
- Möchten Sie im Krankenhaus lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen? Oder wäre auch ein Mehrbettzimmer für Sie in Ordnung? Ist Ihnen die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt wichtig? Oder können Sie darauf verzichten?
- Sind Sie bereit, eine hohe Eigenbeteiligung für Zahnersatzmaßnahmen (zum Beispiel für eine Krone oder ein Implantat) zu zahlen?
Ein Leistungsverzicht ist nicht immer möglich. Insbesondere dann nicht, wenn Sie schon in einem Tarif mit Grundleistungen versichert sind. Das hängt mit der individuellen Ausgangssituation zusammen. Melden Sie sich gerne bei Ihrem persönlichen Betreuer. Wir werden mit Ihnen Ihre Wünsche besprechen und gemeinsam ermitteln, welche Optionen wir Ihnen anbieten können.
Bitte bedenken Sie: Abgewählte Leistungen können später nicht mehr ohne weiteres erneut versichert werden. Bei einer späteren Erhöhung des Versicherungsschutzes ist eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Weg zurück in den leistungsstärkeren Tarif ist dann gegebenenfalls nur mit Einschränkungen verbunden oder sogar ausgeschlossen.
Wechsel in einen Sozialtarif
Das System der privaten Krankenversicherung (PKV) sieht mit dem Standardtarif und dem Basistarif zwei so genannte Sozialtarife vor, die im Alter in Anspruch genommen werden können. Diese Tarife richten sich insbesondere an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen besonders preiswerten Tarif benötigen. Die versicherten Leistungen befinden sich dann auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Die genauen Voraussetzungen und Hintergrundinformationen zu diesen Tarifen finden Sie auf der Internetseite des PKV-Verbandes.
Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung
Wenn Sie aufgrund des hohen Beitrags darüber nachdenken, zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln, dann beachten Sie bitte Folgendes:
Bei einem Wechsel
- gehen die bereits angesparten Alterungsrückstellungen zum größten Teil oder sogar komplett verloren (wenn der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde),
- ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, die zu Erschwerungen führen kann,
- führt das aktuelle (neue) Eintrittsalter beim neuen Versicherer zu schlechteren Konditionen in der Beitragsentwicklung.
Die kalkulatorischen Kosten für einen Eintritt im „fortgeschrittenen Alter“ müssen höher sein, weil die Zeit bis zum Vertragsende kürzer ist und die Alterungsrückstellungen über einen kürzeren Zeitraum neu angespart werden müssen.
Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung
Vielleicht fragen Sie sich, ob ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sinnvoll und möglich ist? Ab 55 Jahren hat der Gesetzgeber einen Wechsel nahezu ausgeschlossen.
Eine späte Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings auch mit Nachteilen verbunden:
Für Privatversicherte, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent gesetzlich versichert waren, besteht nämlich kein Recht auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Das bedeutet, dass der freiwillig Versicherte Rentner auch Beiträge auf private Einkünfte wie z.B. Miet- oder Kapitaleinnahmen zahlen muss.
Zur Vereinfachung haben wir diese Regelung mit einem Schaubild dargestellt: