Wie entwickeln sich die Beiträge?
Sicherlich ist Ihnen die Aussage, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) im Alter explodieren und unbezahlbar werden, schon oft begegnet. Diese Behauptung ist aber viel zu pauschal. Der Punkt ist: Es gibt verschiedene Mechanismen, die den Beitrag im Alter entlasten.
Diese sind aber bei allen Versicherten unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel den aufgebauten Alterungsrückstellungen ab. Je später der Wechsel in die PKV erfolgte, desto kürzer ist die Zeit, in der die Alterungsrückstellungen aufgebaut werden können.
Wir können verstehen, dass Sie sich über die Entwicklung Ihrer Beiträge Gedanken machen. Verlässliche Prognosen über die Beitragsentwicklung der nächsten Jahre kann Ihnen niemand geben.
Warum steigen die Beiträge langfristig?
Egal ob gesetzlich oder privat versichert: Langfristig werden die Beiträge für die Krankenversicherung steigen. Das liegt im Wesentlichen an zwei Faktoren:
- Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer bessere Behandlungsmöglichkeiten – auch für bislang nahezu unheilbare Erkrankungen.
- Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt immer weiter an.
Gerade in den späten Lebensjahren werden die meisten Leistungen in Anspruch genommen.
Wie geht die private Krankenversicherung damit um?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge durch die Alterungsrückstellungen stabilisiert.
Mit dem Sparanteil des PKV-Beitrags wird die Alterungsrückstellung aufgebaut, um die mit dem Alter steigenden Kosten bereits in der Kalkulation zu berücksichtigen. Sie zahlen also in jungen Jahren einen höheren Beitrag, als theoretisch notwendig wäre.
Die Kalkulation mit Alterungsrückstellungen bewirkt somit, dass frühzeitig Mittel für die mit zunehmendem Alter steigenden Krankheitskosten, Monat für Monat zurückgelegt werden. Im Alter werden diese Rückstellungen sodann aufgelöst, um die Mehrkosten abzudecken.
Die folgende Grafik ist ein stark vereinfachtes Modell, um die Grundzüge der Beitragskalkulation in der PKV zu veranschaulichen. Die blaue Linie gibt die mit dem Alter steigenden Gesundheitsausgaben wieder. Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen soll erreicht werden, dass trotz altersbedingt steigenden Risikos der Beitrag bei sonst gleichbleibenden Bedingungen konstant bleibt (rote Linie).
Allerdings sind auch Alterungsrückstellungen keine Garantie für stets gleichbleibende Beiträge im Alter. Faktoren wie der medizinischen Fortschritt oder eine höhere Lebenserwartung werden dennoch bisweilen zu Beitragsanpassungen führen.
Bei der Kalkulation der Beiträge und den daraus resultierenden Alterungsrückstellungen legen die Unternehmen einen bestimmten Zinssatz zu Grunde, den Rechnungszins. Wenn am Kapitalmarkt eine Verzinsung oberhalb des Rechnungszinses erreicht wird, entstehen die sogenannten Überzinsen.
90 Prozent der Überzinsen werden für zusätzliche Beitragsentlastungen im Alter genutzt.
Der überwiegende Teil davon wird den Alterungsrückstellungen der Versicherten des jeweiligen Unternehmens gutgeschrieben. Der geringere Anteil wird innerhalb von drei Jahren zur Beitragsentlastung der über 65-jährigen Versicherten eingesetzt.
Die verbleibenden 10 Prozent der Überzinsen werden den freien Unternehmensmitteln zugeführt.
Der Rechnungszins wird auch im Zuge möglicher Beitragsanpassungen überprüft und gegebenenfalls auch angepasst. Infolge der Niedrigzinsphase der letzten Jahre haben die Versicherer ihren kalkulierten Rechnungszins zuletzt senken müssen. Dies hat in der Vergangenheit zu stärkeren Beitragsanpassungen geführt.
Gesetzlicher Zuschlag
Ein weiteres Instrument zur Beitragsstabilisierung ist der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag, den Neuversicherte seit dem 1. Januar 2000 auf ihren Beitrag zahlen. Er wird in der Regel ab dem 20. Lebensjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berechnet.
Sobald das 65. Lebensjahr vollendet ist, wird die Summe aus Zuschlag, Zinsen und Überzinsen dazu eingesetzt, Beitragserhöhungen zu begrenzen.
Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2000 privat krankenversichert waren, konnten Sie den Zuschlag bei dessen Einführung ablehnen. Wenn Sie nicht aktiv widersprochen haben, wurde er 2001 in Höhe von zunächst zwei Prozent eingeführt und dann bis zum Erreichen von 10 Prozent der Bruttoprämie jährlich um zwei Prozent erhöht.
Die beitragsentlastende Wirkung des Zehn-Prozent-Zuschlags entfaltet sich optimal, wenn die Zahlphase nach Einführung des Zuschlags ausreichend lange währte.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Beitrag zu hoch sein sollte?
Grundsätzlich sollten ohnehin nicht der Beitrag das Argument für oder gegen die private Krankenversicherung sein, sondern die umfangreichen medizinischen Leistungen für Ihre Gesundheit.
Sollte Ihnen der Beitrag im Alter jedoch zu hoch sein – weil z.B. Ihre Einnahmen deutlich zurückgegangen sind – haben Sie einige Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Diese sind aber in der Regel mit einer Leistungsreduzierung verbunden.