Beitragsrückerstattung für privat Krankenversicherte
Wenn Sie als privat Krankenversicherter keine Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie von einer Beitragsrückerstattung (BRE) profitieren. Erfahren Sie hier, wie Sie sich finanziell belohnen können, wenn Sie die Voraussetzungen für die BRE erfüllen.
Wer erhält eine Beitragsrückerstattung und wie hoch ist sie?
Für die meisten unserer Tarife in der Krankheitskostenvollversicherung zahlen wir eine BRE. Die genauen Tarife sowie die jeweilige BRE-Höhe finden Sie hier:
- BRE-Voraussetzungen für 2025 – Auszahlung in 2026 (PDF, 193 KB)
- BRE-Voraussetzungen für 2024 – Auszahlung in 2025 (PDF, 202 KB)
Wir erstatten die Beitragsrückerstattung (BRE) jeweils an den Versicherungsnehmer, also an die Person, die den Vertrag mit uns abgeschlossen hat. Wir prüfen für jede versicherte Person separat, ob sie eine Beitragsrückerstattung erhalten kann.
Der Vorstand der AXA Krankenversicherung entscheidet jedes Jahr neu über die erfolgsabhängige BRE auf Grundlage der jeweils verfügbaren Überschüsse. Ein unabhängiger mathematischer Treuhänder prüft danach, ob alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Seine Zustimmung für die BRE 2025 liegt vor.
Welche Voraussetzungen müssen für die Beitragsrückerstattung (BRE) erfüllt sein?
Was passiert, wenn ich Rechnungen einreiche?
Wenn Sie Leistungen aus dem BRE-Tarif erhalten, geht Ihr Anspruch auf die Beitragsrückerstattung für das jeweilige Jahr verloren. Daher ist es wichtig, dass der erstattungsfähige Betrag insgesamt höher ist als die Summe aus dem maximalen Selbstbehalt und der möglichen Beitragsrückerstattung.
Bitte beachten Sie auch, dass in vielen Tarifen die Höhe der Beitragsrückerstattung von der Anzahl der leistungsfreien Jahre abhängig ist (siehe auch „Wer erhält eine Beitragsrückerstattung und wie hoch ist sie?“)
Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung?
Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Beitragsrückerstattung
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