Viele Paare in Deutschland wünschen sich vergeblich Nachwuchs. Ein unerfüllter Kinderwunsch hat in den meisten Fällen vielfältige Ursachen. Aber es gibt viele Möglichkeiten, die Ursachen herauszufinden und diese häufig auch erfolgreich zu behandeln.
Eine Kinderwunschbehandlung ist teuer. Zu wissen, wer und in welcher Höhe die Kosten trägt, ist für Sie als Paar wichtig. Für gesetzlich und privat Versicherte gelten dabei unterschiedliche Regeln. Je nach Situation und Versicherungsverhältnis können zwischen ein und vier Kostenträger involviert sein.
Wir unterstützen Sie und bieten Ihnen im Rahmen des gesundheitsservice360° von AXA einfühlsame und professionelle Hilfe. Unser Angebot vereint fachliche Kompetenz, individuelle Lösungen und alle Leistungen, die das moderne Gesundheitsmanagement der AXA Krankenversicherung kennzeichnen.
Kinderwunsch-Hotline
Bleibt ein Kinderwunsch unerfüllt, kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. Es gibt viele Möglichkeiten, die Ursachen herauszufinden und auch zu behandeln. Abhängig von der Methode, können für Behandlung und Medikamente schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Wir überprüfen die Kostenübernahme einer Kinderwunschbehandlung immer ganz individuell. Voraussetzung dafür ist, dass uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
So funktioniert die Antragstellung
4 Schritte zur Kinderwunschbehandlung
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Die Diagnose muss vorliegen
Basis für alle folgenden Schritte ist die eindeutige Diagnose. Wenn diese vorliegt, können alle notwendigen Fragen beantwortet und alle Unterlagen für die Prüfung des Antrages zusammengestellt werden.
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Der Fragebogen zur Antragstellung
Mit unserem Fragebogen zur Kinderwunschbehandlung können Sie mit Ihren Ärzten alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Die Unterlagen können Sie oder auch Ihre Ärzte bei uns einreichen.
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Die Krankenversicherung der Partnerin/des Partners
Parallel sollte auch bei der Krankenversicherung/ Krankenkasse der Partnerin/des Partners eine Kostenprüfung angefragt werden. Teilen Sie uns bitte das Ergebnis der Prüfung mit.
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Die Prüfung der Kostenbeteiligung
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, können wir mit der Prüfung starten und werden Ihnen schnellstmöglich das Ergebnis mitteilen.
Alle Unterlagen können Sie auch elektronisch bei uns einreichen. Melden Sie sich einfach in unserem Kundenportal My AXA an.
Leistungen der PKV (AXA), GKV sowie Beihilfe
Die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung erfolgt in der privaten Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach unterschiedlichen Prinzipien. Dadurch können sich die unterschiedlichsten Konstellationen ergeben.
Private Krankenversicherung (AXA)
Gesetzliche Krankenkasse
Beihilfe für Beamte
Gibt es Altersgrenzen?
Frauen unter 40 Jahren
Männer unter 50 Jahren
Welche Rolle spielt das Krankheitsbild?
Sind Erfolgsaussichten zu beachten?
Wie viele Versuche werden erstattet?
Gut zu wissen: finanzielle Unterstützung durch Bundesländer möglich
Für Ihre Kinderwunschbehandlung können Sie auch staatliche Unterstützung beantragen. In vielen Bundesländern stellt der Bund gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland finanzielle Mittel zur Verfügung.
In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen und auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert. Zur Prüfung einer Fördermöglichkeit muss vor Behandlungsbeginn ein Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Ihres Bundeslandes gestellt werden.
Hier kommen Sie direkt zu allen wichtigen Informationen:
Künstliche Befruchtung: Interview mit Prof. Dr. Steck
Was sind die Gründe für Kinderlosigkeit?
Welche Möglichkeiten gibt es in der modernen Medizin?
Erfahren Sie mehr zum Thema künstliche Befruchtung im Experteninterview.
Hormonelle Stimulation
Bei einer hormonellen Stimulation werden dem Patienten Hormone verabreicht, die der jeweiligen Sterilitätsstörung entgegenwirken sollen. Bei der Frau kann mit Hilfe der hormonellen Stimulation zum Beispiel ein Eisprung hervorgerufen werden oder auch eine Mehrzahl von Eizellen produziert werden.
Insemination
In-vitro-Fertilisation (IVF)
Intra-cytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Der Behandlungsablauf dieser Methode macht für das Paar keinen Unterschied zum Ablauf einer In-vitro-Fertilisation. Der Unterschied besteht bei der Befruchtung der Eizelle. Bei der ICSI wird das Spermium mit einer Mikropipette aufgenommen und unter einem Spezial-Mikroskop in die ausgewählte Eizelle injiziert. Wenige Tage später findet der Embryonentransfer statt.
TESE/MESE
Neben dem Erhalt der Spermien über die Masturbation, gibt es die Möglichkeit, die Spermien direkt aus dem Hoden (TESE = Testicular Sperm Extraction) oder auch Nebenhoden (MESE = Microsurgical Sperm Extration) zu entnehmen. Dies wird vor allem bei fehlenden Spermien im Ejakulat, aber auch bei funktionellen Sterilitätsursachen wie Erektionsstörungen und Ejakulationsstörungen angewandt.
Donogene oder heterologe Insemination
Ist der Samenspender nicht der Ehemann oder Partner, wird das Verfahren auch als donogene oder heterologe Insemination bezeichnet. Eine Übertragung von Spendersamen kommt für Paare infrage, wenn der Partner unfruchtbar oder sehr eingeschränkt zeugungsfähig ist und die künstliche Befruchtung bisher keinen Erfolg gebracht hat. Ein weiterer Grund ist eine Erbkrankheit, die nicht an das Kind weitergegeben werden soll.
Für die donogene Insemination gibt es weder von der gesetzlichen noch von der privaten Krankenversicherung eine Kostenübernahme.
Zusatzleistungen der Kinderwunschzentren
Viele Kinderwunschzentren bieten neben den medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der künstlichen Befruchtung auch zusätzliche Leistungen an. Beispiele sind: Blastozystenkultur, Assisted Hatching, Embryo-Scope, Spindle View oder Embryo-Glue. Dabei handelt es sich um Leistungen ohne wissenschaftlich nachgewiesenen medizinischen Nutzen. Als private Krankenversicherung beteiligen wir uns nicht an den Kosten.
Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Leistungsumfang und zur Kostenübernahme können Sie uns über unsere Kinderwunsch-Hotline erreichen.
Die Angebote und Möglichkeiten für Kinderwunschbehandlungen im Ausland sind vielfältig. Es gibt viele Behandlungsmöglichkeiten, beispielsweise die Eizellspende oder die Selektion von Eizellen, die in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nicht erlaubt sind.
Generell können wir nur dann Kosten einer Kinderwunschbehandlung im Ausland übernehmen, wenn der Arzt uns vorher schriftlich bestätigt, dass er die Bestimmungen des deutschen Embryonenschutzgesetzes einhält. Alle weiteren Schritte für die Antragsstellung entsprechen dem Ablauf für eine Behandlung in Deutschland.
Kundenportal My AXA – als Webportal und App
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