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Pärchen am Strand ist glücklich über eine Kinderwunschbehandlung

Kinderwunschbehandlung Hilfe bei Kinderwunsch

Themen dieser Seite im Überblick

Was tun, wenn ein Kinderwunsch unerfüllt bleibt?

Viele Paare in Deutschland wünschen sich vergeblich Nachwuchs. Ein unerfüllter Kinderwunsch hat in den meisten Fällen vielfältige Ursachen. Aber es gibt viele Möglichkeiten, die Ursachen herauszufinden und diese häufig auch erfolgreich zu behandeln.

Eine Kinderwunschbehandlung ist teuer. Zu wissen, wer und in welcher Höhe die Kosten trägt, ist für Sie als Paar wichtig. Für gesetzlich und privat Versicherte gelten dabei unterschiedliche Regeln. Je nach Situation und Versicherungsverhältnis können zwischen ein und vier Kostenträger involviert sein.
 
Wir unterstützen Sie und bieten Ihnen im Rahmen des gesundheitsservice360° von AXA einfühlsame und professionelle Hilfe. Unser Angebot vereint fachliche Kompetenz, individuelle Lösungen und alle Leistungen, die das moderne Gesundheitsmanagement der AXA Krankenversicherung kennzeichnen.

Kinderwunsch-Hotline

AXA Hotline anrufen

Für alle Fragen rund um den Ablauf Ihrer Kinderwunschbehandlung

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

0221 148-31736 oder 0221 148-23305
0221 148-36545

Die Kostenübernahme

Bleibt ein Kinderwunsch unerfüllt, kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. Es gibt viele Möglichkeiten, die Ursachen herauszufinden und auch zu behandeln. Abhängig von der Methode, können für Behandlung und Medikamente schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.

Wir überprüfen die Kostenübernahme einer Kinderwunschbehandlung immer ganz individuell. Voraussetzung dafür ist, dass uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Paar im Gespräch mit Arzt über Kosten der Kinderwunschbehandlung

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Kinderwunschbehandlung um eine tarifliche Leistung. Aber es müssen auch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: Für die Übernahme der Kosten kommt es darauf an, ob bei dem bei AXA versicherten Partner eine organisch bedingte Krankheit vorliegt, die die Kinderlosigkeit verursacht. Man spricht hier vom sogenannten Verursacherprinzip. Außerdem muss vor Behandlungsbeginn eine deutliche Erfolgsaussicht auf den Eintritt einer Schwangerschaft nachgewiesen sein.

Bei den Unisex-Tarifen sind diese Altersgrenzen zu beachten:

  • Frauen unter 40 Jahren
  • Männer unter 50 Jahren


Sollten Sie unsicher sein, ob und in welchem Umfang Ihr Tarif Leistungen für eine Kinderwunschbehandlung vorsieht, rufen Sie uns gerne an und lassen sich von uns beraten. 

So funktioniert die Antragstellung

4 Schritte zur Kinderwunschbehandlung

  1. Die Diagnose muss vorliegen

    Basis für alle folgenden Schritte ist die eindeutige Diagnose. Wenn diese vorliegt, können alle notwendigen Fragen beantwortet und alle Unterlagen für die Prüfung des Antrages zusammengestellt werden.

  2. Der Fragebogen zur Antragstellung

    Mit unserem Fragebogen zur Kinderwunschbehandlung können Sie mit Ihren Ärzten alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Die Unterlagen können Sie oder auch Ihre Ärzte bei uns einreichen.

  3. Die Krankenversicherung der Partnerin/des Partners

    Parallel sollte auch bei der Krankenversicherung/ Krankenkasse der Partnerin/des Partners eine Kostenprüfung angefragt werden. Teilen Sie uns bitte das Ergebnis der Prüfung mit.

  4. Die Prüfung der Kostenbeteiligung

    ​Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, können wir mit der Prüfung starten und werden Ihnen schnellstmöglich das Ergebnis mitteilen.

    Alle Unterlagen können Sie auch elektronisch bei uns einreichen. Melden Sie sich einfach in unserem Kundenportal My AXA an.

Leistungen der PKV (AXA), GKV sowie Beihilfe

Die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung erfolgt in der privaten Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach unterschiedlichen Prinzipien. Dadurch können sich die unterschiedlichsten Konstellationen ergeben.

Private Krankenversicherung (AXA)

Gesetzliche Krankenkasse

Beihilfe für Beamte

Welches Prinzip der Kostenübernahme besteht?

Verursacherprinzip
Die Kosten der Behandlung werden übernommen, wenn bei der versicherten Person das sterilitätsauslösende Krankheitsbild besteht.

Körperschaftsprinzip
Die Kosten der Behandlung werden nur für die versicherte Person übernommen. Es spielt keine Rolle, bei wem das sterilitätsauslösende Krankheitsbild besteht.

Körperschaftsprinzip
Die Kosten der Behandlung werden nur für die versicherte Person übernommen. Es spielt keine Rolle, bei wem das sterilitätsauslösende Krankheitsbild besteht.

Welche Rolle spielt der Beziehungsstatus?

Es muss eine Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft vorliegen.

Es muss eine Ehe vorliegen.

Abhängig von der Beihilfestelle

Wann können die Maßnahmen starten?

Wir empfehlen die Kostenübernahme vor Beginn der Maßnahme zu klären.

Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Maßnahmen geklärt sein.

Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Maßnahmen geklärt sein.

Gibt es Altersgrenzen?

Abhängig vom Tarif
Nur bei den Unisex-Tarifen bestehen Altersgrenzen:
Frauen unter 40 Jahren
Männer unter 50 Jahren

Ja
Frauen zwischen 25 und unter 40 Jahren,
Männer zwischen 25 und unter 50 Jahren

Abhängig von der Beihilfestelle

Welche Rolle spielt das Krankheitsbild?

Bei der versicherten Person muss eine organisch bedingte Sterilität vorliegen.

Keine

Abhängig von der Beihilfestelle

Sind Erfolgsaussichten zu beachten?

Es muss eine deutliche Erfolgsaussicht für eine Schwangerschaft vorliegen.

Abhängig von der Krankenkasse

Abhängig von der Beihilfestelle

Wie viele Versuche werden erstattet?

Individuelle Prüfung
Die Anzahl der Versuche, die wir erstatten, wird individuell geprüft. Dies geschieht vor dem Start der Maßnahmen.

Bis zu
acht Inseminationen im Spontanzyklus,
drei Inseminationen mit hormoneller Stimulation,
drei IVF-/ICSI-Behandlungen

Abhängig von der Beihilfestelle

Gut zu wissen: finanzielle Unterstützung durch Bundesländer möglich

Für Ihre Kinderwunschbehandlung können Sie auch staatliche Unterstützung beantragen. In vielen Bundesländern stellt der Bund gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland finanzielle Mittel zur Verfügung.

In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen und auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert. Zur Prüfung einer Fördermöglichkeit muss vor Behandlungsbeginn ein Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Ihres Bundeslandes gestellt werden.
 
Hier kommen Sie direkt zu allen wichtigen Informationen:

Ärzte im Interview zum Thema künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung: Interview mit Prof. Dr. Steck

Was sind die Gründe für Kinderlosigkeit?
Welche Möglichkeiten gibt es in der modernen Medizin?
Erfahren Sie mehr zum Thema künstliche Befruchtung im Experteninterview.

Behandlungsmethoden im Überblick

Hormonelle Stimulation

Bei einer hormonellen Stimulation werden dem Patienten Hormone verabreicht, die der jeweiligen Sterilitätsstörung entgegenwirken sollen. Bei der Frau kann mit Hilfe der hormonellen Stimulation zum Beispiel ein Eisprung hervorgerufen werden oder auch eine Mehrzahl von Eizellen produziert werden.

Insemination

Bei der Insemination handelt es sich um eine sanfte Unterstützung der natürlichen Zeugung. Dabei werden durch einen Katheter Samen in die Gebärmutter übertragen. Da die Samen durch externen Einfluss zum Ei gebracht werden, handelt es sich um eine Form der künstlichen Befruchtung. Die Befruchtung der Eizelle an sich findet jedoch innerhalb des weiblichen Körpers statt. Es handelt sich um eine sogenannte intrakorporale Methode. Es gibt zwei Arten der Insemination: Die Insemination im Spontanzyklus ohne hormonelle Stimulation und die Insemination nach einer hormonellen Stimulation. 

In-vitro-Fertilisation (IVF)

Bei der IVF wird die Eizelle mit Samenzellen außerhalb des weiblichen Körpers befruchtet. Es handelt sich um eine sogenannte extrakorporale Methode. Die Eizellen werden im Labor mit ca. 100.000 Spermatozoen zusammengeführt. Innerhalb weniger Tage werden ein bis drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter transferiert. Dies wird als Embryotransfer bezeichnet.  

Intra-cytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Der Behandlungsablauf dieser Methode macht für das Paar keinen Unterschied zum Ablauf einer In-vitro-Fertilisation. Der Unterschied besteht bei der Befruchtung der Eizelle. Bei der ICSI wird das Spermium mit einer Mikropipette aufgenommen und unter einem Spezial-Mikroskop in die ausgewählte Eizelle injiziert. Wenige Tage später findet der Embryonentransfer statt.

TESE/MESE

Neben dem Erhalt der Spermien über die Masturbation, gibt es die Möglichkeit, die Spermien direkt aus dem Hoden (TESE = Testicular Sperm Extraction) oder auch Nebenhoden (MESE = Microsurgical Sperm Extration) zu entnehmen. Dies wird vor allem bei fehlenden Spermien im Ejakulat, aber auch bei funktionellen Sterilitätsursachen wie Erektionsstörungen und Ejakulationsstörungen angewandt.

Donogene oder heterologe Insemination 

Ist der Samenspender nicht der Ehemann oder Partner, wird das Verfahren auch als donogene oder heterologe Insemination bezeichnet. ​Eine Übertragung von Spendersamen kommt für Paare infrage, wenn​ der Partner unfruchtbar oder sehr eingeschränkt zeugungsfähig ist und​ die künstliche Befruchtung bisher keinen Erfolg gebracht hat. Ein weiterer Grund ist eine Erbkrankheit, die nicht an das Kind weitergegeben werden soll.​

Für die donogene Insemination gibt es weder von der gesetzlichen noch von der privaten Krankenversicherung eine Kostenübernahme.

Zusatzleistungen der Kinderwunschzentren

Viele Kinderwunschzentren bieten neben den medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der künstlichen Befruchtung auch zusätzliche Leistungen an. Beispiele sind: Blastozystenkultur, Assisted Hatching, Embryo-Scope, Spindle View oder Embryo-Glue. Dabei handelt es sich um Leistungen ohne wissenschaftlich nachgewiesenen medizinischen Nutzen. Als private Krankenversicherung beteiligen wir uns nicht an den Kosten.

Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Leistungsumfang und zur Kostenübernahme können Sie uns über unsere Kinderwunsch-Hotline erreichen.

Kinderwunschbehandlung im Ausland

Die Angebote und Möglichkeiten für Kinderwunschbehandlungen im Ausland sind vielfältig. Es gibt viele Behandlungsmöglichkeiten, beispielsweise die Eizellspende oder die Selektion von Eizellen, die in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nicht erlaubt sind.

Generell können wir nur dann Kosten einer Kinderwunschbehandlung im Ausland übernehmen, wenn der Arzt uns vorher schriftlich bestätigt, dass er die Bestimmungen des deutschen Embryonenschutzgesetzes einhält. Alle weiteren Schritte für die Antragsstellung entsprechen dem Ablauf für eine Behandlung in Deutschland.

Pärchen im Ausland zur Kinderwunschbehandlung
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