Viele Paare in Deutschland wünschen sich vergeblich Nachwuchs. Ein unerfüllter Kinderwunsch hat in den meisten Fällen vielfältige Ursachen. Aber es gibt viele Möglichkeiten, die Ursachen herauszufinden und diese häufig auch erfolgreich zu behandeln.
Eine Kinderwunschbehandlung ist teuer. Zu wissen, wer und in welcher Höhe die Kosten trägt, ist für Sie als Paar wichtig. Für gesetzlich und privat Versicherte gelten dabei unterschiedliche Regeln. Je nach Situation und Versicherungsverhältnis können zwischen ein und vier Kostenträger involviert sein.
Wir unterstützen Sie und bieten Ihnen im Rahmen des gesundheitsservice360° von AXA einfühlsame und professionelle Hilfe. Unser Angebot vereint fachliche Kompetenz, individuelle Lösungen und alle Leistungen, die das moderne Gesundheitsmanagement der AXA Krankenversicherung kennzeichnen.
Kinderwunsch-Hotline
Bleibt ein Kinderwunsch unerfüllt, kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. Es gibt viele Möglichkeiten, die Ursachen herauszufinden und auch zu behandeln. Abhängig von der Methode, können für Behandlung und Medikamente schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Wir überprüfen die Kostenübernahme einer Kinderwunschbehandlung immer ganz individuell. Voraussetzung dafür ist, dass uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
So funktioniert die Antragstellung
4 Schritte zur Kinderwunschbehandlung
Leistungen der PKV (AXA), GKV sowie Beihilfe
Die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung erfolgt in der privaten Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach unterschiedlichen Prinzipien. Dadurch können sich die unterschiedlichsten Konstellationen ergeben.
Private Krankenversicherung (AXA)
Gesetzliche Krankenkasse
Beihilfe für Beamte
Gibt es Altersgrenzen?
Frauen unter 40 Jahren
Männer unter 50 Jahren
Welche Rolle spielt das Krankheitsbild?
Sind Erfolgsaussichten zu beachten?
Wie viele Versuche werden erstattet?
Gut zu wissen: finanzielle Unterstützung durch Bundesländer möglich
Für Ihre Kinderwunschbehandlung können Sie auch staatliche Unterstützung beantragen. In vielen Bundesländern stellt der Bund gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland finanzielle Mittel zur Verfügung.
In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen und auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert. Zur Prüfung einer Fördermöglichkeit muss vor Behandlungsbeginn ein Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Ihres Bundeslandes gestellt werden.
Hier kommen Sie direkt zu allen wichtigen Informationen:
Künstliche Befruchtung: Interview mit Prof. Dr. Steck
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Erfahren Sie mehr zum Thema künstliche Befruchtung im Experteninterview.
Die Angebote und Möglichkeiten für Kinderwunschbehandlungen im Ausland sind vielfältig. Es gibt viele Behandlungsmöglichkeiten, beispielsweise die Eizellspende oder die Selektion von Eizellen, die in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nicht erlaubt sind.
Generell können wir nur dann Kosten einer Kinderwunschbehandlung im Ausland übernehmen, wenn der Arzt uns vorher schriftlich bestätigt, dass er die Bestimmungen des deutschen Embryonenschutzgesetzes einhält. Alle weiteren Schritte für die Antragsstellung entsprechen dem Ablauf für eine Behandlung in Deutschland.
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