Ihr Online-Arzt: Immer für Sie da
Der Online-Arzt von MD Medicus. Powered by AXA.
- 24/7 von überall aus
- Kurzfristige Termine
- Arztgespräch per Telefon oder Videochat
- Facharztsuche und -terminservice
Der Online-Arzt von MD Medicus. Powered by AXA.
Der Online-Arzt ist auch dann für Sie und Ihre Familie da, wenn die Hausarztpraxis geschlossen, kein kurzfristiger Termin verfügbar oder ein Praxisbesuch nicht möglich ist. Das erspart Zeit und gibt Ihnen das sichere Gefühl, jederzeit einen Arzt sprechen zu können.
Bekommt man Kinder und Job unter einen Hut? Nur wenn man im Fall der Fälle die richtige Unterstützung hat. So wie Jana, die sich auch im dritten Teil unserer Video-Reihe auf schnelle und qualifizierte Hilfe verlassen kann, als ihre kleine Tochter plötzlich krank wird.
Mit dem Online-Arzt von MD Medicus. Powered by AXA.
Denn der ist rund um die Uhr für Jana da, an 7 Tagen in der Woche.
Medizinischer Rat, wenn Sie ihn brauchen – zu jeder Uhrzeit und bequem von zuhause oder unterwegs aus: Dafür steht der Online-Arzt. Die Ärztinnen und Ärzte des Kooperationspartners MD Medicus können auf vielfältige Weise Unterstützung leisten.
Die Ärzte von MD Medicus können bei zahlreichen Themen, die telemedizinisch behandelbar sind, beraten – vom grippalen Infekt bis hin zu Rückenschmerzen oder Hautproblemen. Bei Bedarf können die Ärzte ein Privatrezept oder eine Krankschreibung ausstellen.
Auch wenn keine konkrete Diagnostik mittels Videogespräch möglich ist, kann der Online-Arzt weiterhelfen. Zum Beispiel, indem er wertvolle Tipps rund um medizinische Fragestellungen gibt: Wie wechsele ich einen Verband richtig? Welche Impfung brauche ich für welches Urlaubsland? Welche Maßnahmen helfen bei Wechseljahrsbeschwerden? Dies sind nur einige Beispiele, die Sie mit dem Online-Arzt besprechen können.
Der Online-Arzt kann Ihnen auch helfen, einen geeigneten Facharzt für eine medizinische Fragestellung zu finden und dort einen Termin zu vereinbaren. Darüber hinaus kann er Folgerezepte bei zum Beispiel Asthma oder Heuschnupfen ausstellen. So können Sie immer beruhigt und gut versorgt ins Wochenende oder den Urlaub fahren. Sie erhalten ein Privatrezept per Post oder digital zu einer von Ihnen ausgewählten Apotheke in Ihrer Nähe.
Eine Fernbehandlung durch den Online-Arzt ist möglich, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher, physischer Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.
Der Online-Arzt von MD Medicus ist ein kostenpflichtiger Service. Die Kosten für eine Video-Konsultation (im Durchschnitt ca. 30 -50 Euro) sind für krankenvoll- oder beihilfeversicherte Kunden von AXA oder DBV erstattungsfähig. Privatversicherte anderer Versicherungen sollten die Erstattungsfähigkeit vorab prüfen lassen. Zusatzversicherte und gesetzlich versicherte Personen treten als Selbstzahler auf.
Anmeldung
Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Daten auf der Plattform der Gesellschaft für telemedizinische Versorgung (GTV) an.
Termine
Dort buchen Sie Ihren Wunschtermin und erhalten eine Terminbestätigung.
Online-Sprechstunde
Zu Ihrer Telefon- oder Videosprechstunde wählen Sie sich beim Online-Arzt von MD Medicus ein.
Nach Ihrem Gespräch mit dem Online-Arzt erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sind Sie über Meine Gesundheit registriert und für eRechnungen freigeschaltet, können Sie die Rechnung digital über das ePortal erhalten. Ansonsten erhalten Sie die Rechnung per Post.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Der Online-Arzt von MD Medicus ist ein kostenpflichtiger Service. Die Kosten für den Online-Arzt richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Uhrzeit, Behandlungsumfang und Sprechzeit können sie variieren. Durchschnittlich liegen die Kosten für die medizinische Beratungsleistung zwischen 30 und 50 Euro. Für Beratungszeiten am Wochenende oder abends/nachts werden Zuschläge gemäß der Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Video-Konsultation sind für krankenvoll- oder beihilfeversicherte Kunden von AXA oder DBV erstattungsfähig. Privatversicherte anderer Versicherungen sollten die Erstattungsfähigkeit vorab prüfen lassen. Gesetzlich versicherte Personen können den Service als Selbstzahler nutzen.
KostenübersichtBei Notfällen rufen Sie unbedingt einen Rettungswagen über die Rufnummer 112. Ein solcher Notfall liegt zum Beispiel vor, wenn Personen nicht ansprechbar oder nicht bei Bewusstsein sind. Auch Anzeichen eines Herzinfarkts oder der Verdacht auf einen Schlaganfall ebenso wie zum Beispiel ein Verkehrsunfall mit Verletzten ist ein Fall für den Notruf.
Auch bei Nicht-Notfällen darf der Online-Arzt nur bei bestimmten Beschwerden und Krankheiten tätig werden. Nämlich dann, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards eine ordnungsgemäße Behandlung und Beratung unter Einsatz von Kommunikationsmedien grundsätzlich möglich ist. Beschwerden, die ein Abtasten, Abhören oder weitere Untersuchungen erfordern, eignen sich zum Beispiel nicht für eine Versorgung durch den Online-Arzt. Hier kann der Online-Arzt jedoch unter Umständen beraten oder bei der Suche nach einem Facharzt behilflich sein.
Krankenvoll- und beihilfeversicherte Kunden von AXA oder der DBV haben jederzeit die Möglichkeit, einen Soforttermin wahrzunehmen. Alle anderen Nutzer können einen Wunschtermin vereinbaren.
Ja, der Online-Arzt ist weltweit erreichbar. Voraussetzung ist, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen und eine Kamera vorhanden ist.
Neben einer stabilen Internetverbindung ist ein internetfähiger Computer, ein Laptop oder auch ein Smartphone notwendig. Ebenso sollte eine funktionstüchtige Kamera vorhanden sein. Der Online-Arzt ist über die Internetseite von AXA erreichbar, für Nutzer des ePortals Meine Gesundheit auch über die App.
Beim Online-Arzt von MD Medicus beraten Sie ausschließlich qualifizierte Ärzte und Ärztinnen mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bereits das Vorgespräch erfolgt durch medizinisch geschultes Personal.
Die Ärztinnen und Ärzte des Online-Arztes können grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Ist dies der Fall und kommt die Ärztin oder der Arzt zu dem Schluss, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann eine Krankschreibung für maximal drei Tage ausgestellt werden. Das Ausstellen einer Folgebescheinigung ist nicht möglich. Wichtig: Je nach Krankenkasse/Versicherung werden diese drei Tage gegebenenfalls bei der Berechnung des Krankentagegelds nicht angerechnet. Ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber anerkannt wird, muss individuell mit diesem geklärt werden.