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Behandlung beim Arzt Ihr Besuch beim Arzt als Privatpatient

Wichtig zu wissen, wenn Sie behandelt werden müssen

Der von Ihnen gewählte Tarif regelt, in welchem Umfang die medizinischen Leistungen erstattet werden.

Passender Versicherungsschutz je nach Tarif

Jedes Unternehmen der Privaten Krankenversicherung hat eine Reihe verschiedener Tarife mit unterschiedlichem Versicherungsumfang im Angebot. Mit Ihrer privaten Krankenversicherung von AXA haben Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz gewählt.

Und anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), haben Sie als Privatpatient auch in Fragen der medizinischen Behandlung mehr Gestaltungsfreiheit.

Um diese Entscheidungsfreiheit bestmöglich ausüben zu können, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz gut kennen. Denn Ihr Arzt bzw. Zahnarzt kennt ihn nicht.

Während der Leistungskatalog der GKV immer gleich für den überwiegenden Anteil seiner Patienten gilt, werden seine Leistungen für Privatpatienten von verschiedenen Unternehmen nach den unterschiedlichsten Tarifen abgerechnet. Ihr Arzt kann also auch nicht wissen, welche Kosten Sie unter Umständen selbst zu tragen haben.

Wichtig zu wissen über den Tarifumfang bei Behandlungen
Hintergrundbild Fragen und Antworten

Ihr Besuch beim Arzt als Privatpatient

Vorsorgeuntersuchungen

Welche Vorsorgeuntersuchungen werden von AXA übernommen?

Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten sind oft besser, wenn eine Krankheit früh erkannt wird. Für bestimmte, meist schwere Erkrankungen gibt es daher Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen. Soweit sie nachweislich sinnvoll sind, hat der Gesetzgeber sie in gesetzliche Programme aufgenommen.

Welche AXA unterstützt und fördert alle Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen. Die Kosten übernehmen wir, Ihre Selbstbeteiligung oder eine mögliche Beitragsrückerstattung bleiben davon unberührt. Auf die Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgegebenen, einschränkenden Altersgrenzen verzichten wir dabei. 

Darüber hinaus haben wir einige Vorsorgeuntersuchungen zusätzlich in unser Leistungsangebot aufgenommen, deren Kosten wir nach denselben Regeln erstatten.

Welche Vorsorgeuntersuchungen werden von AXA nicht bezahlt?

Die Möglichkeiten im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen werden immer zahlreicher und damit auch unübersichtlicher. Neben den Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und den zusätzlichen Untersuchungen aus unserem Leistungskatalog, bieten Arztpraxen häufig sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) an. Ihr Nutzen ist oft umstritten.

In Einzelfällen übernehmen wir die Kosten für IGeL-Leistungen, aber dazu muss immer der individuelle Fall betrachtet werden. Bitte bedenken Sie auch, dass eine etwaige Erstattung für IGeL-Leistungen auf Ihre Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung angerechnet wird.

Sprechen Sie Ihren Arzt vor der Untersuchung auf die gesetzlichen Programme an. Wenn er Ihnen eine IGeL-Leistung vorschlägt, dann fragen Sie am besten konkret bei uns nach, ob wir die Kosten erstatten. So sind Sie von Anfang an darüber informiert, was Sie gegebenenfalls selbst tragen müssen.

Weitere Informationen zur Prävention und Gesundheitsvorsorge

Impfungen

Welche Kosten erstattet AXA?

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Gremium von unabhängigen Experten berufen, das sich regelmäßig mit Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten beschäftigt. Diese „Ständige Impfkommission“ (STIKO) ist am Robert-Koch-Institut angesiedelt und gibt Empfehlungen darüber ab, welche Impfungen sinnvoll sind.

AXA übernimmt die Kosten für von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen.

Ausnahme:

Schutzimpfungen für private Auslandsreisen. Diese sind in den Tarifen ELBonus-U, Vital300-U und Vital900-U sowie nahezu sämtlichen anderen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Alternative Behandlungsmethoden

Neben den von der Schulmedizin überwiegend anerkannten Behandlungsmethoden und Arzneimitteln gibt es auch - einige - alternative Behandlungsmethoden, die sich als erfolgversprechend bewährt haben. Dazu zählen beispielsweise - bei bestimmten Erkrankungen und unter bestimmten Voraussetzungen - die Akupunktur und die Homöopathie.

Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch AXA ist dabei die medizinische Notwendigkeit der Behandlung; und damit eine Behandlung als medizinisch notwendig gelten kann, muss die Behandlungsmethode über ausreichende Wirksamkeitsnachweise verfügen.

Behandlung beim Heilpraktiker

Je nach versichertem Tarif ist die Erstattung für Behandlungen beim Heilpraktiker auf einen bestimmten Betrag pro Jahr begrenzt:

  • Der Tarif ELBonus-U sieht 75 % Erstattung für ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker vor. Dabei ist die Erstattung auf 1.000 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.
  • Die Tarife Vital300-U und Vital900-U erstatten zu 100 % bis zu einer Gesamtleistung von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr. 
  • Im Tarif ActiveMe-U liegt die Erstattung bei 80 %, ebenfalls bis zu einer Leistung von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr.

Psychotherapeutische Behandlung (ambulant)

Die Erstattung der Kosten für ambulante psychotherapeutische Behandlungen ist abhängig von der Qualifikation Ihres Therapeuten und dem Leistungsumfang Ihres Tarifs.

Qualifikation des Therapeuten

Grundsätzlich erstattungsfähig sind Behandlungen durch folgende Therapeuten: 

  • Facharzt-/ärztin für psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Facharzt-/ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Facharzt-/ärztin für Kinder- u. Jugendpsychiatrie und – psychotherapie
  • Psychologische(r) Psychotherapeut/in (PP)
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (KJP) 
  • Pädagogen mit der Zusatzbezeichnung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

Tariflicher Leistungsumfang

Je nach Tarif ist die Höhe der Erstattung unterschiedlich:

  • Im Tarif ELBonus-U werden maximal 50 Therapiesitzungen pro Versicherungsjahr bezahlt; Erstattungssatz: 70 %.
  • Die Tarife Vital300-U und Vital900-U stellen nicht auf das Versicherungsjahr ab, sondern auf den Versicherungsfall insgesamt; erstattet werden 
  • 100 % für die 1. bis zur 30. Sitzung 
  • 80 % für die 31. bis zur 60. Sitzung
  • 70 % ab der 61. Sitzung.
  • Der Tarif ActiveMe-U sieht für ambulante Psychotherapie eine Erstattung von durchwegs 80 % vor.
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