Wichtig zu wissen, wenn Sie behandelt werden müssen
Der von Ihnen gewählte Tarif regelt, in welchem Umfang die medizinischen Leistungen erstattet werden.
Passender Versicherungsschutz je nach Tarif
Jedes Unternehmen der Privaten Krankenversicherung hat eine Reihe verschiedener Tarife mit unterschiedlichem Versicherungsumfang im Angebot. Mit Ihrer privaten Krankenversicherung von AXA haben Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz gewählt.
Und anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), haben Sie als Privatpatient auch in Fragen der medizinischen Behandlung mehr Gestaltungsfreiheit.
Um diese Entscheidungsfreiheit bestmöglich ausüben zu können, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz gut kennen. Denn Ihr Arzt bzw. Zahnarzt kennt ihn nicht.
Während der Leistungskatalog der GKV immer gleich für den überwiegenden Anteil seiner Patienten gilt, werden seine Leistungen für Privatpatienten von verschiedenen Unternehmen nach den unterschiedlichsten Tarifen abgerechnet. Ihr Arzt kann also auch nicht wissen, welche Kosten Sie unter Umständen selbst zu tragen haben.
Ihr Besuch beim Arzt als Privatpatient
Vorsorgeuntersuchungen
Impfungen
Welche Kosten erstattet AXA?
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Gremium von unabhängigen Experten berufen, das sich regelmäßig mit Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten beschäftigt. Diese „Ständige Impfkommission“ (STIKO) ist am Robert-Koch-Institut angesiedelt und gibt Empfehlungen darüber ab, welche Impfungen sinnvoll sind.
AXA übernimmt die Kosten für von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen.
Ausnahme:
Schutzimpfungen für private Auslandsreisen. Diese sind in den Tarifen ELBonus-U, Vital300-U und Vital900-U sowie nahezu sämtlichen anderen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Alternative Behandlungsmethoden
Neben den von der Schulmedizin überwiegend anerkannten Behandlungsmethoden und Arzneimitteln gibt es auch - einige - alternative Behandlungsmethoden, die sich als erfolgversprechend bewährt haben. Dazu zählen beispielsweise - bei bestimmten Erkrankungen und unter bestimmten Voraussetzungen - die Akupunktur und die Homöopathie.
Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch AXA ist dabei die medizinische Notwendigkeit der Behandlung; und damit eine Behandlung als medizinisch notwendig gelten kann, muss die Behandlungsmethode über ausreichende Wirksamkeitsnachweise verfügen.
Behandlung beim Heilpraktiker
Je nach versichertem Tarif ist die Erstattung für Behandlungen beim Heilpraktiker auf einen bestimmten Betrag pro Jahr begrenzt:
- Der Tarif ELBonus-U sieht 75 % Erstattung für ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker vor. Dabei ist die Erstattung auf 1.000 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.
- Die Tarife Vital300-U und Vital900-U erstatten zu 100 % bis zu einer Gesamtleistung von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr.
- Im Tarif ActiveMe-U liegt die Erstattung bei 80 %, ebenfalls bis zu einer Leistung von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr.
Psychotherapeutische Behandlung (ambulant)
Die Erstattung der Kosten für ambulante psychotherapeutische Behandlungen ist abhängig von der Qualifikation Ihres Therapeuten und dem Leistungsumfang Ihres Tarifs.
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