Dein Studium beginnt bald? Wir zeigen dir, worauf es jetzt ankommt!
Auch während deines Studiums musst du dich krankenversichern. Zunächst bist du als Student:in grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig – unabhängig ob du vor Beginn deines Studiums privat krankenversichert oder gesetzlich krankenversichert bist.
Ob private oder gesetzliche Krankenversicherung - Du hast die Wahl!
Deine Entscheidung in 3 Schritten
Es gibt keine einheitliche Empfehlung, daher schauen wir gemeinsam mit dir auf deine Möglichkeiten und deinen Plan und zeigen dir, wie es weitergehen kann.
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Deine Möglichkeiten
Wie ist dein aktueller Status bei der Krankenversicherung? Welche Möglichkeiten bieten dir die gesetzliche und die private Krankenversicherung? Vorteile? Nachteile? Mit welchen Beiträgen müssen Studierende rechnen?
Zu deinen Möglichkeiten -
Dein Plan
Wie möchtest du dein Studium finanzieren? Planst du ein Auslandssemester? Was gibt es zu beachten und welchen Einfluss haben deine Pläne auf deine Entscheidung?
Zu deinem Plan -
Deine Entscheidung
Du hast eine Entscheidung getroffen? Jetzt zeigen wir dir die nächsten Schritte und unterstützen dich beim Abschluss deiner Krankenversicherung.
Zu deiner Entscheidung
Deine Möglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Du studierst und bist UNTER 25 Jahre alt?
Folgende Voraussetzungen gelten für eine kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Du befindest dich in der Ausbildung oder im Studium und
- dein Einkommen beträgt maximal 505 Euro im Monat, bei einem Minijob dürfen es 538 Euro sein (ab 01.01.2024) und
- beide verheiratete Elternteile sind gesetzlich krankenversichert ODER ein Elternteil ist gesetzlich versichert und verdient mehr als der andere Elternteil, der privat krankenversichert ist
Du studierst und bist ÜBER 25 Jahre alt?
- i. d. R. Beendigung der kostenfreien Familienversicherung
- Weiterversicherung in der studentischen Krankenpflichtversicherung mit einem monatlichen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (inklusive Zusatzbeitrag). Der Beitrag bei der HEK beträgt 93,55 Euro für versicherungspflichtige Studierende. Studierende ohne Kinder ab 23 Jahren zahlen für ihre Pflegeversicherung 32,48 Euro (Stand 2024). Die HEK ist eine gesetzliche Krankenkasse.
Tipp: Du kannst dich jedoch innerhalb von drei Monaten nach Vollendung deines 25. Lebensjahres von der Versicherungspflicht befreien lassen und dich privat krankenversichern. Wenn du BAföG-Bezieher:in bist, erhältst du einen Zuschuss zu deiner studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
Studierende in der Privaten KrankenversicherungDu studierst und bist ÜBER 30 Jahre alt?
- Beendigung deiner Kranken- und Pflegeversicherung zum Studierenden-Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung spätestens zum Ende des Semesters, indem du deinen 30. Geburtstag hast
- Deine Möglichkeiten: freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem monatlichen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung inkl. Zusatzbeitrag (Bsp: ab 30 Jahre und kinderlos bei HEK – Hanseatische Krankenkasse ab insgesamt 227,42 Euro, Stand 2024)
- Der monatliche Beitrag unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen Zusatzbeiträge bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen minimal.
Tipp: Alternativ steht dir die Möglichkeit zu, dich in der privaten Krankenversicherung zu günstigen Ausbildungskonditionen mit TOP-Leistungen abzusichern.
Studierende in der Privaten KrankenversicherungDeine Möglichkeiten in der privaten Krankenversicherung
Kriterien der privaten Krankenversicherung
- dein Eintrittsalter
- dein Gesundheitszustand sowie
- die Auswahl des gewünschten Versicherungsschutzes
Vielfältige Leistungen
Beispieltarif für Studierende
2 - Dein Plan
Neben deinem Studienfach stehen nun auch noch weitere Entscheidungen an. Wie möchtest du dein Studium finanzieren? Ziehst du für dein Studium in eine andere Stadt? Möchtest du auch ins Ausland gehen? Ein paar deiner Entscheidungen haben einen Einfluss auf deine Krankenversicherung. Diese solltest du zunächst klären.
Besonderheiten beim Studieren
Studieren und Nebenjob?
- Solange du deinen Status als Student:in beibehältst, hat ein Nebenjob keinen Einfluss auf deine Krankenversicherung
- Relevant für deinen Studierendenstatus ist deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit – diese beträgt maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit
- Arbeitest du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, giltst du als Arbeitnehmer:in. In dem Fall musst du dich gesetzlich versichern.
- HINWEIS: Möchtest du während deines Studiums kostenfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben? So gilt neben der Maximalstundenzahl auch das monatliche Gesamteinkommen. Dein Einkommen darf maximal 505 Euro betragen, bei einem Minijob dürfen es 538 Euro im Monat sein (ab 01.01.2024)
Du beziehst BAföG? Bekommst du auch den Zuschuss für deine Krankenversicherung?
- Zusätzlich zu deinem individuellen BAföG-Satz erhältst du auch einen monatlichen Zuschuss von 94 Euro für deine Krankenversicherung und einen monatlichen Zuschuss von 28 Euro für die Pflegepflichtversicherung
- Den Zuschuss erhältst du unabhängig von deiner Entscheidung, wie du dich krankenversichern möchtest.
- Voraussetzungen: Du zahlst eigene Beiträge zur Krankenversicherung, bist nicht familienversichert und deine BaföG- Förderung liegt unter dem Höchstsatz (ab Wintersemester 2022/2023: maximal 934 Euro).
Planst du einen Auslandsaufenthalt?
- Nicht alle Versicherungen bieten dir auch einen weltweiten Versicherungsschutz. Bei einem Auslandssemester können damit weitere Kosten auf dich zukommen.
- Gute Nachrichten für alle bei AXA krankenversicherten Student:innen: Bis zu 6 Monate lang hast du uneingeschränkten Versicherungsschutz und das weltweit!
Du bist über deine Eltern beihilfeberechtigt und privat krankenversichert?
- Du bist UNTER 25 Jahre alt?Über den beihilfeberechtigte Elternteil erhältst du, während deines Studiums, auch den Beihilfezuschuss in Höhe von 80% (abhängig vom Bundesland). Dafür musst du dich auch zu Beginn deines Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dein Vorteil: Du hast deutlich bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung und das zu günstigen Beiträgen.
- Du bist ÜBER 25 Jahre alt?
Grundsätzlich gilt, dass der Beihilfeanspruch an die Kindergeldberechtigung geknüpft ist – wird kein Kindergeld mehr gezahlt, fällt auch die Beihilfe weg. Studierst du jedoch weiterhin, so kannst du aus den bestehenden Beihilfe-Tarifen in günstige Ausbildungstarife mit einem 100%-igen Versicherungsschutz wechseln.
Du absolvierst ein Promotionsstudium?
Bist du Promotionsstudent:in, so bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr „ordentliche:r Studierende:r“ und deine Tätigkeiten während der Promotion spielen eine Rolle:
- Du hast einen sozialversicherungspflichtigen Job? Dann bist du Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Du hast ein Stipendium? Dann kannst du dich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern oder wählst direkt die private Krankenversicherung.
Ordentliche Studierende sind Student:innen, die an einer Hochschule oder einer fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert sind und die Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für dich die beste Variante? Gerne zeigen wir dir auch hierfür die nächsten Schritte.
Private Krankenversicherung
Du findest die Private Krankenversicherung (PKV) spannend? Wir zeigen dir nun die nächsten Schritte.